Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig, ja. Aber ein paar Details noch dazu:
1. Der AG ist verpflichtet, allen AN einen rauchfreien Arbeitsplatz zu schaffen (§5 ArbStättV). Ein Rauchverbot ist aber u.U. nicht erforderlich, wenn auch es als "sicherstes" Mittel zum Erreichen dieser Pflicht gilt. Ein Rauchverbot im Freien wird im allgemeinen als unnötig bzw. gar unzulässig angesehen. Theoretisch wären auch Raucher- / Nichtraucherarbeitsräume, Absaugungen, etc. mögliche Mittel, praktisch machen das die wenigsten, schon wegen des organisatorischen bzw. finanziellen Aufwands.
2. So weit das Rauchen auf dem Betriebsgelände weiter erlaubt ist, hat der AG geeignete Rauchplätze auszuweisen, diese müssen aber weder im Gebäude sein, noch muss ein Außenbereich wettergeschützt sein.
3. Die Frage, ob Rauchen AZ ist oder nicht, unterliegt NICHT der MB. Der BR kann nur regeln, was diesbezüglich ohnehin gilt. Wenn also der AG bislang schon immer die Raucher auf abgelegene Plätze verwiesen hat und die Zeit dort bezahlt hat, können die AN theoretisch darauf bestehen, dass dies weiterhin gilt. Wenn die AN hingegen bislang geraucht haben, WÄHREND sie arbeiteten, dann müssen sie jetzt eine Pause nehmen, und die ist anerkanntermaßen unbezahlt.
4. Insofern kann der AG gar verlangen, dass nur noch während der festgelegten Ruhepausen geraucht wird. Er muss nicht akzeptieren, dass die AN die Arbeit jederzeit zum Rauchen unterbrechen. Wenn er letzteres akzeptiert, ist es sein gutes Recht, dies als Pause zu betrachten und geeignete Maßnahmen ergreifen, diese Pausenzeit zu erfassen.
Insofern:
> bei uns soll zukünftig abgestempet werden, wenn geraucht wird.
Wenn DAS die EINZIGE Änderung ist, dann wäre nach 3. zu prüfen, ob der AG das überhaupt verlangen kann. Wenn hingegen eben das Rauchverbot neu eingeführt wird, sieht es eben anders aus. Aber selbst wenn er es nicht verlangen dürfte, wird es wohl schwierig werden ihn darauf festzunageln.
> ein Unfall während der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall.
Das gilt nicht nur für Rauchpausen. Jeder Unfall abseits des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsunfall, es sei denn der Aufenthalt an diesem Ort steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit.