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Kündigung Betriebsvereinbarung

R
Riuso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage an euch. Kann man eine Betriebsvereinbarung, in der nichts über eine Kündigung geregelt wurde, sofort fristlos kündigen oder muss ich eine gewisse Kündigungsfrist lassen und wenn ja wie langen? Danke im voraus.

90104

Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.04.2013 um 17:14 Uhr

§ 77 Abs. 5 BetrVG:

Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

M
Mitleser

05.04.2013 um 17:16 Uhr

Hier aber auch beachten den Unterschied betreffend Nachwirkung.

R
Riuso

05.04.2013 um 17:29 Uhr

Also fristlos geht nicht? Was heist nochmal Nachwirkung? Tritt dann automatisch die vorherige Regelung statt?

P
pillepalleTR

05.04.2013 um 17:36 Uhr

siehe Beitrag von gironimo: "soweit nichts anderes vereinbart ist" bedeutet: steht in der BV explizit drin, dass sie auch fristlos gekündigt werden kann, dann ist dem so...steht diesbezüglich nix drin: 3 Monate Kdg-frist.

Nachwirkung bedeutet, dass die BV trotz der Kündigung solange wirksam bleibt, bis zum gleichen Thema eine neue BV abgeschlossen wurde.

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