Geburt / Urlaub
Hallo zusammen, folgendes: ein Bekannter arbeitet in einer Werkstatt (Chef + 2 MA). Jetzt wurde er zum 2ten mal Papa (1. Kind 2,5 Jahre alt) geplant war ein Kaiserschnitt am 24.4 dann im Anschluss 2 Wochen Urlaub (ab 1.5) wurde von Chef so genehmigt. Leider kennt das Neugeborene keine Terminabsprachen und kam bereits am 19.4 zur Welt! (Kind + Mutter wohlauf)! Jetzt der eigentliche Knaller...mein Bekannter möchte nun seinen Urlaub gern vorverlegen da er ja das "große" Kind betreuen sollte und sein Chef sagt das sei ihm egal er kann ab 1.5 in Urlaub gehen so wie es geplant sei und außerdem hat er viele Aufträge angenommen und könne auf ihn nicht verzichten. Was würdet ihr ihm empfehlen?
Community-Antworten (4)
21.04.2013 um 14:14 Uhr
Ich würde ihm empfeheln den Urlaub wie beantragt und genehmigt zu nehmen.
Evtl. kann er ja mit seinem Chef darüber reden, ob er seine Arbeitszeit während dieser Woche etwas flexibilisieren kann.
Ja, es ist in der Tat so, dass Arbeitgeber ihr Personal beschäftigen um mit ihm Erträge zu erwirtschaften an Hand derer sie ihr Personal entlohnen können...
21.04.2013 um 14:41 Uhr
Hallo Ravioli,
aus Deiner Frage lässt sich nicht erkennen, ob a) die Werkstatt wirklich so viel Druck hat oder b) der Chef einfach nur unflexibel ist oder gerne den Boss rauskehren will.
Bei a) ist es dann halt so, und es müssen andere private Lösungen her. Kleiner Trost: Mutter und Kinder werden ihn auch bei dem späteren Urlaub noch brauchen können.
Im Falle b) würde ich mir Gedanken um einen anderen Arbeitsplatz machen.
21.04.2013 um 14:43 Uhr
erstmal liegt ja ein Kleinbetrieb vor, also auch kein Kündigungsschutz. der AG kann immer ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen, was naturgemäß schonmal die Lust an größeren Auseinandersetzungen mit dem AG nimmt, wenn man seinen Job behalten will
aber hier hätte man trotzdem schlechte Karten, was Urlaub betrifft Urlaub wurde beantragt und genehmigt eine kurzfristige Verlegung wird aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse vom AG abgelehnt (mit nachvollziehbarer Begründung)
auch ein "verständiger Dritter" würde hier wohl erkennen, das alles seine Richtigkeit hat, selbst wenn man vor Gericht ginge (was man müsste, wenn der AG Urlaub nicht wie gewünscht genehmigt), würde man keinen Blumentopf gewinnen
andererseits läge evtl. ein Freistellungsanspruch nach 616 BGB vor, wenn die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet wäre, also müsste man gar keinen Urlaub "opfern"
was aber den Chef auch nicht milder stimmen würde..........
ich empfehle : einvernehmliche Lösung suchen, zur Not muß man eben auch mal jemand dafür bezahlen, auf das Kind aufzupassen
21.04.2013 um 22:54 Uhr
@ Ravioli
Ein bisschen blond und blauäugig, dieser Bekannte!
Nur weil ein primärer Kaiserschnitt geplant war, kann man sich doch nicht darauf verlassen, dass das quasi ein fixer "Liefertermin" ist.
Und das erste Kind musste doch auch während des ca. 6tägigen Krankenhausaufenthaltes versorgt werden. Vielleicht springt Oma oder wer auch immer noch für weitere 5 Tage ein.
Empfehlen kann man in der Tat nur ein erneutes Gespräch mit dem AG!
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