Einstellung
Hallo Kollegen wann kann ein BR die zustimmung einer Einstellung zurück nehmen? Bei uns wurde eine MA im Schlaflabor eingestellt die der BR auch zugestimmt hat.
Jetzt haben wir fegestellt dass die MA nicht nur im Schlaflabor sondern auch im Phy.Labor eingearbeitet wird. Das Problem was wir haben ein MA im Phy.Labor hat vor Jahren auf Stunden verzichtet und eine Zusage vom AG wenn wieder mehr arbeit anfählt bekommt er die Stunden wieder. Wir sind der Meinung wenn der AG die neue MA im Phy.Labor auch einarbeitet muß er erst die Stunden des MA wieder erhöhen der auf die Stunden verzichtet Meine Frage ist das in Grund die zustimmung der Einstellung zurück zunehmen. Gruß an alle Andy
Community-Antworten (2)
06.04.2008 um 20:19 Uhr
Die Rücknahme einer Einstellung kommt nicht in Betracht. Aber es könnte sich vorliegend ja um eine Versetzung handeln bei der Ihr erneut zu beteiligen seid.
Der Kollege aus dem Schlaflabor kann ggf. individualrechtlich gegen den AG vorgehen. Vorher sollte aber erst mal der BR schauen was er erreichen kann
07.04.2008 um 21:12 Uhr
Danke für die Antwort Gruß Andy
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