Ich habe eine Frage zum Nachrücken eines Ersatzmitglieds des Minderheitengeschlechts.
Bei uns müssen von 9 BR-Mitgliedern 4 weiblichen Geschlechts sein. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. 2 MAinnen wurden direkt gewählt, 2 kamen aufgrund des Minderheitengeschlechts in den BR.
Ein weibliches BR-Mitglied ist nunmehr aus dem Betrieb ausgeschieden und hierfür ist mit 11,17 Stimmenanteilen die MAin "A" von "Liste 1" nachgerückt. Auf der gleichen Liste befindet sich eine weitere MAin "B"mit einem Stimmenanteil von 9,57. Es gibt eine weitere "Liste 2", auf der eine MAin "C" einen Stimmenanteil von 10 hat.
Jetzt die Frage: wenn "A" verhindert ist (Krankheit, Elternzeit etc.), rückt dann aus der eigenen Liste MAin "B" nach (dies wäre die Folge aus der Listenwahl), oder aber MAin "C" (aufgrund der nächsthöheren Stimmanteile)?
Wer hat hiermit bereits Erfahrungen? Spekulationen kenn ich leider schon viele ;-)