BR Neuwahlen
Guten Tag,
Es gibt in unseren Unternehmen einen Betriebsrat der nur noch aus 5 Personen besteht. Es gibt auch keine Nachrücker mehr. Eine von den 5 Personen ist seit fast 2 Jahren im Krankenstand, eine weitere ist seit einen halben Jahr in Rente. Müsste der BR nicht neu gewählt werden ?
Community-Antworten (1)
16.04.2013 um 21:42 Uhr
Wegen der Person im Krankenstand nicht, das hindert nicht einmal daran als BRM tätig zu werden. Ein AN in Rente (oder der Freistellungsphase der Altersteilzeit) ist jedoch aus dem Betrieb ausgeschieden und hat damit ist seine Mitgliedschaft im BR erloschen. (§24 (3) BetrVG)
Sofern das wirklich bedeutet, dass demnach der BR jetzt nur noch aus 4 BRM besteht, ja, dann müsste der BR Neuwahlen einleiten (§13 (2) 2.)
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