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Aufsichtsratswahl Wahlberechtigte

A
Alice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, sind Leasing Mitarbeiter wahlberechtigt bei der Aufsichtsratswahl (Drittelbeteiligungsgesetz)!! Ich bin der Meinung ja und hoffe jemand kann mir dies bestätigen bzw. dementieren. Danke Euch schonmal im Vorraus

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

17.04.2013 um 14:12 Uhr

"... Umgekehrt sind LeihAN selbst dann nicht mitzuzählen, wenn sie nach § 5 II 2 an der Wahl der ANVertreter teilnehmen können (OLG D 12.5.2004 AG 2004,616 f.; OLG HH 29.10.2007 DB 2007, 2762, 2762f.; Huke/Prinz BB 2004, 2633, 2635; HWK/Seibt § 3 Rn. 2; aA WWKK/Kleinsorge Rn.55f.). Sie bleiben nach § 14 AÜG Teil der Belegschaft des Verleihers (BAG 16.4.2003 AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 6; 10.3.2004 AP BetrVG 1972 § 7 Nr.8; 20.4.2005 AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 30) das gilt selbst bei einer längerfristigen oder dauerhaften Überlassung (OLG HH 29.10.2007 aaO.).“ (ErfK/Oetker §2 DrittelBG Rn 27)

Hier wäre also noch zu klären, ob die "andere Auffassung" von Herrn Kleinsorge angesichts der aktuell geänderten Rechtsprechung des BAG nicht zutreffender ist. Hat jemand diesen Kommentar WWKK (Wlotzke/WißmanKoberski/Kleinsorge - Mitbestimmungsrecht)

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