Erstellt am 17.11.2011 um 11:23 Uhr von Kölner
@BRBop
Ich meine, dass ein BR schon genug Einfluss nach dem DrittelbG nimmt, wenn er ohne Stützunterschriften den ein oder anderen Kandidaten per BR-Beschluss vorschlägt.
Bei einer BR-Wahl verbittet man sich die Einmischung Dritter mitunter; bei einer AR-Wahl soll der BR selber eine Empfehlung abgeben dürfen? Finde ich nicht richtig; wenngleich: Es ist m.E. nicht verboten!