W.A.F. LogoSeminare

Kapovaz Regelung

M
morgenrot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Chef möchte in unserem Betrieb Mitarbeiter mit Kapovaz Verträgen einstellen. Meine Frage an euch, worauf haben wir, als BR dabei zu achten. Gibt es Besonderheiten die in den Verträgen zu beachten sind, und Beschäftigungszeiten die eingehalten werden müssen. Wir sind für jeden Hinweis dankbar, auch für weiterführende Internetseiten.

2.28103

Community-Antworten (3)

W
Watschenbaum

05.04.2013 um 21:36 Uhr

wie wäre es denn, dazu erstmal ein Seminar zu beschließen (gerne auch in-house) ?

man muß sich nicht jedem neuen Thema durch eigene Recherchen annähern, wenn man Schulungsanspruch hat und es relativ umfangreich und kompliziert ist

G
gironimo

06.04.2013 um 11:49 Uhr

Ich kann Watschenbaum nur zustimmen.

Im Übrigen können derartige Verträge nicht den mit dem BR ausgehandelten Arbeitszeitregelungen entgegenstehen.

Auf gut deutsch. Man kann durch Einzelvertrag die Mitbestimmung des BR nicht unterlaufen.

L
Lotte

06.04.2013 um 12:15 Uhr

Hallo morgenrot, ergänzend zu meinen Vorschreibern:

In die Vertragsfreiheit könnt Ihr sowieso nicht eingreifen, aber bei der Gestaltung der Dienste, Einhaltung der Ankündigungsfristen, tägliche Mindestarbeitszeit... seit Ihr in der Mitbestimmung. Wie man das umsetzt und gestaltet ( vielleicht BV), dafür wäre ein Seminar gut. LG Lotte

Ihre Antwort