Kündigung Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen, ich habe eine Frage an euch. Kann man eine Betriebsvereinbarung, in der nichts über eine Kündigung geregelt wurde, sofort fristlos kündigen oder muss ich eine gewisse Kündigungsfrist lassen und wenn ja wie langen? Danke im voraus.
Community-Antworten (4)
05.04.2013 um 17:14 Uhr
§ 77 Abs. 5 BetrVG:
Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
05.04.2013 um 17:16 Uhr
Hier aber auch beachten den Unterschied betreffend Nachwirkung.
05.04.2013 um 17:29 Uhr
Also fristlos geht nicht? Was heist nochmal Nachwirkung? Tritt dann automatisch die vorherige Regelung statt?
05.04.2013 um 17:36 Uhr
siehe Beitrag von gironimo: "soweit nichts anderes vereinbart ist" bedeutet: steht in der BV explizit drin, dass sie auch fristlos gekündigt werden kann, dann ist dem so...steht diesbezüglich nix drin: 3 Monate Kdg-frist.
Nachwirkung bedeutet, dass die BV trotz der Kündigung solange wirksam bleibt, bis zum gleichen Thema eine neue BV abgeschlossen wurde.
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