Hallo Forumteilnehmer,
folgenden Fall möchte ich mit Pseudonamen kurz schildern.
Firma "A" Verwaltungs GmbH Müller mit Standort in Hagen
Firma "B" Müller mit Standort in Hagen
Firma "C" Müller mit Standort in Lüdenscheid

Ein Kollege bekommt bei Fa. B (gesetzlich vertreten durch Fa A) einen unbefristeten Vertrag, dieser wird nach 3 Jahren gekündigt. Zwei Monate später wird der Kollege über die Fa. C (gesetzlich wieder vertreten durch Fa. A) befristet eingestellt. Laut § 14 Abs. 2 TzBfG darf eine Befristung nicht erfolgen, wenn mit dem gleichen Arbeitgeber in den letzten drei Jahren ein Verhältnis bestanden hat.
Nun zu meiner Frage:
Fa. A ist der Hauptsitz dieser Firma, kann diese Firma den § 14 TzBfG so umgehen, wenn er den Kollegen heute über Fa. B und morgen über Fa. C usw. immer wieder befristet einstellt??? Ich Rede hier von einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma.