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Immer wieder gestellter Antrag des Arbeitgebers in der Hoffnung auf Zustimmung des BR

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

der Arbeitgeber reicht einen Antrag ein - der Betriebsrat lehnt ab.

Seitdem bekommt der BR den unveränderten Antrag immer wieder - wohl in der nicht ganz unbegründeten Hoffnung, dass durch Nachrücker etc. sich vielleicht doch noch eine Mehrheit findet.

Frage: Darf der BR die weiter gestellten Anträge einfach mit Hinweis auf die erste Abstimmung zurückgeben?

Rechtsgrundlage?

Gruss von den Betriebsratten

1.55808

Community-Antworten (8)

R
rkoch

09.04.2013 um 12:55 Uhr

der Arbeitgeber reicht einen Antrag ein-der Betriebsrat lehnt ab.

Frage: Darf der BR die weiter gestellten Anträge einfach mit Hinweis auf die erste Abstimmung zurückgeben?

Kommt schon mal darauf an, um was es sich dreht.... Wenn der AG z.B. einen Antrag nach §99 BetrVG immer und immer wieder einreicht ist die Antwort klar: Der BR muss den Antrag erneut bearbeiten und erneut beschließen, denn sonst wird nach einer Woche die Zustimmungsfiktion ausgelöst.

Für Fälle aus §87 BetrVG, wo der AG die Zustimmung des BR braucht, reicht auch einfach ignorieren. Da der BRV die TO festsetzt, kann er die Sache auch unter den Tisch fallen lassen. Es wäre dann am AG, beim BR nachzufragen was aus seinem Antrag geworden ist, und da kann man dem AG auch einfach in einer Sitzung sagen, dass der Antrag einmal entschieden wurde, und dass er sich weitere Anträge sparen kann (wenn der BR beschließt so zu handeln). Er kann dann gerne die Einigungsstelle anrufen.

In jedem Fall darf der BRV, der ja nur in Vertretung des BR handelt, nur dann entsprechend Antworten, wenn er erneut ein Mandat (d.h. einen Beschluß) des BR hat.

Die Vorgehensweise des AG kann aber einen groben Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellen, insofern könnte man versuchen den AG mal an seine Pflichten zu erinnern.

B
betriebsratten

09.04.2013 um 13:46 Uhr

@rkoch...danke!!!!! Super Antwort

K
Kölner

09.04.2013 um 13:48 Uhr

@rkoch 'Die Vorgehensweise des AG kann aber einen groben Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellen, insofern könnte man versuchen den AG mal an seine Pflichten zu erinnern.' Das dürfte nur Prosa sein.

Ich hielte es in Fällen der MB da schon eher mit einem Vorratsbeschluss des BR zu genau diesem Sachverhalt: Dann kann der BRV dem AG in dieser Hinsicht selbständig antworten.

G
gironimo

09.04.2013 um 17:18 Uhr

Was sagt denn der AG dazu. Habt Ihr ihn schon mal im Monatsgespräch darauf angesprochen?

Wäre ja auch mal was für die Betriebsversammlung.

B
Betriebsrätin

09.04.2013 um 17:22 Uhr

...macht doch einfach stets dazu umfangereiche weil starke Beratung erforderlich Sondersitzungen. Das verdirbt dem AG dann ggf sein Handeln

K
Kölner

09.04.2013 um 18:32 Uhr

@Betriebsrätin Das ist Kindergartengeplänkel...

N
Nubbel

09.04.2013 um 23:17 Uhr

ihr sicher die erste ablehnende stellungnahme des betriebsrates irgendwo gespeichert?

faßt auf der nächsten betriebsratssitzung den beschluss, dass euer erster beschluss bei gleichbleibender anfrage des arbeitgebers aufrecht erhalten bleibt und dies dem arbeitgeber bei jeder gleichbleibenden anfrage auch so bleibt. erst bei änderung des antrages muß dieser zum erneuten beschluss vom betriebsratsvorsitz vorlegt werden.

dann das erste schreiben aufrufen, datum ändern, rausschicken. mit solchen spielereien sollte man sich nicht aufhalten.

W
Watschenbaum

09.04.2013 um 23:44 Uhr

das mit dem Kindergartengeplänkel sehe ich nicht so

je nachdem, welche Motivation der AG mit seinem Vorhaben verfolgt, er will den BR beschäftigen bzw. sogar zu Fehlern verleiten , auf jeden Fall ist sein Vorgehen als "feindlich" einzuordnen

daß man sich dazu dann als BR die nötige (wenn auch vermutlich nicht nötige) Zeit nimmt, sich mit der notwendigen ( vermutlich auch nicht notwendigen) Arbeit , die der AG dem BR aufbürdet, zu befassen, ist logische Konsequenz und soll der AG ruhig erkennen

den BR "zuzumüllen" kostet sein eigenes Geld

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