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Leiharbeiter Abstimmungsrecht?

N
NeeleSUM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Abend,

wir sind ein Ingenieurbüro mit ca 60 Angestellten, plus 2 Leiharbeitern (die meistens auch übernommen werden). Wir bereiten z.Zt eine Betriebsversammlung vor, die mit einer geheimen Abstimmung enden wird. Wir wissen, dass Leiharbeiter auch an der Versammlung teilnehmen können (und auch den Betriebsrat wählen können), aber dürfen sie auch an dieser aktuellen Abstimmung teilnehmen? Diese Abstimmung betrifft unsere Betriebsvereinbarung. Ich habe natürlich auch schon gegoogelt und keine richtige Antwort bekommen. Ich bin dafür, dass sie mit Abstimmen können, aber ich muss es ja bei aufkommenden Nachfragen natürlich auch begründen.

Vielen Dank für eure Antworten Neele

1.41409

Community-Antworten (9)

K
Kölner

16.04.2013 um 18:45 Uhr

Abstimmung? In der Versammlung? Was soll denn sowas; ist zudem nicht verbindlich.

N
NeeleSUM

16.04.2013 um 18:50 Uhr

Die Kollegen werden in einer geheimen Briefwahl bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abstimmen können. WAS IST MIT DEN LEIHARBEITERN?

T
Tanzbär

16.04.2013 um 19:00 Uhr

Wie jetzt? Über WAS stimmt ihr da ab? Geheim mit Briefwahl über eine Betriebsvereinbarung? BVs macht der BR mit dem AG und kein anderer! Das ist der größte Quatsch, den ich hier lesen durfte. Das geht gar nicht!

B
Betriebsrätin

16.04.2013 um 19:02 Uhr

Das BetrVG sieht eine solche Abstimmung nicht vor. Ein BR kann ggf vor Abschluss die AN fragen, ob sie die BV wollen, doch das Ergebnis ist nicht verbindlich/bindend.

Also, selbst wenn 99% oder alle außer den BRM gegen die BV sind, kann der BR sie verabschieden/ abschließen. Dann dürfet er nur ggf bei der nächsten Wahl Probelem der Wiederwahl haben.

Fazit: diese Abstimmung ist nbur das wert was in der politischen Wahl auch teils vorher stattundet. Man kann sie machen, doch es gibt keine Verbindlichkeiten

Im Gegenteil, bei einer BV, könnte sie ggf ein AG auch per Einigungsstelle gegen die AN und BR durchsetzen.

N
NeeleSUM

16.04.2013 um 19:10 Uhr

ok, tut mir sehr Leid, wenn ich es nicht richtig beschrieben habe, wahrscheinlich mein Fehler. Ja, wir befragen die Kolleginnen und Kollegen und diskutieren in der Betriebsversammlung darüber. Danach sollen die Kolleginnen und Kollegen in einer Wahl abstimmen können. Ok, und wir als BR beschließen es dann.

Ich habe immer noch keine Antwort auf meine Frage bekommen. Zählen die Stimmen der Leiharbeiter oder nicht?

N
niemand

16.04.2013 um 19:25 Uhr

Das ist völlig Wurst. So eine Abstimmung hat keine rechtliche Wirkung. Ihr könnt also auch Nachbars Hund wählen lassen. So etwas tut man auch nicht. Die MA haben den BR gewählt. Der BR verhandelt mit dem AG die BV. Die MA sollten Vertrauen zu ihrem BR haben. Was wollt ihr denn mal machen wenn ihr etwas in einer BV verhandeln müsst was den MA nicht gefällt weil es die gesetzlichen Zwänge nicht anders zulassen. Da gibt es dann keine Zustimmung der MA und ihr lehnt dann die BV ab, obwohl ihr wisst, daß es in der Einigungsstelle noch schlechter ausgeht. So nen Quatsch hab ich noch nie gehört.

W
Watschenbaum

16.04.2013 um 20:56 Uhr

die Leiharbeiter dürfen mitabstimmen, genauso wie jeder andere, den ihr gerne abstimmen lassen wollt, weil wie schon erwähnt, diese Abstimmung keinerlei Bindung entfaltet (außer vielleicht einer moralischen) bzw. sonstwie irgendwo gesetzlich geregelt oder vorgesehen ist, weshalb ihr auch die Regeln und Teilnehmer selbst festlegen könnt

ich finde die Idee gar nicht schlecht, insbesondere wenn es um wichtige, grundlegende Änderungen geht

aber man muß aufpassen, daß man nicht das falsche Bild vermittelt, das wäre nun so üblich, daß zukünftig alles mögliche, was der BR beschließen soll/will/muß per Basisdemokratie zu Abstimmung gestellt wird

R
rkoch

16.04.2013 um 20:56 Uhr

Ohne auch noch über Sinn und Unsinn dieser Sache was beizutragen, hier mal eine Erklärung:

Wir wissen, dass Leiharbeiter auch an der Versammlung teilnehmen können (und auch den Betriebsrat wählen können), aber dürfen sie auch an dieser aktuellen Abstimmung teilnehmen?

Ich habe natürlich auch schon gegoogelt und keine richtige Antwort bekommen.

Kein Wunder. Ihr seid quasi die ersten, die so was machen :-)

Es gibt keinerlei Vorschrift, wie der Meinungsaustausch zwischen BR und Belegschaft auf einer Betriebsversammlung oder überhaupt ablaufen soll. Insofern: Erlaubt ist, was gefällt. Welcher der Teilnahmeberechtigten etwas beitragen möchte, sollte es tun dürfen. Am Ende leitet der BRV die Versammlung und ER bestimmt, wer Rederecht hat und wer nicht.

Insofern: Wenn ihr eine geheime Abstimmung für sinnvoll haltet, dann entscheidet auch IHR (bzw. im Zweifelsfall in dem Fall der BRV alleine, da er die Versammlung leitet) wen ihr dazu befragt, und wen nicht. Je nachdem was ihr vorhabt, kann es sinnvoll sein, die LA oder irgendwelche sonstigen Beschäftigten auszugrenzen, normalerweise soll aber jeder zu Wort kommen.

Das ganze muss auch nicht an eine Betriebsversammlung gekoppelt werden, Umfragen des BR an die Belegschaft sind nicht selten, und welcher BR das schon gemacht hat, hat sich fast immer am Ende gefragt, ob er jetzt schlauer ist! Nur weil einige wenige etwas gut finden, heißt das nämlich noch lange nicht, dass es richtig ist.

IHR seid der BR, IHR wurdet gewählt und IHR bekommt von allen die Hucke voll, wenn ihr etwas so umsetzt wie es die Belegschaft wollte und sich im Nachhinein herausstellt, dass es falsch war. Dann heißt es nämlich: IHR seid doch geschult worde was gut und was richtig ist, warum habt ihr dann UNS gefragt, da musste doch Mist rauskommen!!!

IHR müsst also in diesem Fall ganz allein entscheiden was ihr tun und lassen wollt. Und selbst wenn 100% der Belegschaft die eine Lösung wollen, steht es Euch immer noch frei das zu ignorieren. Wenn ihr gar nur Eure Meinung bestätigt sehn wollt, dann lasst das ganze. DAS geht zu 100% in die Hose und anschließend wisst ihr gar nicht mehr was ihr tun sollt.

Ach ja: Was die Belegschaft will, interessiert den AG in der Regel 0,0%. Derartige Abstimmungen führen fast immer dazu, dass der AG richtig sauer ist (weil er sich unter Druck gesetzt fühlt, und das mag er gar nicht!) und gar nicht mehr mitspielt.

N
niemand

17.04.2013 um 15:49 Uhr

Und dann lasst doch mal zu einem Thema wie Nichtraucherschutz und ausstempeln zum Rauchen in der Belegschaft abstimmen und versucht dann das Ergebnis mit eurem AG umzusetzen:-)

Oder ein andere beliebte Themen wie Arbeitszeiten, Rufbereitschaft, BEM .... Und dann stimmt das mal alles mit eurer Belegschaft ab, die die gesetzlichen Zwänge nicht kennen.

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