Erstellt am 09.04.2013 um 09:10 Uhr von gironimo
Bist Du BR?
Dann erst einmal den AG fragen, was an den Gerüchten dran ist. Dann käme die Frage, wie die Schließung/Umstellung erfolgt. Erst dann könnte man näheres sagen. In der Regel sind neue Verträge nicht erforderlich; lediglich Ergänzungen mit den Änderungen - aber es kommt eben darauf an.
Für den BR an Eurem Standort kommt dann aber erst einmal die Aufgabe: Sozialplan und Interessenausgleich.
Erstellt am 10.04.2013 um 10:30 Uhr von zdophers
§81 Abs 2 BetrVG: Über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich ist der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten.
Und über "rechtzeitig" lässt sich natürlich trefflich streiten.