W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erastzmitglied (Stimmengleichheit) verzichtet freiwillig auf erstes Nachrücken

G
gallo63
Okt 2018 bearbeitet

Bei uns muss ein Ersatzmitglied ausgelost werden, weil eine BR-Kollegin im kommenden Jahr in Rente geht. die nächsten zwei Ersatzmitglieder haben beide gleich viel Stimmen. Jetzt kam die eine Kollegin und erklärte freiwillig, dass sie auf des Unmittelbare Nachrücken verzichtet und weiterhin dann erstes Ersatzmitglied bleiben möchte. Kann ich das so akzeptieren, oder ist eine Wahl zwischen den beiden Kolleginnen zwingend erforderlich?

59008

Community-Antworten (8)

C
celestro

16.10.2018 um 15:27 Uhr

es muß gelost werden. Dieses Auslosen hätte aber direkt bei der Wahl erfolgen müssen. Aber es jetzt wenigstens nachzuholen ist der richtige Weg.

M
Moreno

16.10.2018 um 15:41 Uhr

Na dann kann man ja so losen, dass das richtige Ersatzmitglied den Vorrang bekommt ;-)

N
neci

16.10.2018 um 15:59 Uhr

Meines Wissens nach ist ein Ersatzmitglied,das darauf verzichtet, auch kein Ersatzmitglied mehr.

M
Moreno

16.10.2018 um 16:04 Uhr

Ne das hast Du falsch verstanden! Wenn das Ersatzmitglied darauf verzichtet in den BR zu kommen ist er kein Ersatzmitglied mehr aber hier geht es ja um zwei Stimmengleiche Ersatzmitglieder und der eine will dem anderen den Vortritt lassen. Ist also noch nichts passiert :-)

P
Pickel

16.10.2018 um 21:22 Uhr

Wer mit der ständigen latenten Gefhr leben möchte dass sämtliche BR-Beschlüsse ungültig sind, kann ja Morenos dummem Vorschlag so zu losen wie es gewünscht ist, gerne befolgen. Man kann als BR aber auch der Meinung sein dass gesetzeskonfornes Handeln selbstverständlich ist. Ist anscheinend auch eine Charakterfrage.

M
Moreno

16.10.2018 um 21:27 Uhr

Ach Pickel du träumst doch wieder in deinem Arbeitgeberwahn!

NB
nicht brauchen

17.10.2018 um 11:59 Uhr

Hier muss man Pickel Recht geben! Aufgrund der Wahlordnung BetrVGDV1WO – § 22: Ermittlung der Gewählten https://www.betriebsratswahl.de/gesetze-urteile/wahlordnung/22 muss gelost werden. Dies betrifft auch die Ersatzmitglieder. Ein Verzicht oder Vortrittsrecht ist nicht vorgesehen. Man kann nur das Amt als Ersatzmitglied niederlegen.

G
gallo63

17.10.2018 um 15:32 Uhr

Vielen Dank an alle die geantwortet haben.

Ihre Antwort