Erstellt am 10.04.2013 um 14:39 Uhr von petrus
Der BR kann nur einer _ordentlichen_ Kündigung widersprechen - bei einer "fristlosen" Kündigung bleibt ihm nur, Bedenken zu äußern. (Gibt es die? Habt ihr mit den Leuten gesprochen? Oder kennt ihr nur die Meinung der Vorgesetzten und der Personalabteilung zu dem behaupteten AZ-Betrug? Gibt es "mildere Mittel"?)
Ansonsten: Kündigen kann der ArbGeb immer - egal ob mit oder ohne Zustimmung des BR, ob Bedenken geäußert wurden oder nicht.
Ob die Kündigung dann Bestand hat oder nicht, entscheidet nicht der BR sondern im Zweifelsfall das Arbeitsgericht. Also überlasst es -nach Äußerung aller eurer Bedenken und Vorschläge- dem Richter.
Erstellt am 10.04.2013 um 16:17 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn mit den Kollegen gesprochen? War es wirklich so wie es scheint?
Ich kann im Übrigen nirgends im § 102 BetrVG sehen, dass der BR einer Kündigung zustimmen muss/soll. Die Zustimmung gilt als vorausgesetzt, wenn die Frist abgelaufen ist. Also schweigt Ihr, wenn Ihr keine Bedenken habt.
Ob es wirklich Betrug war wird - sofern die Kollegen klagen - das Gericht entscheiden. Nicht der BR.