Erstellt am 19.04.2013 um 20:53 Uhr von Freigeist
Auch wenn das jetzt vllt. wenig hilfreich klingt, Cleaner: Aber das hört sich erstmal nach normalen BR-Tagesgeschäft an... . Mauernder GF, Beschäftigungstherapie für BR, Forderung nach tranparenterer Darstellung der BR-Arbeit (am besten noch mit Videoprotokoll zur GF :))
Schön ist sicher was anderes. Als Tip würd ich mitgeben: lasst euch einfach nicht beeindrucken und macht eure - gute und gut geplante - BR Arbeit. Das BetrVG steht hinter euch. Im Zweifel immer ganz trocken zitieren. Transparente BR-Arbeit gehört zum guten Stil. Ihr habt ja nix zu verbergen. Ganz im Gegenteil - Ihr seid ja die "Guten". Allgemein: Fortbildungen sind immer hilfreich. Zum einen seid ihr auf dem neuesten Stand und - aus meiner Sicht noch viel wichtiger - bringt euch der Austausch mit den anderen BR weiter. Ansonsten: das wird schon. Rom wurde ja auch nicht an einem Tag...
Erstellt am 19.04.2013 um 21:55 Uhr von mitleserinnenn
Schnellstens auf die ersten Seminare, damit ihr Grundwissen eurer Rechte und der Rechte und Pflichten des AG erlangt. Dann fällt das Gegenhalten besser. Was ihr genau macht, geht den AG nichts an. Letzlich, lt Gesetz hat BR Arbeit Vorrang und der AG darf dies3 nicht behindern.
Erstellt am 19.04.2013 um 23:49 Uhr von sensenpirat
Seminare sind der schlüssel
und noch ganz wichtig
schafft euch RESPEKT
wenn ihr nicht auf Augenhöhe mit dem Gf
kommt wird er euch über kurz oder lang
drangsalieren.
er muss wissen,wenn er über die stränge zieht wird geklagt.!!!!!!!!!
Erstellt am 20.04.2013 um 09:36 Uhr von gironimo
Ich kann auch nur unterstreichen SEMINARE !!!
Aber mal grundsätzlich:
>wir haben die eine zur Verfügung stehende Freistellung im Sinne der Firma auf drei Leute aufgeteilt<
Dieser Ansatz ist falsch. Laut § 37 BetrVG hat j e d e s BR-Mitglied Anspruch auf so viel Zeit, wie es benötigt, um das Amt auszuüben. Und das bedeutet nicht nur, dass man zu Sitzungen, Gesprächen, Recherchen usw. sich Zeit nehmen kann - der AG muss einem auch "den Rücken freihalten". Das heißt auch das Arbeitsvolumen ist anzupassen. (Oft tut er dies nicht freiwillig oder im Sinne des Erfinders)
Zusätzlich zu diesem Anspruch, hat der Gesetzgeber im § 38 BetrVG festgelegt, dass eine bestimmte Anzahl von BRs vollständig freizustellen sind. Der Anspruch der anderen BRs, die nicht vollständig freigestellt sind, bleibt aus dem § 37 BetrVG aber erhalten.
Das Gesetz erlaubt im § 38 BetrVG die Aufsplittung der Freistellungen. Ob und in welchem Maße es sinnvoll ist, sollte sich in erster Linie an den Gegebenheiten innerhalb des BR richten.
Erstellt am 20.04.2013 um 09:45 Uhr von Hoppel
@ thecleaner
"Wir können aber nicht sagen wann Themen anfallen und wann nicht! "
Verstehe ich nicht. Ein BR sollte sich doch mal damit beschäftigt haben, welche Themen grundsätzlich angegangen werden sollen, die fallen doch nicht urplötzlich vom Himmel. Dann macht man sich einen Plan ...
1) in welcher Reihenfolge diese Themen wann angepackt werden sollen
2) welche Informationen zu welchem Zeitpunkt von wem benötigt werden
3) ob und welche BRM dieses Thema vorbereiten können
4) wie es um den Sachverstand bestellt ist bzw. ob der Besuch eines Seminars erforderlich ist
"Noch dazu wird der BR ständig mit irgendwelcher unnützer Arbeit belastet, um somit den BR an der eigentlichen BR-Arbeit zu hindern, das ist jedenfalls unser Gefühl."
Ansprechpartner des AG ist der BRV und der BRV entscheidet, welche Themen im Rahmen einer BR-Sitzung wann behandelt werden. Personelle Einzelmaßnahmen außen vor, da hier Fristen beachtet werden müssen.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man einen BR ständig mit unnützer Arbeit belasten kann, der BR gestaltet seine Arbeit eigenverantwortlich! Aber was ist denn für Dich/für Euch unnütze Arbeit?
Was das Splitting Eurer Freistellung betrifft, halte ich eine Drittelung für wenig sinnvoll und widerspricht dem Grundgedanken des § 38 BetrVG. Damit kann sich keines dieser drei BRM vollumfänglich der erforderlichen BR-Arbeit widmen! Den Freistellungsanspruch sollte man aus meiner Sicht auf max. zwei BRM aufteilen. Habt Ihr die Splittung eigentlich in ordentlicher BR-Sitzung beschlossen?
Erstellt am 20.04.2013 um 12:57 Uhr von thecleaner
Vielen Dank an euch, für die hilfreichen Antworten auf meinen Beitrag! Ich habe dann noch die ein oder andere Frage...
Aus besagten Grund sind bei uns sind noch so gut wie keine Betriebsvereinbarungen zwischen BR und GF zustande gekommen, dafür gibt es eine Reihe an alten Betriebsanweisungen die von der GF ohne Mitarbeiter anzuhören erstellt wurden und die bei einen Großteil der Kollegen Kopfschütteln auslösen. Sind die Betriebsanweisungen aus alten Tagen noch wirksam für die Arbeitnehmer bzw. müssen sogar neue BV ausgearbeitet werden?
Wie geht der ein oder andere BR bei euch mit Argumenten der GF zum Thema BR-Kosten um? Gerade wenn die GF es nicht scheut dieses immer wieder in den Vordergrund zu bringen ggf. auf Betriebsversammlungen? Wir versuchen hier auch öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um die Kollegen zu Informieren warum es wichtig ist z.B. BRM zu Schulungen zu schicken. Aber hier wird es sehr schwierig... Da die GF immer wieder auf die Kosten hinweist, scheuen sich einige in unseren BR Leute zu Schulungen zu schicken oder vielleicht nur ein oder zwei Personen... wie geht man mit diesen Vorwürfen der GF und vielleicht einiger Arbeitnehmer um? Der größte Teil unseres BR ist sich einig dass wir auf jeden Fall Schulungen benötigen um auf Augenhöhe mit der GF zu verhandeln bzw. rechtssicher die Meinungen zu vertreten.
Erstellt am 20.04.2013 um 14:14 Uhr von Hoppel
@ thecleaner
Es ist nicht damit getan, einfach nur einen BR zu wählen. Jedes BRM ist VERPFLICHTET, sich in Grundlagenschulungen (BetrVG 1-3, Arbeitsrecht 1-3) das ZWINGEND ERFORDERLICHE Grundlagenwissen anzueignen, um seine KollegInnen sachgerecht vertreten zu können.
Da ihr offensichtlich komplette Neulinge seid, solltet ihr von der Möglichkeit einer Inhouse Schulung Gebrauch machen und einen solchen Beschluss schleunigst fassen.
http://www.betriebsrat.com/urteile-notwendigkeit-von-betriebsrats-schulungen
Zum Thema "Kosten des Betriebsrats" >> so die GF betriebsöffentlich Kosten des BR "anprangert", sind diese Äußerungen als Behinderung der BR-Arbeit zu werten und können gem. § 119 BetrVG sanktioniert werden.
Hört ihr dieses Argument z.B. lediglich im Rahmen des Monatsgesprächs, kann es nicht angehen, dass ihr Euch davon beeindrucken lasst.
Außerdem muss bei Eurer Betriebsgröße ein Wirtschaftsausschuss gebildet worden sein, der sollte doch wissen, wie es um die wirtschaftliche Situation Eures Unternehmens bestellt ist ...
Originärer Sinn und Zweck von Betriebsratsarbeit ist nicht, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, aber wenn Themen aus dem 87er zu regeln sind, sollte man von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen. Und wenn es irgendwelche Betriebsanweisungen gibt, die den § 87 BetrVG tangieren, habt Ihr auch ohne BV jederzeit die Möglichkeit, Eure Mitbestimmung einfordern zu können.
Das Leben ist kein Ponyhof und nur wenn sich Euer BR nicht auseinander dividieren lässt, werdet ihr langfristig erfolgreiche BR Arbeit leisten können. Aber ohne Wissen um Eure Rechte & Pflichten, werdet ihr kläglich Schiffbruch erleiden. Ihr seid schon jetzt auf dem besten Weg ...
Erstellt am 20.04.2013 um 20:11 Uhr von thecleaner
hallo Hoppel,
danke für deine Ratschläge! Ich muss dazu sagen, das wir uns schon etwas mit dem Betriebsverfassungsgesetz auskennen, dass es nicht reicht sich selbst zu bilden ist uns sehr wohl klar! Welchen Anbieter für Schulungen gerade am Anfang würdest Du denn vorschlagen, da Du ja scheinbar schon etwas mehr Erfahrung damit hast?!
Erstellt am 21.04.2013 um 08:35 Uhr von Hoppel
@ thecleaner
Du stellst Deine Frage im Forum eines Anbieters und willst von mir wissen, wen ich vorschlagen würde?! Fragt bei 2-3 Anbietern an, wann ein Inhouse Seminar bei Euch möglich wäre, entscheidet Euch und fasst dann den entsprechenden Beschluss.
Erstellt am 21.04.2013 um 10:24 Uhr von Nubbel
ich kenn nen richtig guten! interesse?