Erstellt am 12.08.2010 um 14:24 Uhr von rolfo
Ja, natürlich nur nach Anhörung des BR. Lohnbetrug ist eine strafbare Handlung und braucht nicht vorher abgemahnt werden.
Erstellt am 12.08.2010 um 16:52 Uhr von pfeilenbogen
Hallo,
deine Frage verstehe ich nicht, ihr sollte hier den Koll. das eigentlich selbstverständliche noch einmal nahebringen.
Betrug ist strafbar und wer es trotzdem macht der fliegt!!!!!!!!!!!!!!
Frage, was würdet ihr und diese Koll. sagen, wenn der AG umgekehrt ihn Zeiten in diesem Umfng nicht bezahlen würde?????
Erstellt am 12.08.2010 um 17:36 Uhr von mainpower
Hallo,
ein klassischer Fall für eine fristlose Kündigung!
Das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ist erheblich gestört.
Wenn dem AN das nachgewiesen wurde oder auf andere weise Aktenkundig ist sehe ich keine Chance der fristlosen Kündigung zu widersprechen.
Im Arbeitsrecht gilt da sogar schon der blose Verdacht!!
Erstellt am 12.08.2010 um 19:31 Uhr von rainerw
@huberthasen,
bedingt möchte ich mal den 3 Richtern vor mir wiedersprechen.
Zunächst einmal würde ich mich als BR Fragen wie der AG denn dem AN auf die Schliche gekommen ist?
Ich denke sicher Über die Tachoscheibe, oder dem heute schon weit verbeiteten Telematicsystem?
Ein geschickter BR hätte darüber eine BV in der er dann noch stehen hätte: Eine Auswertung die eine Leistungs-oder Verhaltenskontrolle der MA ermöglicht, darf nicht durchgeführt werden.
Habt ihr eine solche BV hättet ihr einen Grund der Kündigung zu wiedersprechen.
Wenn nicht würde ich die Frist verstreichen lassen, aber niemals zustimmen.
Erstellt am 12.08.2010 um 19:56 Uhr von mainpower
@rainerw,
Du würdest also einen AN der auf Kosten anderer eine ruhige Kugel schiebt auch noch schützen?? Wenn das so ist dass der Betreffende seine ( vom AG sogar bezahlte Pause) eigenmächtig um 100 % verlängert ist das Betrug ! Die Tachoscheiben sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dass der AG die selben kontrolliert gehört auch zu seinen Aufgaben. Er ist dafür verantwortlich dass seine Fahrer die Lenkzeiten einhalten.
Ich sehe darin einen Betrug und der gehört bestraft, auch mit einer Kündigung.
Erstellt am 12.08.2010 um 20:13 Uhr von rainerw
@mainpower
Hier geht es nicht um meine persönliche Meinungsfindung. Wenn ich nach dieser gehen sollte hättest Du sicher recht.
Als BR bin ich nach § 80 Abs 1 dazu verpflichtet darauf zu achten das BV´s eingehalten werde. Haben die dort soeine BV wie von mir beschrieben ist es ein MUß, da dem BR Beweismittel vorgelegt werden die der AG gar nicht verwenden darf. Handel ich anders sie §23 Abs3
Ob der BR Wiederspricht oder die Frist verstreichen lässt, der AG wird es wohl so oder so durchziehen, und dann soll ein Richter darüber Urteilen.
Erstellt am 13.08.2010 um 13:48 Uhr von paula
@rainerw
Wie wir aber alle seit dem Lippenstifturteil des BAG (13. 12. 2007 - 2 AZR 537/ 06 ) wissen wird dies dem AN erst einmal nichts nutzen. Da kannst Du dann nur noch auf Emely und ihre Nachwehen in der Rechtsprechung hoffen
Erstellt am 13.08.2010 um 13:56 Uhr von Kölner
@paula
Pfandbons und Maultaschen waren zudem dinglich und die Schädigung des AG nicht schlüssig darstellbar (so das Gericht).
Die Arbeitszeit und die verlängerte Pause lassen möglicherweise ganz andere Rückschlüsse auf das Arbeitsverhalten zu.