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Aufteilung nach Schließung?

F
frohnau
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Haus geht das Gerücht um, das im nächsten Jahr das Haus geschlossen wird und das Personal auf die anderen Häuser aufgeteilt werden soll. Nun meine Fragen, wann muss der AG den Betroffenen bescheid geben und wie sieht es mit den Kollegen aus die in ein Haus gehen in Brandenburg- bleiben die alten Verträge bestehen? Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.04.2013 um 11:10 Uhr

Bist Du BR?

Dann erst einmal den AG fragen, was an den Gerüchten dran ist. Dann käme die Frage, wie die Schließung/Umstellung erfolgt. Erst dann könnte man näheres sagen. In der Regel sind neue Verträge nicht erforderlich; lediglich Ergänzungen mit den Änderungen - aber es kommt eben darauf an.

Für den BR an Eurem Standort kommt dann aber erst einmal die Aufgabe: Sozialplan und Interessenausgleich.

Z
zdophers

10.04.2013 um 12:30 Uhr

§81 Abs 2 BetrVG: Über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich ist der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten.

Und über "rechtzeitig" lässt sich natürlich trefflich streiten.

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