Hallo liebe Kollegen,

wir sind ein dreiköpfiges BR Gremium mit einem Ersatzmitglied und stehen nun vor der Situation, dass ein originäres Mitglied erkrankt ist. Unsere GO ermöglicht hybride Sitzungen. Das Mitglied ist allerdings noch nicht sicher, ob es die Amtspflicht am Montag ausüben kann. Daher wurde das Ersatzmitglied angefragt, welches eine Verhinderung bekanntgab.

Nun zu den Fragen:
1. Das Ersatzmitglied hat mir mitgeteilt, dass es am Sitzungstag durch eine Nebentätigkeit an einem anderen Ort verhindert ist. Dies wurde glaubhaft versichert. Ist dies ein berechtigter Verhinderungsgrund oder kann dies im Nachgang zu problemen führen?

2. Wenn das ordentliche Mitglied und das Ersatzmitglied verhindert sind, bleiben zwei Personen übrig. Jetzt haben wir im BetrVG den Passus, dass die Hälfte der Betriebsratsmitglieder für einen Beschluss notwendig sind. Gilt dies auch für das Abhalten der Sitzung und, dass wir in diesem Fall die Beschlüsse zu zweit fassen dürfen oder sind wir in der Situation handlungsunfähig?

Ich bitte die Fragen zu entschuldigen. Wir sind als frischer Betriebsrat in ein laufendes Verfahren geworfen wurden und haben die Lehrgänge erst in den nächsten Wochen. Da wir zuvor nur einen einzelnen BR hatten, kann dieser uns auch nichts sagen.