Moin,Moin,
ich bin gerade in den BR gewält worden. Da ich wechsel schicht arbeite habe ich meine Vorgesetzten gebeten mir wenn möglich in den Ungeraden KW Frühschicht zu geben. Da ich keinen regelmäßigen Schichtrittmus habe. Nun haben wir gerade mal die zweite ordentliche BR Sitzung vor uns und schon habe ich für mich völlig grundlos Spätschicht. Nach § 37 Abs. 3 weiss ich das ich trozdem das Recht auf Teilnahme habe. Meine Frage ist, wenn die BR Sitzng um 9:30 Uhr anfängt kann ich dann um 17:30 Uhr Feirabend machen oder muß ich bis 22:00 Uhr durch Arbeiten ? Arbeitszeit Schutzgesetz!
Vielen Dank im vorraus.
Frank