Beschluss aufnahme in der sitzung
Hallo zusammen
Eine Frage habe ich wäre es OK den Beschluß Aufzunehmen? Bzw: Ich Als Vorsitzender Lese ja den Beschluß vor, für die Abtimmung und nur diesen Natürlich Aufnehmen, so ist es für mich einfacher später Wort Treu Niederzuschreiben.
Gruss
M
Community-Antworten (5)
10.06.2022 um 10:15 Uhr
Tonaufzeichnungen zu Protokollzwecken sind zulässig, sofern alle BR-Mitglieder dem zustimmen. Entweder normiert Ihr das in der GO oder ihr beschließt es jedes Mal, wenn Tonaufzeichnungen gemacht werden sollen.
Zu beachten ist auch, dass Ton- und Videoaufnahmen unter die DSGVO fallen. Also am besten die Aufnahmen nach Erstellung des Protokolls sicher löschen.
10.06.2022 um 11:01 Uhr
ich weiß jetzt nicht wie ihr technisch so ausgerüstet seid. Bei uns sieht jedes BRM die Tagesordnung oder auch andere Dinge per Beamer an der Wand und wir schreiben die Beschlüße direkt ins Protokoll so sieht es jeder.
10.06.2022 um 11:34 Uhr
Beschlüsse schreib man immer "wortgenau auf" bevor man darüber abstimmt, also Beschlussvorschlag aufschreiben, dann nochmal vorlesen und dann abstimmen.
Beschlüsse aus dem Gedächnis im Nachhinein "aufschreiben" ist meist angreifbar, da braucht ja nur einer behaupten "so war das nicht als Beschlussvorschlag gesagt worden"
10.06.2022 um 13:25 Uhr
@Relfe Deshalb spricht man davon das das man Beschlüsse im Wortprotokoll nieder schreiben soll :-)
10.06.2022 um 16:54 Uhr
@Dummerhund
abgesehen davon, das die TE den Beschluss vorliest um ihn dann aufzunehmen, damit sie ihn später worttreu ins Protokoll schreiben kann. Man könnte sicher auch auf die Aufnahme verzichten und das abschreiben was man vorgelesen hat - meine ich
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