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Lohnbetrug fristlose Kündigung auch wenn es nur 2 Stunden die Woche waren

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huberthasen
Jan 2018 bearbeitet

wir haben ein riesen Problem. wir haben neulich eine Betriebsversammlung gehabt und dort wurde der Belegschaft mitgeteilt ,dass 'Lohnbetrug zur fristlosen Kündigung führen wird.Wir sind eine Spedition und schreiben unsere Stunden selber auf .WWir bekommen sogar unsere Pflichtpausen durch bezahlt .Nur es übertrieben einige und machen nciht 45Minuten Pause sondern 90 Minuten und vermerken dies nicht auf ihren Berichten .Kann der AG den Mitarbeieter ,nachdem er es angekünigt hat wirklich fristlos vor die Tür setzen ?

1.05708

Community-Antworten (8)

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rolfo

12.08.2010 um 16:24 Uhr

Ja, natürlich nur nach Anhörung des BR. Lohnbetrug ist eine strafbare Handlung und braucht nicht vorher abgemahnt werden.

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pfeilenbogen

12.08.2010 um 18:52 Uhr

Hallo,

deine Frage verstehe ich nicht, ihr sollte hier den Koll. das eigentlich selbstverständliche noch einmal nahebringen.

Betrug ist strafbar und wer es trotzdem macht der fliegt!!!!!!!!!!!!!!

Frage, was würdet ihr und diese Koll. sagen, wenn der AG umgekehrt ihn Zeiten in diesem Umfng nicht bezahlen würde?????

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Mainpower

12.08.2010 um 19:36 Uhr

Hallo, ein klassischer Fall für eine fristlose Kündigung! Das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ist erheblich gestört. Wenn dem AN das nachgewiesen wurde oder auf andere weise Aktenkundig ist sehe ich keine Chance der fristlosen Kündigung zu widersprechen. Im Arbeitsrecht gilt da sogar schon der blose Verdacht!!

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rainerw

12.08.2010 um 21:31 Uhr

@huberthasen, bedingt möchte ich mal den 3 Richtern vor mir wiedersprechen. Zunächst einmal würde ich mich als BR Fragen wie der AG denn dem AN auf die Schliche gekommen ist? Ich denke sicher Über die Tachoscheibe, oder dem heute schon weit verbeiteten Telematicsystem? Ein geschickter BR hätte darüber eine BV in der er dann noch stehen hätte: Eine Auswertung die eine Leistungs-oder Verhaltenskontrolle der MA ermöglicht, darf nicht durchgeführt werden. Habt ihr eine solche BV hättet ihr einen Grund der Kündigung zu wiedersprechen. Wenn nicht würde ich die Frist verstreichen lassen, aber niemals zustimmen.

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Mainpower

12.08.2010 um 21:56 Uhr

@rainerw, Du würdest also einen AN der auf Kosten anderer eine ruhige Kugel schiebt auch noch schützen?? Wenn das so ist dass der Betreffende seine ( vom AG sogar bezahlte Pause) eigenmächtig um 100 % verlängert ist das Betrug ! Die Tachoscheiben sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dass der AG die selben kontrolliert gehört auch zu seinen Aufgaben. Er ist dafür verantwortlich dass seine Fahrer die Lenkzeiten einhalten. Ich sehe darin einen Betrug und der gehört bestraft, auch mit einer Kündigung.

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rainerw

12.08.2010 um 22:13 Uhr

@mainpower Hier geht es nicht um meine persönliche Meinungsfindung. Wenn ich nach dieser gehen sollte hättest Du sicher recht. Als BR bin ich nach § 80 Abs 1 dazu verpflichtet darauf zu achten das BV´s eingehalten werde. Haben die dort soeine BV wie von mir beschrieben ist es ein MUß, da dem BR Beweismittel vorgelegt werden die der AG gar nicht verwenden darf. Handel ich anders sie §23 Abs3 Ob der BR Wiederspricht oder die Frist verstreichen lässt, der AG wird es wohl so oder so durchziehen, und dann soll ein Richter darüber Urteilen.

P
paula

13.08.2010 um 15:48 Uhr

@rainerw

Wie wir aber alle seit dem Lippenstifturteil des BAG (13. 12. 2007 - 2 AZR 537/ 06 ) wissen wird dies dem AN erst einmal nichts nutzen. Da kannst Du dann nur noch auf Emely und ihre Nachwehen in der Rechtsprechung hoffen

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Kölner

13.08.2010 um 15:56 Uhr

@paula Pfandbons und Maultaschen waren zudem dinglich und die Schädigung des AG nicht schlüssig darstellbar (so das Gericht). Die Arbeitszeit und die verlängerte Pause lassen möglicherweise ganz andere Rückschlüsse auf das Arbeitsverhalten zu.

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