Betriebsbedingte Kündigungen
In unserer Firma wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Ich habe ne Frage zur zeitlichen Bemessung der Kündigungsfristen bzw. zur Berechnung des Abfindungsanspruchs. zu § 622 BGB: wenn das Arbeitsverhältnis bspw. länger als 5 Jahre bestanden hat: Kündigungsfrist von 3 Monaten ? Wird als Grundlage zur Berechnung (auch der Abfindung) stets das bestehende Arbeitsverhältnis genommen ? - Es gibt bei uns AN, die haben mit Unterbrechnung bei uns gearbeitet. Gelten § 622 BGB oder auch § 1a KSchG = Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung unabhängig von der Betriebsgröße, also bspw. auch bei Firmen unter 10 oder 20 AN ?
Community-Antworten (1)
25.03.2013 um 18:08 Uhr
Wenn Du auf den Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG aus bist, solltest Du den § 23 KSchG lesen (Geltungsbereich)
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