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Weiterbildung während Urlaub

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen, bei unserem AG ist es des öfteren schon vorgekommen, dass einige MA eine Fortbildung/Weiterbildung machen die über die im Arbeitsvertrag geregelte Zeit hinaus geht. Die Fortbildungen /Weiterbildungen werden vom AG bezahlt. Allerdings wird manchmal mit den MA abgesprochen, dass sie einen Teil der Fortbildung/Weiterbildung in ihrem Urlaub machen, d.h. dass sie dafür einen Teil ihres Urlaubs nehmen. (Wir haben laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub) Im §8 Bundesurlaubsgesetz steht ja, dass während des Urlaubs der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten darf. Ist das der passende § der sagt, dass das nicht in Ordnung ist?? Oder gibt es noch einen anderen § der das regelt?

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Community-Antworten (4)

A
AlterHase

19.04.2013 um 18:56 Uhr

????????

Wer hat den hier wieder zu oft die "DEL" Taste gedrückt?

K
Kölner

19.04.2013 um 21:58 Uhr

@AlterHase Bestimmt Du! Unheimlich viele alte Menschen verschwinden übrigens regelmäßig vor dem PC ganz plötzlich, weil sie die Tasten 'Alt+Entf' drücken. Wie wärs, AlterHase?

A
AlterHase

20.04.2013 um 18:33 Uhr

@Kölner

Jo, nach dem was hier so abgeht, könnte man glatt in Versuchung geraten.

Könnte ja eigentlich einmal nach Kölle kommen und was im Rhein versenken. Sollen wir uns nicht dort einmal treffen? Unter umständen würde ich auch schupsen oder ein kleines beinchen stellen......-:))

K
Kölner

20.04.2013 um 19:26 Uhr

@AlterHase Mach' Du mal. Wie kann man sich selber ein Beinchen stellen? Naja - wieder ein Geheimnis, dass niemand wissen will.

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