Erstellt am 18.07.2011 um 13:00 Uhr von rkoch
> Kann die Verschiebung erzwungen werden ??
Nein. Der Vorsitzende hat bei der Ladung allerdings grundsätzlich die Pflicht den Termin so anzusetzen das möglichst alle ordentlichen BRM teilnehmen können. Er darf die Sitzung auf keinen Fall so ansetzen das mit voller Absicht zu diesem Termin gewisse BRM verhindert sein werden.
In diesem Sinne kann und sollte der BR die Bitte ernst nehmen und den Termin ggf. verschieben wenn möglich.
Erstellt am 18.07.2011 um 15:44 Uhr von edgar
Vorrang hat hier aber die Fristeinhaltung bei der Beschlusssache. Das BRM kann ja ggf. entweder den Arzttermin verschieben oder trozdem teilnehmen. Denn beides geht ja wohl nicht den ganzen Tag.
Ich unterstelle einmal, dass der BRV nicht bewuust diesen Termin genommen hat um das eine BRM von der Sitzung abzuhalten. Es ist einfach auch nicht immer möglich Termine so zu legen, dass alle teilnehmen können. Dafür gibt es ja EBRM.
Auch könnte es ja sein, dass bei regelmäßigen fetstehenden Terminen die anderen BRM dieses fest beachtet und geplant haben und nun diese Probleme bei anderen Terminen bekämen. Gleiches gilt für den AG, denn man (BRV) muss ja bekannte Termine dem AG so frühzeitig mitteilen, dass dieser (AG) planen kann. Denn er muss ja ggf. die Arbeit umgestalten. Dann könnte der AG sagen bei kurzfristiger Umplanung ohne trifftigen Grund, den gäbe es hier ja nicht da EBRM gezogen werden könnten und der BR Beschlussfähig ist, aus diesem Grunde nicht möglich ist. Auch dieses müsste der BRV hier beachten.
Erstellt am 18.07.2011 um 15:56 Uhr von blackseven
@horstseinsohn,
ich gehe davon aus, dass die Einladung zur Sitzung Früh-und Rechtzeitig erfolgte.
Demnach müssten alle Betriebsratsmitglieder mit der Verlegung einverstanden sein.
Erstellt am 18.07.2011 um 16:08 Uhr von Kurzarbeiter
@blackseven
..Demnach müssten alle Betriebsratsmitglieder mit der Verlegung einverstanden sein
Nein, dem ist nicht so. Denn einzig der BRV legt eigenveratwortlich die Termine fest. Er kann und sollte möglichst die Sichten/Termine der BRM beachten. Doch kein BRM kann einer Verlegung verlangen. Also auch nicht sagen einverstanden oder nicht, bzw. der BVR müsste dieses nicht zwingend beachten.
Anders nur, wenn der BR bestimmte Regeln beschlossen hat z. B. in der Geschäftsordnung
Erstellt am 18.07.2011 um 17:13 Uhr von blackseven
Kurzarbeiter,
ich weiß ja nicht wie es bei euch ist aber unsere Kollegen erwarten schon eine Planungssicherheit, zumal auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen ist.
Wenn unser BRV mit Hü und Hott anfing, säße er auch alleine da. Sind doch nicht im Zirkus.
Oder was würde euer AG sagen, wenn Du einen Kundentermin verschiebst wegen Sitzung und dann doch nicht, weil der Zirkusdirektor den Termin verlegt wo Du den verschobenen Termin mit dem Kunden hast.
Erstellt am 18.07.2011 um 17:37 Uhr von Kurzarbeiter
blackseven
Ich habe weder Hü Hott gesagt. Noch habe ich gesagt, dass der BRV betriebliche Belange nicht zu berücksichtigen hat.
Ich habe nur auf die Gesetzeslage hingewiesen und die nun einmal FEHLERHAFTE Aussage von dir die BRM müssten einer Verschiebung zu stimmen!!!
Ich habe aber darauf hingewisen, dass der BRV auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen muss und auch wegen dem Them Palnungssicherheit dem AG frühzeitig sofern möglich feste Termine mitteilen muss.
Sollte aber entweder eine Sitzung kurzfristig notwendig werden oder aber ein kurzfristier Kundentermin gegeben sein, ist dieses das Problem des AG. Denn bekanntlich geht Mandatsarbeit vor und auch besteht Mandatspflicht. Also ein BRM kann hier nicht sagen haben Kundentermin. Betriebliche Belange sind auch kein Verhinderungsgrund.
Erstellt am 19.07.2011 um 08:30 Uhr von Tanzbär
Und nun mal zu den Fragen:
> Muss man der bitte beacht geben
Nein, man kann aber
>oder soll man die ordendliche Sitzung mit einem Ersatzmitglied durchführen ???
Wenn nicht verschoben wird, dann Ersatzmitglied laden.
> Kann die Verschiebung erzwungen werden ??
Nein.
> Wäre der getroffene Beschluss unwirksam wenn wir nicht verschieben
Nein.
> und das besagte BR-Mitglied legt Einspruch ein ???
Wogegen will er Einspruch erheben? Der Beschluss ist, wenn alles richtig gemacht wird, wirksam und gültig.