Erstellt am 13.04.2013 um 09:02 Uhr von gironimo
Ich denke, das kann nur ein Richter entscheiden.
Als BR würde ich erst einmal davon ausgehen, dass dem Kollegen möglicher Weise ein Fehler unterlaufen ist und den AG auffordern, erst einmal abzumahnen. Dies insbesondere dann, wenn es ein Einzelfall ist.
Bei einer Anhörung zur fristlosen würde ich Bedenken äußern.
(Diese angeblichen Betrugsabsichten bei einem Fehler in den Aufzeichnungen hatte ich schon zu oft auf dem Tisch.)
Erstellt am 13.04.2013 um 09:32 Uhr von Nubbel
wie wäre es, erst einmal mit dem kollegen zu reden?
Erstellt am 13.04.2013 um 12:58 Uhr von Snooker
Das wesentlich vorab haben ja schon zwei User hier benannt. Trotz allem sind mir die Angaben hier zu pauschal. Bei LKW Fahren ist es bei solchen Sachen erst mal unerheblich ob andere Kollegen es auch so machen oder nicht. Weiter ist es unerheblich ob jemand meint das die Fahrt pauschal weg 8 Arbeitsstunden dauert. Mich würde interessieren was sagt ein LKW taugliches Navi. Wie viele KM sind es. Wie viele KM davon sind Autobahn und wie viele sind Bundes-und Landstraße? Mit wie viel km/h hat der Disponet die Tour auf Autobahn und Bundes- und Landstraße berechnet? Wo hatte der Disponet die Lenkpausen mit eingeplant.? was ist bei euch an Rüstzeit mit eingerechnet. Das erstmal grob für die Fahrzeit der Lenk und Ruhezeiten. Dann ermittelt ihr die Sache mit der Arbeitszeit und dem Arbeitszeitgesetz. Wenn Du das mal kurz hier benennen kannst, kann man Dir hier weiter helfen.
Vorab, hast Du das Häkchen mit den 7 Antworten raus genommen; wäre Sinnvoll.
Nachtrag:
Wenn ihr als BR die Strecke selber nachrechnet, solltet ihr Autobahn mir 70 Km/h und Bundes- und Landstraße mir 45 Km/h berechnen. Alles andere wäre fahrlässig weil niemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit permanent fahren kann.
Weiter würde ich mir mal Gedanken machen ob es erlaubt ist aus einem Anderem technischem Gerät als dafür vorgesehen Auswertungen zur Arbeitszeit zu machen. Der Digitale Tachograph ist für Lenk-und Ruhezeiten gestaltet worden und nicht für Kontrolle zur Arbeitszeit.
Erstellt am 13.04.2013 um 13:33 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Der Fahrer hat ein Problem, weil seine handschriftliche Aufzeichnung der AZ nicht mit dem digitalen Tacho übereinstimmt.
Da gibt es doch nur folgende Möglichkeiten:
Der digitale Tacho hat einen Defekt ...
Der digitale Tacho wurde manipuliert, um die geplanten 6 Stunden nicht zu überschreiten ...
Der AN hat sich verschrieben ...
Der AN wollte tatsächlich be*eissen ...
Ich verstehe nicht, worauf Du mit Deinen Fragen hinaus willst. Um das Thema "Routenplanung und Zeitbedarf" geht es bei dieser Fragestellung doch überhaupt nicht. Oder glaubst Du ernsthaft, der digitale Fahrtenschreiber hätte seinen korrekten Dienst versagt?
Erstellt am 13.04.2013 um 13:54 Uhr von Snooker
@Hoppel
Ich habe dies Schulung dazu gerade ebend gestern erst abgeschlossen an der Verkehrsakademie in Chemnitz. Glaub mir, ich weiß worauf ich hinaus will. Dies bringt aber nix dem vor zu greifen wenn die Angaben dazu nicht da sind.
Erstellt am 14.04.2013 um 09:23 Uhr von azrael
ich finde es bedenklich, wenn hier über details zur kündigung diskutiert wird. die wichtigste aussage in diesem thread ist doch die von gironimo: "..das kann nur ein Richter entscheiden." als BR sind wir nun mal gar nicht in der lage, solche fälle von allen seiten zu beleuchten.
snookers hinweis auf die auswertung der arbeitszeit mittels technischem gerät ist dagegen wichtig für den BR und wie mit solchen sachen umgegangen werden sollte.
gibt es eine BV arbeitszeit?
eine BV zum umgang mit technischen einrichtungen nach §87 BetrVG?
wenn z.b. in der letztgenannten BV steht, dass sie nicht zur kontrolle der AN verwendet werden darf, hat der AG schon keine grundlage für eine kündigung mehr da er keine möglichkeit besitzt, dem fahrer andere arbeitszeiten nachzuweisen, als die, die er selbst geschrieben hat. (!)DAS zu überprüfen ist doch unsere aufgabe als BR und nicht, richter zu spielen.
Erstellt am 14.04.2013 um 10:31 Uhr von AlterMann
Und dann könnte es immerhin sein, dass der Fahrer in der fraglichen Zeit Reparaturarbeiten oder was auch immer ausgeführt hat.
Also: Antwort von nubbel beachten.
Erstellt am 15.04.2013 um 09:05 Uhr von Niemand
Was steht denn im Arbeitvertrag des AN? Ist dort eine tägliche Arbeitszeit festgelegt. Wie sind Wartezeiten vertraglich geregelt?
Es ist ja durchaus möglich, daß deer Fahrer nach Anweißung nur 6 Stunden fahren konnte, aber einen Anspruch auf die geschriebene Arbeitszeit hat.
Erstellt am 15.04.2013 um 19:12 Uhr von Snooker
Seht´s ihr Leut.; und genau aus diesem Grund sollte man sich langsam an die Sache raan tasten. Nicht nur die Überschrift sehen , sondern auch gucken was steckt wo dahinter. Aber nichts desto trotz könnten wir hier lange diskutieren wenn man nicht alle Angaben hat, von Fragestellenden.