Hallo,
ich muss mal eine Frage zur Handhabung stellen.

Wenn der BRV das Amt als Vorsitzender niederlegt, und das Gremium beschließt Neuwahlen stattfinden zu lassen...

Muss dann trotzdem für die Zeit bis zur Wahl ein neuer Vorsitzender einberufen werden?

Was ist wenn der Stellv auch das Mandat abgibt?