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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Sitzung verschieben?

H
horstseinsohn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Habe mal wieder eine Frage

Unser BRV hat am Freitag zu einer ordendlichen Sitzng geladen. In der Sitzung ist unteranderem eine Beschlusssache. Heute bekommen wir von einem BR-Mitglied gesagt das er am Sitzungstag einen Arzttermin hat und doch gern an der Sitzung teilnemen würde und bittet um verschiebeung der Sitzung auf den nächsten Tag.

Muss man der bitte beacht geben oder soll man die ordendliche Sitzung mit einem Ersatzmitglied durchführen ??? Kann die Verschiebung erzwungen werden ??

Wäre der getroffene Beschluss unwirksam wenn wir nicht verschieben und das besagte BR-Mitglied legt Einspruch ein ???

Gruss Horst

4.58807

Community-Antworten (7)

R
rkoch

18.07.2011 um 15:00 Uhr

Kann die Verschiebung erzwungen werden ??

Nein. Der Vorsitzende hat bei der Ladung allerdings grundsätzlich die Pflicht den Termin so anzusetzen das möglichst alle ordentlichen BRM teilnehmen können. Er darf die Sitzung auf keinen Fall so ansetzen das mit voller Absicht zu diesem Termin gewisse BRM verhindert sein werden.

In diesem Sinne kann und sollte der BR die Bitte ernst nehmen und den Termin ggf. verschieben wenn möglich.

E
edgar

18.07.2011 um 17:44 Uhr

Vorrang hat hier aber die Fristeinhaltung bei der Beschlusssache. Das BRM kann ja ggf. entweder den Arzttermin verschieben oder trozdem teilnehmen. Denn beides geht ja wohl nicht den ganzen Tag.

Ich unterstelle einmal, dass der BRV nicht bewuust diesen Termin genommen hat um das eine BRM von der Sitzung abzuhalten. Es ist einfach auch nicht immer möglich Termine so zu legen, dass alle teilnehmen können. Dafür gibt es ja EBRM.

Auch könnte es ja sein, dass bei regelmäßigen fetstehenden Terminen die anderen BRM dieses fest beachtet und geplant haben und nun diese Probleme bei anderen Terminen bekämen. Gleiches gilt für den AG, denn man (BRV) muss ja bekannte Termine dem AG so frühzeitig mitteilen, dass dieser (AG) planen kann. Denn er muss ja ggf. die Arbeit umgestalten. Dann könnte der AG sagen bei kurzfristiger Umplanung ohne trifftigen Grund, den gäbe es hier ja nicht da EBRM gezogen werden könnten und der BR Beschlussfähig ist, aus diesem Grunde nicht möglich ist. Auch dieses müsste der BRV hier beachten.

B
blackseven

18.07.2011 um 17:56 Uhr

@horstseinsohn, ich gehe davon aus, dass die Einladung zur Sitzung Früh-und Rechtzeitig erfolgte. Demnach müssten alle Betriebsratsmitglieder mit der Verlegung einverstanden sein.

K
Kurzarbeiter

18.07.2011 um 18:08 Uhr

@blackseven

..Demnach müssten alle Betriebsratsmitglieder mit der Verlegung einverstanden sein Nein, dem ist nicht so. Denn einzig der BRV legt eigenveratwortlich die Termine fest. Er kann und sollte möglichst die Sichten/Termine der BRM beachten. Doch kein BRM kann einer Verlegung verlangen. Also auch nicht sagen einverstanden oder nicht, bzw. der BVR müsste dieses nicht zwingend beachten.

Anders nur, wenn der BR bestimmte Regeln beschlossen hat z. B. in der Geschäftsordnung

B
blackseven

18.07.2011 um 19:13 Uhr

Kurzarbeiter, ich weiß ja nicht wie es bei euch ist aber unsere Kollegen erwarten schon eine Planungssicherheit, zumal auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen ist. Wenn unser BRV mit Hü und Hott anfing, säße er auch alleine da. Sind doch nicht im Zirkus. Oder was würde euer AG sagen, wenn Du einen Kundentermin verschiebst wegen Sitzung und dann doch nicht, weil der Zirkusdirektor den Termin verlegt wo Du den verschobenen Termin mit dem Kunden hast.

K
Kurzarbeiter

18.07.2011 um 19:37 Uhr

blackseven

Ich habe weder Hü Hott gesagt. Noch habe ich gesagt, dass der BRV betriebliche Belange nicht zu berücksichtigen hat.

Ich habe nur auf die Gesetzeslage hingewiesen und die nun einmal FEHLERHAFTE Aussage von dir die BRM müssten einer Verschiebung zu stimmen!!!

Ich habe aber darauf hingewisen, dass der BRV auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen muss und auch wegen dem Them Palnungssicherheit dem AG frühzeitig sofern möglich feste Termine mitteilen muss.

Sollte aber entweder eine Sitzung kurzfristig notwendig werden oder aber ein kurzfristier Kundentermin gegeben sein, ist dieses das Problem des AG. Denn bekanntlich geht Mandatsarbeit vor und auch besteht Mandatspflicht. Also ein BRM kann hier nicht sagen haben Kundentermin. Betriebliche Belange sind auch kein Verhinderungsgrund.

T
Tanzbär

19.07.2011 um 10:30 Uhr

Und nun mal zu den Fragen:

Muss man der bitte beacht geben Nein, man kann aber

oder soll man die ordendliche Sitzung mit einem Ersatzmitglied durchführen ??? Wenn nicht verschoben wird, dann Ersatzmitglied laden.

Kann die Verschiebung erzwungen werden ?? Nein.

Wäre der getroffene Beschluss unwirksam wenn wir nicht verschieben Nein.

und das besagte BR-Mitglied legt Einspruch ein ??? Wogegen will er Einspruch erheben? Der Beschluss ist, wenn alles richtig gemacht wird, wirksam und gültig.

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