Betriebsrat und Kosten eines Rechtsbeistandes nach §40 BetrVG?
Guten Tag, zur folgenden Sache würde ich mich freuen, wenn es von eurer Seite aus Antworten gäbe.
- Betriebsrat hat Versetzung (besser Degradierung wegen Schlechtleistung) widersprochen
- Geschäftsleitung hat beim Arbeitsgericht - Zustimmungsersuchen gestellt und die Versetzung vorerst durchgeführt
- Da unser Betriebsrat noch nicht so erfahren ist und leider auch noch nicht alle notwendigen Schulungen hat, hat der Betriebsrat die Möglichkeit lt. § 40 BetrVG einer Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ausgeschöpft.
- Beim Gütetermin wurde dann vom Arbeitsrichter festgestellt, dass der Widerspruch vorerst richtig war und der Arbeitgeber wurde aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Monaten genau darzulegen wieso eine Schlechtleistung und darum Versetzung (im übrigen ist die betreffende Person ebenfalls Betriebsratsmitglied) vorliegt.
- Zwischenzeitlich hat die Geschäftsleitung wohl an Ermangelung der Schlechtleistungen, denn wir sehen darin eine reine Schickane die Einstellung der Sache beantragt, die betroffene Person wurde wieder zurückversetzt und hat auch den finanziellen Differenzbetrag wieder bezahlt bekommen. So und nun will die Geschäftsleitung die anfallenden Kosten "unsererseits - Rechtsanwalt" nicht übernehmen und hat uns die Rechnung zugestellt. Leider ist das Rechtsanwaltbüro diese und noch nächste Woche wegen Urlaub geschlossen, also wir können dort nicht nachfragen. Was ist also von unserer Seite aus zu tun ? Könnt Ihr helfen. Danke
Community-Antworten (2)
17.07.2008 um 19:39 Uhr
@Neuling45, take it easy und warten,.... der RA weiss wie er zu seinen RVG kommt!
18.07.2008 um 13:34 Uhr
@Neuling45, wenn Ihr euren AG vor Beauftragung des RA informiert und Ihr als BR keine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben habt, abwarten. Der Anwalt wird zu seinem Geld kommen.
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