Erstellt am 17.04.2013 um 21:20 Uhr von Kölner
@UmutKaya
Witzig: Der GBR kann noch nicht einmal für sich selbst Schulungsmaßnahmen beschließen und dann will er örtlichen BRs Vorschriften machen? Das ist nicht möglich!
§ 37 Abs. 6 BetrVG ist maßgeblich und § 40 BetrVG hilft weiter. Wenn man zudem bedenkt, dass eine entsprechende BV sogar ungültig wäre, ist doch eigentlich alles gesagt...
Erstellt am 17.04.2013 um 22:52 Uhr von mitleserinnenn
Der BRV sollte ganz dringend auf Seminar oder durch einen anderen ersetzt werden. Also entsprechende Tops auf die nächste Sitzung
Erstellt am 18.04.2013 um 09:26 Uhr von gironimo
Es würde weiterhelfen, wenn man den GBR fragt (Ihr habt doch Mitglieder im GBR, die müssen doch wissen was beschlossen wurde). Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, dass dieser Punkt nicht in den Zuständigkeitsbereich des GBR fällt.
Vielleicht hat der GBR was im Zuge der betrieblichen Fortbildung beschlossen und mit dem AG geregelt. Dazu kann man aber nicht automatisch auch BR-Seminare rechnen.
Erstellt am 18.04.2013 um 10:02 Uhr von WOName
Der GBR darf nur in zwei Fällen Regelungen Treffen:
1) Es betrifft zwingend (!) alle (!) Betriebsteile und die Regelung muß einheitlich sein. (Hierzu wäre z.B. Einführung eines Buchaltungssystems als Beispiel möglich)
D.h. Es besteht ein zwingender (!) Grund das nicht in den verschiedenen Betriebsteilen unterschiedlich zu regeln. (BR-Schulungen zählen hierzu erst mal nicht) --> Also GBR nicht zuständig
2) Der GBR wird zur Regelung vom BR der Niederlassung beauftragt (Mandatserteilung muß per Beschuss in der BR-Sitzung erfolgen) --> das scheint bei Euch ja auch nicht der Fall zu sein
Also gibt es, außer dem Betriebsfrieden :-) , nichts was dagegenspricht Eure Seminare selber zu bestimmen.
Erstellt am 18.04.2013 um 10:34 Uhr von UmutKaya
Ja wir haben Mitglieder im GBR. Einer davon ist der BRV und ein Stellvertreter. Bei Beschluss über die interne Schulung waren unsere Vertreter noch nicht einmal anwesend. Wir hatten bei einer der letzten Sitzungen die Unterhaltung über zukünftige Seminare. Und da sagte der BRV dass der GBR beschlossen hat alles intern zu machen. Und uns sagt diese Entscheidung nicht zu weil a) intern der Stoff von bspw. 5 Tagen in 3 Tagen rübergebracht werden soll und b) wir die Möglichkeit haben über Arbeit und Leben den Ablauf und Vorgehensweise anderer Betriebsräte von anderen Unternehmen kennenlernen zu können. Daraufhin haben wir uns schlau gemacht und verlangt dass dieser den Beschluss des GBR mal vorlegen soll. Wir haben zwar "angeblich" die schriftliche Info bekommen. Bis jetzt kam aber noch nichts.
Es sind keine betrieblichen Fortbildungen. Es waren bis dato die Grundlagenseminare 1-4 und es war geplant Arbeits- und Tarifvertragsrecht 1-3 zu besuchen.
Bei der letzten Sitzung ist die ganze Sache dann ausgeartet und der BRV hat lautstark verkündet: "Dann wählt mich doch ab! Ich habe keine Lust auf diese Diskussionen wenn ihr mir nicht glaubt. klar das Arbeit und Leben und die anderen Juristen das gegenteil behaupten; die verdienen durch die Lehrgänge Geld. Ende der Sitzung!"
Er führt sich auf wie ein Sheriff. Abwählen wäre deswegen schwer weil wir 5 Mitglieder sind und ich und ein anderer Kollege würden dass zwar sofort machen aber die anderen zwei würden den Schw... einziehen.
Wie sollen wir da jetzt vorgehen?! Der BRV steht felsenfest dazu dass die Entscheidung des GBR korrekt ist. Kann/ Will uns den Beschluss nicht vorlegen. Abwählen sagte ich oben schon was zu.
Also Einigungsstelle, Anwalt oder wen?!?!?
Erstellt am 18.04.2013 um 11:26 Uhr von Kölner
@umutkaya
Keine Einigungsstelle!
Wenn Du keinen Beschluss für Verdi Seminare bekomst, dann bekommst du keinen. Du kannst dir den Beschluss des GBR auch selber einsehen. Sieh zu, dass du Kontakt zum GBR bekommst.
Ansonsten gilt:
Keine Mehrheit, kein Seminar.
Erstellt am 18.04.2013 um 13:13 Uhr von UmutKaya
Den GBR werde ich kontaktieren; das war auch eine meiner ersten Ideen aber ich habe abgewartet dass sich dass vielleicht von alleine klären lässt.
Wie Kölner geschrieben hat verstehe ich das jetzt so, dass der Beschluss des GBR die Schulungen und Seminare intern abzuhalten richtig ist. Mehrheit vorausgesetzt.
Aber gironimo schreibt dass der GBR in der Hinsicht keine Entscheidungen treffen kann sondern der örtlich BR entscheidet das.
Ich bin immer noch ein wenig irritiert. Was ist jetzt schlussendlich richtig?!
Ich versuche mal den Idealweg zu beschreiben...
Ich hole mir den Beschluss des GBR. Wie kann ich prüfen ob dieser Beschluss rechtens ist oder nicht?! Auf welcher Gesetzesgrundlage?!
Mit meinem Ergebnis gehe ich dann zum BRV und beantrage die Seminare bei Arbeit und Leben durchzuführen. Auf welcher Gesetzesgrundlage?!
Wie kann mir der Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnng machen? Es wurde nämlich mal angedeutet dass dieser den Schulungen und Seminaren nicht zustimmen wird weil es vergleichbare Angebote in kostengünstigerer Form zu finden gibt. Muss ich diese Entscheidung akzeptieren oder sage ich ich wähle Arbeit und Leben?!
Bei der Abwahl des BRV muss eine Stimmenmehrheit vorhanden sein. Was aber wenn es 2:2 steht?! Der BRV entält sich seiner Stimme!
Erstellt am 18.04.2013 um 13:13 Uhr von WOName
Ich glaube ich bin da falsch verstanden worden;-)
Habt Ihr Eurem Vertreter im GBR das Mandat (mit BR-Beschluss) gegeben, diesen Punkt im GBR festzulegen ?
Wenn Nein: dann ist der Beschluss des GBR zu den Seminaren für euch ungültig.
Der GBR ist per se nur dafür zuständig, wenn Ihr ihm das Mandat dazu gegeben habt.
Wenn Ja: der GBR Beschluss gilt auch für Euch.
Nochmal, der GBR ist nur dafür zuständig, was der einzelne BR nicht für seinen Bereich selbstständig regeln kann.
Beispiele:
Einführung einer neuen BuHa-Software --> Zuständig (Begründung: da es wichtig ist das ALLE Niederlassungen die gleiche Software nutzen,, das Wohl und Wehe der Firma hängt in der Regel davon ab)
Auswahl Seminaranbieter --> nicht zuständig (Begründung: es ist Sch... egal bei welchem Anbieter ein Seminar erfolgt, das Wohl und Wehe der Firma hängt nicht davon ab)
Siehe --> §50 BetrVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__50.html)
Der GBR ist KEIN "Überbetriebsrat" !!
Das kann nicht oft genug betont werden. Ich habe auch ständig Probleme das unserer GL klarzumachen.
Erstellt am 18.04.2013 um 13:38 Uhr von UmutKaya
Nein dem GBR hat unser örtlicher BR kein Mandat gegeben dies zu entscheiden. Zumindest weiss ich nichts davon. Also lasse ich mir den Mandats"auftrag" mal vom BRV vorlegen. Dann klärt sich schon einiges. Wenn dieser ohne meine (und die weiterer Kollegen) Unterschrift und Wissen gegeben wurde ist das sowieso denke ich ungültig und iwr entscheiden alles vor Ort.
Ich habe ausserdem grade noch einige Fakten bzgl. "zu teuer" "unnötig" usw ausgedruckt. Diese werde ich aufarbeiten und auch bei der nächsten Sitzung vorlegen. Einer der Ausreden war auch die kostengünstigste Variante zu wählen.
Oh man... Wirklich vielen vielen Dank schonmal...
Ihr seid super :-)))
Erstellt am 18.04.2013 um 13:52 Uhr von UmutKaya
Achja meine Frage nochmal bzgl der Abwahl des BRV.
Wie ist die Lage bei 2 JA und bei 2 NEIN Stimmen?! Ich und ein anderer Kollege würden für die Abwahl stimmen. Zwei weitere würden mit Sicherheit mit NEIN stimmen. Es gibt noch einen weiteren Kollegen der sich in der Wiedereingliederung wg psyschicher Krankheit befindet. Kann ich diesen hinzuziehen?! Nicht dass die nachhe sagen "der ist doch unzurechnungsfähig". Wie wiegt die Stimme des BRV bei der Abwahl seines Postens?!
Eine andere Sache: Der BRV geniesst die Freistellung übt jedoch dauerhaft die Arbeit des Disponenten aus. Erst hieß es (weil der ursprügliche Disponent gekündigt wurde) komissarisch. Das ist aber zu einem dauerzustand geworden.
DANKE
Erstellt am 18.04.2013 um 17:15 Uhr von WOName
Auch hier hilft wieder das BetrVG !
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§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
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Punkt (1) ist doch eindeutig , oder ?
Erstellt am 18.04.2013 um 17:34 Uhr von UmutKaya
Vielen vielen Dank. Mir sind jetzt so einige Sachen viel klarer geworden.
Ihr seid echt top...
Sonniges Wochenende schonmal
Erstellt am 18.04.2013 um 19:07 Uhr von Snooker
@UmutKaya
Erst einmal zu WOName und seinen Antworten. Diese sind so nämlich nicht ganz richtig. Sollte ein Unternehmen Konzernweit eine neue Software oder ähnliches einführen so kann ein BGR oder KBR nur eine Rahmenvereinbarung treffen, aber nichts inhaltliches was einzelne Mitarbeite betreffen würde. Die ergibt sich daraus das ein solches Gremium nichts selbständig entscheiden kann was personenbedingt ist. Solche Entscheidungen kann nur der örtliche BR treffen.
UnmutKaya, aus genau diesem Grund kann euer GBR auch nicht Beschlüsse fassen Mitglieder aus den örtlichen Gremien auf ein Seminar zu entsenden. Der GBR könnte zwar einen Beschluss fassen das die Mitglieder des KBR auf Seminar sollen, dann ist aber auch Ende im Gelände. Als nächster Schritt kommen nämlich die einzelnen Personen die entsendet werden ist Spiel (also das personenbedingte). Diesen Beschluss Person xy zu dem Seminar ac in der Zeit von a-z zu senden muss also der örtliche BR fassen.
Noch verständlicher ausgedrückt, den Anspruch auf Schulungen insgesamt hat das Gremium. Ist der Beschluss gefasst ist der individualrechtliche Teil eingetreten.
Soweit verstanden?
Der AG könnte die Kosten monieren die der BR verursacht, wenn dieser nicht die von ihm vorgegebene interne Kostengünstigere Schulung macht.
Nun, das ist als Geschäftsmann sein gutes Recht. Jeder BR sollte auch angehalten sein sich die Vorschläge des AG an zu hören. Ein BR ist aber nicht angehalten die Vorschläge auch 1:1 zu übernehmen. Ein BR ist nicht angehalten Marktanalysen zu machen welches Seminar wo am Günstigsten ist. In erster Linie muss der BR für den Anbieter entscheiden, wo er meint das dass beste Wissen vermittelt wird. Bei solchen und auch sonstigen Beschlüssen ist es daher immer wichtig wenn dort drin steht: " der BR hält es für erforderlich....." Eine Variante die ein AG nicht wiederlegen kann. Will der AG dann wegen der Kosten oder eines anderen Grundes noch weiter Theater machen, steht es ihm frei sich im angemessenen Zeitraum, hier geht man in der Regel von zwei Wochen aus; an das Arbeitsgericht oder aber der Einigungsstelle zu wenden.
Nun zu eurem Problem mit dem BRV. Sicher könnt ihr jederzeit einen neuen BRV wählen. Wichtig ist nur erst einmal auf die Tagesordnung zu bekommen. Abwahl des BRV. Denn die Tagesordnung setzt ja noch immer der BRV auf. Dann als nächstes: Neuwahl BRV und evtl. Neuwahl stellv. BRV ( denn es kann ja sein das der Stelli sich zum BRV wählen lassen will. Auch der jetzige BRV könnte ja wieder kandidieren) sollte dann kein Problem sein. Mit eurem kranken Kollegen denke ich mal das Du den Nachrücker meinst. Dieser kann durch aus an der Abwahl des BRV mit teilnehmen. (Aber nur bei der Abwahl). Der BRV ist ja betroffen und kann deshalb an der Abstimmung nicht mit teilnehmen. Also der Nachrücker muss zu dem Punkt geladen werden. Dieser ist nur von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten durch Krankschreibung entbunden. Deshalb kann es sich trotzdem bereit erklären an der Sitzung zu dem Beschlusspunkt mit teil zu nehmen.
So, fröhliches gelingen
LG
rainerw