sozialplan
hallo, in unserem betrieb wird evtl. die Produktionsabteilung geschlossen (45 MA ) der Verwaltungsbereich soll bleiben. Es besteht ein zweitwerk in einem andern Bundesland ( 300 km ) kann man einen Sozialplan umgehen durch arbeitsangebote in diesem zweitwerk?
Community-Antworten (1)
05.04.2013 um 21:28 Uhr
auf gar keinen Fall darauf einlassen, keinen Sozialplan zu vereinbaren
ein Sozialplan regelt alle Umstände, die diese Betriebsänderung "abfedern" soll und ist individuell einklagbar (§ 112 BetrVG : "Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen (Sozialplan)").
und selbst, wenn jemand das Angebot annehmen würde, 300km weiter weg weiterzuarbeiten, hat er doch dadurch erhebliche Nachteile, die ihren Ursprung in dieser Betriebsänderung haben
davon abgesehen, daß es bestimmt für die meisten keine Alternative wäre.........
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