Nachrückendes Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts - wer hat Erfahrungen?
Ich habe eine Frage zum Nachrücken eines Ersatzmitglieds des Minderheitengeschlechts. Bei uns müssen von 9 BR-Mitgliedern 4 weiblichen Geschlechts sein. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. 2 MAinnen wurden direkt gewählt, 2 kamen aufgrund des Minderheitengeschlechts in den BR. Ein weibliches BR-Mitglied ist nunmehr aus dem Betrieb ausgeschieden und hierfür ist mit 11,17 Stimmenanteilen die MAin "A" von "Liste 1" nachgerückt. Auf der gleichen Liste befindet sich eine weitere MAin "B"mit einem Stimmenanteil von 9,57. Es gibt eine weitere "Liste 2", auf der eine MAin "C" einen Stimmenanteil von 10 hat. Jetzt die Frage: wenn "A" verhindert ist (Krankheit, Elternzeit etc.), rückt dann aus der eigenen Liste MAin "B" nach (dies wäre die Folge aus der Listenwahl), oder aber MAin "C" (aufgrund der nächsthöheren Stimmanteile)? Wer hat hiermit bereits Erfahrungen? Spekulationen kenn ich leider schon viele ;-)
Community-Antworten (1)
17.10.2006 um 20:16 Uhr
Hallo,
MAin B rückt nach, da Ihr nach Listenwahl gewählt habt und MAin A durch sie vertreten wird.
"Ist die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt worden, so bestimmt sich das Nachrücken gem. der Reihenfolge in der Liste. Ist eine Liste erschöpft, so rückt das Ersatzmitglied der Liste nach, auf die der nächste Sitz fallen würde. Beachte § 15 Abs. 2 BetrVG."
Guck mal unter 1x1 des Betriebsrates - Ersatzmitglieder.
LG
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