Hallo alle zusammen,
bei unserem AG ist es des öfteren schon vorgekommen, dass einige MA eine Fortbildung/Weiterbildung machen die über die im Arbeitsvertrag geregelte Zeit hinaus geht. Die Fortbildungen /Weiterbildungen werden vom AG bezahlt. Allerdings wird manchmal mit den MA abgesprochen, dass sie einen Teil der Fortbildung/Weiterbildung in ihrem Urlaub machen, d.h. dass sie dafür einen Teil ihres Urlaubs nehmen. (Wir haben laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub)
Im §8 Bundesurlaubsgesetz steht ja, dass während des Urlaubs der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten darf.
Ist das der passende § der sagt, dass das nicht in Ordnung ist?? Oder gibt es noch einen anderen § der das regelt?