Kündigungsschutzklage
Hallo zusammen, ich bin BR-Mitglied. In unserer Firma wird ein Betriebsteil geschlossen.(01.08.13) und 50 AN gekündigt. Ich bin aus diesem Betriebsteil. BR hat der Betriebsteilschliessung mit Interessenausgleich und Sozialplan zugestimmt.(Namensliste). Lohnt sich für mich eine Kündigungsschutzklage zwecks Weiterbeschäftigung.
Community-Antworten (5)
05.04.2013 um 17:11 Uhr
Was um Himmels Willen hat Euch denn geritten der Namensliste zuzustimmen.
Ansonsten gilt ja für Dich § 15 KSchG. Ob sich für Dich eine Klage lohnt, wird Dir Dein Rechtsanwalt beantworten. Deinen Kollegen, die von der Kündigung betroffen sind, habt Ihr die Chance ja weitgehend genommen.
05.04.2013 um 17:15 Uhr
Ein BRM hat in diesen Fällen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einem anderen Betriebsteil ggf auch durch Freikündigung.
05.04.2013 um 17:18 Uhr
was heist freikündigung
05.04.2013 um 18:00 Uhr
Notfalls muss der AG einen anderen AN kündigen. Einmal ins BetrVG u.a. auch § 103 lesen. Doch der ganz große Fehler war die Namensliste.
08.04.2013 um 15:45 Uhr
Hier muss ich doch mal nachfragen. Aus welchem Grund sollte eine namensliste per se ein Fehler sein?
Wenn die Kollegen dadurch den Interessensausgleich hochschrauben konnten, ist eine Namensliste durchaus in Betracht zu ziehen.
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