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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schutzbrillen in Sehstärke

A
alfred
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo ! Ist der AG verpflichtet Schutzbrillen (z.B. für Schleifarbeiten) in Sehstärke zur Verfügung zu stellen? WENN ja, wo kann man das nachlesen? Vielen Dank, Alfred

2.02407

Community-Antworten (7)

K
KlausPeter

18.04.2013 um 14:21 Uhr

Nein!

Denn Schutzbrillen kann man auch über den "normalen Brillen! tragen. Also müssen die Schutzbrillen nur als Überbrillen geeignet sein.

Solche Probleme gibt es ja in vielen anderen berufen/Tätigkeiten, dass man Schutzbrillen über normalen Brillen trägt/tragen muss

B
Betriebsrätin

18.04.2013 um 14:55 Uhr

Frage:

Wer Zahlt die Schutzbrille mit Sehstärkegläsern, wenn die Kosten hoch sind? Oder muß die Firma nur eine Überziehbrille besorgen? Wer muß was machen?

Antwort :

Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Wenn eine Gefährdung der Augen nicht anders vermieden werden kann, hat der Arbeitgeber entsprechenden Augenschutz zur Verfügung zu stellen, bei fehlsichtigen Arbeitnehmern z.B. durch Korrektionsschutzbrillen. Welche Schutzbrillen im einzelnen in Frage kommen, muss im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) bestimmt werden. Für die Auswahl der Augenschutzgeräte ist es zweckmäßig, diese zunächst vor Ort zu erproben.

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher werden solche Kombinationen, unabhängig von der zusätzlichen Gefährdung, von den Arbeitnehmern oftmals abgelehnt. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Personen problemlos getragen und darüber hinaus besser gepflegt als herkömmliche Schutzbrillen. So gleicht sich der höhere Anschaffungspreis in der Regel durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus. http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=2054&lid=DE&bid=ARB&

http://www.handwerksblatt.de/handwerk/beim-arbeitsschutz-sparen-kann-ins-auge-gehen-17714.html

Also, kommt darauf an!

G
gironimo

18.04.2013 um 17:37 Uhr

ganz meiner Meinung. Gute Argumente sind gefragt.

Ich gehe auch davon aus, dass Schutzbrillen über einen längeren Zeitraum zu tragen, nur mit geschliffenen Gläsern ratsam sind.

Wenn es zu teuer wird, reicht sicherlich auch ein ungepolsteter Holzstuhl in der Chefetage (Man verzeihe mir meine polemische Äußerung)

R
Ravioli

18.04.2013 um 21:26 Uhr

Hallo , einfach mal mit dem AG reden von 3M bekommt man eine Schutzbrille mit sehstärke (egal ob einstärke oder Gleitsicht) für 99 Euro ! Da kann kein AG meckern!

S
seesee

18.04.2013 um 22:26 Uhr

Haha, Ravioli :-)

Unser Arbeitgeber meckert schon bei Mützen für Außenarbeiten in Sibirien, die 25 Euro kosten!

A
alfred

19.04.2013 um 13:08 Uhr

@ Ravioli

Was sind 3M ? Tschuldigung . . Alfred

R
Rvioli

19.04.2013 um 18:12 Uhr

3M ist der Hersteller ! Einfach mal die große Suchmaschine fragen wir habe gute Erfahrung mit den Brillen gemacht und auch vom AG bezahlt bekommen

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