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Befristung/Unbefristung

R
Ralfonso
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forumteilnehmer, folgenden Fall möchte ich mit Pseudonamen kurz schildern. Firma "A" Verwaltungs GmbH Müller mit Standort in Hagen Firma "B" Müller mit Standort in Hagen Firma "C" Müller mit Standort in Lüdenscheid

Ein Kollege bekommt bei Fa. B (gesetzlich vertreten durch Fa A) einen unbefristeten Vertrag, dieser wird nach 3 Jahren gekündigt. Zwei Monate später wird der Kollege über die Fa. C (gesetzlich wieder vertreten durch Fa. A) befristet eingestellt. Laut § 14 Abs. 2 TzBfG darf eine Befristung nicht erfolgen, wenn mit dem gleichen Arbeitgeber in den letzten drei Jahren ein Verhältnis bestanden hat. Nun zu meiner Frage: Fa. A ist der Hauptsitz dieser Firma, kann diese Firma den § 14 TzBfG so umgehen, wenn er den Kollegen heute über Fa. B und morgen über Fa. C usw. immer wieder befristet einstellt??? Ich Rede hier von einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.04.2013 um 11:51 Uhr

Da kommt es schon auch auf die Firmenstruktur im Einzelnen an. Arbeitgeber sind erfinderisch. Trotzdem richt es hier natürlich stark nach Schwefel.

Du solltest mit den verschienen Verträgen einmal einen Fachanwalt oder die Rechtsberatung der Gewerkschaft aufsuchen.

A
Angie

05.04.2013 um 12:56 Uhr

Hallo Ralfonso, Mit Sachgrund also nach § 14 Abs. 1 ist eine Befristung auch nach Kündigung mehrmals möglich. LG Angie

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