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WV Unterschrift Wahlausschreiben

A
angelsdts
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

So wie ich gelesen habe, muss doch das Original Dokument (Wahlausschreiben) von den WV Original Unterschrieben werden und im Ordner abgeheftet werden. Und von diesem Original Dokument (Wahlausschreiben) werden dann Kopien erstellt diese dann an die Mitarbeitet versendet werden.

Das Wahlausschreiben wurde aber mit Hilfe einer Bilddatei (Blanko Unterschrift) quasi Unterschrieben, Kopiert und Versendet.

Könnte man durch diesen „Fehler“ die Wahl anfechten?

1.32002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.10.2011 um 20:05 Uhr

mal ganz ehrlich - was soll das bringen?

Man kann sich in Paragraphen verstricken und im Wald deutscher Rechtsprechung verirren. Wichtig ist doch aber, dass eine BR-Wahl statt findet.

Wenn das Ergebnis nicht o.k. ist und es darauf zurückzuführen ist, dass die Orininalunterschrift nicht im Ordner ist .....

P
Peanuts

22.10.2011 um 10:24 Uhr

"Das Wahlausschreiben wurde aber mit Hilfe einer Bilddatei (Blanko Unterschrift) quasi Unterschrieben, Kopiert und Versendet."

Die Authentizität des Wahlausschreibens könnte man natürlich grundsätzlich anzweifeln.

Dieser Fehler ist bei einer ansonsten regelkonformen Wahl kaum geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

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