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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall-Krankenstand-Entschädigung

H
Huski
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall,war darauf hin etwas über einem Jahr im Krankenstand.Nun hat er sich an den Arbeitssicherheitsausschuß des BR gewand,es wurde festgestellt der Arbeitsplatz entsprach nicht den Arbeitsicherheitsbestimmungen. Hat der Mitarbeiter gegenüber der Firma Anspruch auf irgendwelche Entschädigung?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

17.04.2013 um 12:06 Uhr

Grundsätzlich ist ja zunächst einmal die Versicherung über die BG in der Pflicht. Verweigert diese die Leistungen, käme ggf. der Arbeitgeber "an die Reihe". Allerdings dürfte es im Detail schwer sein, hier Prognosen abzugeben. Und pauschal kann man nur sagen "es kommt darauf an...."

Deine Frage wird hier niemand wirklich beantworten können. Du solltest Dich mit allen Unterlagen an einen Fachanwalt wenden.

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