Raucher- Pausen!
Hallo guten Morgen liebe Mitstreiter, bei uns soll zukünftig abgestempet werden, wenn geraucht wird. Ist das mitbestimmungspflichtig? Danke für Eure Info.
Community-Antworten (5)
22.04.2013 um 11:09 Uhr
22.04.2013 um 11:13 Uhr
Weil beim ersten Versuch nur die ersten Zeilen zu sehen sind hier nochmal die gesamte Antwort Ja
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
Es wird neu geregelt daß der AN abstempeln muss
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Wann dürfen Raucherpausen gemaxcht werden
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Änderung der Anwendung des Zeiterfassungssystems
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
wo darf geraucht werden (zum Schutz der Nichtraucher sollte dies nicht in den Eingangsbereichen geschehen.
Ihr seid also in der Mitbestimmung, was aber den Arbeitsgeger nicht daran hindern wird, zu verlangen, daß die Pausen erfasst werden. Er muss schließlich nur die Zeit bezahlen in der gearbeitet wird.
22.04.2013 um 11:17 Uhr
Guten Morgen, der AG muss die Zeit in der keine Arbeitsleistung durch den AN dem AG zur Verfügung gestellt wird nicht bezahlen (es sei denn der AG selber ist die Ursache z.B. Materialmangel u.ä.). Eine "Raucherpause" muss der AG nicht bezahlen, wenn er sie nicht bezahlen möchte, kann er die Ausfallzeit erfassen. Das WIE ist aber mit dem BR abzustimmen, da hier Mitbestimmungspflicht vorliegt (kann z.B. über eine BV erfolgen). Raucherpause ohne Abstempeln kann sogar zu Kündigung führen --> http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Duisburg_3-CA-133609_Raucherpausen-ohne-Ausstempeln-rechtfertigen-fristlose-Kuendigung.news8472.htm?sk=901f79022d5546a33c501f32f8c70d57
Beachtet aber auch hier den Gleichbehandlungsgrundsatz entweder Alle stempeln oder keiner.
Übrigens, auch interessant, ein Unfall während der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall. --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berlin_S-68-U-57712_Armbruch-waehrend-Raucherpause-kein-Arbeitsunfall.news15174.htm?sk=901f79022d5546a33c501f32f8c70d57
22.04.2013 um 11:32 Uhr
Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig, ja. Aber ein paar Details noch dazu:
- Der AG ist verpflichtet, allen AN einen rauchfreien Arbeitsplatz zu schaffen (§5 ArbStättV). Ein Rauchverbot ist aber u.U. nicht erforderlich, wenn auch es als "sicherstes" Mittel zum Erreichen dieser Pflicht gilt. Ein Rauchverbot im Freien wird im allgemeinen als unnötig bzw. gar unzulässig angesehen. Theoretisch wären auch Raucher- / Nichtraucherarbeitsräume, Absaugungen, etc. mögliche Mittel, praktisch machen das die wenigsten, schon wegen des organisatorischen bzw. finanziellen Aufwands.
- So weit das Rauchen auf dem Betriebsgelände weiter erlaubt ist, hat der AG geeignete Rauchplätze auszuweisen, diese müssen aber weder im Gebäude sein, noch muss ein Außenbereich wettergeschützt sein.
- Die Frage, ob Rauchen AZ ist oder nicht, unterliegt NICHT der MB. Der BR kann nur regeln, was diesbezüglich ohnehin gilt. Wenn also der AG bislang schon immer die Raucher auf abgelegene Plätze verwiesen hat und die Zeit dort bezahlt hat, können die AN theoretisch darauf bestehen, dass dies weiterhin gilt. Wenn die AN hingegen bislang geraucht haben, WÄHREND sie arbeiteten, dann müssen sie jetzt eine Pause nehmen, und die ist anerkanntermaßen unbezahlt.
- Insofern kann der AG gar verlangen, dass nur noch während der festgelegten Ruhepausen geraucht wird. Er muss nicht akzeptieren, dass die AN die Arbeit jederzeit zum Rauchen unterbrechen. Wenn er letzteres akzeptiert, ist es sein gutes Recht, dies als Pause zu betrachten und geeignete Maßnahmen ergreifen, diese Pausenzeit zu erfassen.
Insofern:
bei uns soll zukünftig abgestempet werden, wenn geraucht wird.
Wenn DAS die EINZIGE Änderung ist, dann wäre nach 3. zu prüfen, ob der AG das überhaupt verlangen kann. Wenn hingegen eben das Rauchverbot neu eingeführt wird, sieht es eben anders aus. Aber selbst wenn er es nicht verlangen dürfte, wird es wohl schwierig werden ihn darauf festzunageln.
ein Unfall während der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall.
Das gilt nicht nur für Rauchpausen. Jeder Unfall abseits des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsunfall, es sei denn der Aufenthalt an diesem Ort steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit.
22.04.2013 um 20:15 Uhr
rauchen ist Freizeit ergo nicht bezahlt der Gf kann sogar Rauchverbot anordnen ohne Br. Einigung nur mit allen möglich über Bv. aber wenn nur einer klagt ist Rauchverbot da!!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Nicht Raucher - die Raucher haben ein Raum bekommen(1,20m X 1,50m)so in Ordnung?
Älterhallo zusammen, wir als BR haben unsern arbeitgeber angesprochen das nichtraucher kollegen einen pausenraum für sich haben wollen wo drin nicht geraucht wird,was er auch(als nicht raucher) sofort ak
Rauchen nur noch in den gesetzlichen Pausen?
ÄlterSorry, wenn die Frage schon ein paar mal gestellt wurde, aber unser AG ist mal wieder mit einer Super Idee an den Betriebsrat herangetreten. Das Rauchen innerhalb des Gebäudes soll verboten werden.
komische BV Rauchen
ÄlterUnser BR hat mit unserer GL folgende BV abgeschlossen. Die MA haben sich für Raucherpausen grundsätzlich auszustempeln. Soweit so gut, die meisten Raucher begrüßen die BV. "Dann werden wir von den
Allgemeine Pausen und Raucher
ÄlterHallo zusammen, bei uns wurde sich aufgeregt, dass die Raucher zwischen durch rausgehen zum Rauchen und zwar nicht von den Nichtrauchern, sondern von zwei Rauchern. (Die anderen „Rauchen“ mehr) Jetzt