In unserer Firma wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Ich habe ne Frage zur zeitlichen Bemessung der Kündigungsfristen bzw. zur Berechnung des Abfindungsanspruchs.
zu § 622 BGB: wenn das Arbeitsverhältnis bspw. länger als 5 Jahre bestanden hat: Kündigungsfrist von 3 Monaten ? Wird als Grundlage zur Berechnung (auch der Abfindung) stets das bestehende Arbeitsverhältnis genommen ? - Es gibt bei uns AN, die haben mit Unterbrechnung bei uns gearbeitet. Gelten § 622 BGB oder auch § 1a KSchG = Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung unabhängig von der Betriebsgröße, also bspw. auch bei Firmen unter 10 oder 20 AN ?