Erstellt am 05.04.2013 um 19:36 Uhr von Watschenbaum
wie wäre es denn, dazu erstmal ein Seminar zu beschließen (gerne auch in-house) ?
man muß sich nicht jedem neuen Thema durch eigene Recherchen annähern, wenn man Schulungsanspruch hat und es relativ umfangreich und kompliziert ist
Erstellt am 06.04.2013 um 09:49 Uhr von gironimo
Ich kann Watschenbaum nur zustimmen.
Im Übrigen können derartige Verträge nicht den mit dem BR ausgehandelten Arbeitszeitregelungen entgegenstehen.
Auf gut deutsch. Man kann durch Einzelvertrag die Mitbestimmung des BR nicht unterlaufen.
Erstellt am 06.04.2013 um 10:15 Uhr von Lotte
Hallo morgenrot,
ergänzend zu meinen Vorschreibern:
In die Vertragsfreiheit könnt Ihr sowieso nicht eingreifen, aber bei der Gestaltung der Dienste, Einhaltung der Ankündigungsfristen, tägliche Mindestarbeitszeit... seit Ihr in der Mitbestimmung. Wie man das umsetzt und gestaltet ( vielleicht BV), dafür wäre ein Seminar gut.
LG Lotte