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Wahlempfehlung des Betriebsrat für bevorstehende Aufsichtsratswahl

B
BRBop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

darf ich als BR-Mitglied für eine bevorstehende Aufsichtsratswahl eine Wahlempfehlung für z.B. die Gewerkschaft oder den leitenden Angestellten abgeben?

Danke Bob

1.31001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.11.2011 um 12:23 Uhr

@BRBop Ich meine, dass ein BR schon genug Einfluss nach dem DrittelbG nimmt, wenn er ohne Stützunterschriften den ein oder anderen Kandidaten per BR-Beschluss vorschlägt.

Bei einer BR-Wahl verbittet man sich die Einmischung Dritter mitunter; bei einer AR-Wahl soll der BR selber eine Empfehlung abgeben dürfen? Finde ich nicht richtig; wenngleich: Es ist m.E. nicht verboten!

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