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Unbefristeter Vertrag ja oder nein?

B
Bardinet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin als BRV recht neu. Unser Betrieb ist nicht gewerkschaftlich organisiert und wir haben nur einen Haustarif. Dieses erst einmal als Vorinfo! Ich habe gestern mit einer Kollegin gesprochen um nachzufragen, ob mit ihrem Vertrag alles sauber gelaufen ist. Im Vorfeld hat der BR einem befristeten Arbeitsvertrag für eine Führungsposition nicht sofort zugestimmt, da nicht klar war warum die Kollegin wieder eine Befristung bekommen soll. Im Gespräch bekam ich andere Gründe für die Befristung genannt, als die die wir als BR erhalten haben. Die Begründung von der Leitung war für den BR nachvollziehbar aber die Gründe die mir die Kollegin gesagt hat, sind absolut nicht zu verstehen und zu akzeptieren. die Befristung sollte ab 01.08.2010 bis zum 31.07.2011 gehen und die Kollegin hat ihren Vertrag erst am 16.08.2010 erhalten. Sie wurde von niemand bis Heute gefragt bzw. aufgefortert den Vertrag zu unterschreiben. Hat sie jetzt für diese Funktion einen unbefristeten Vertrag und wie bzw. was soll der BR Ihr sagen bzw. machen? Was das Beschäftigungsverhältnis betrifft hat sie eine unbefristung. Bei der Kollegin ist der vorherige Vertrag in ihrer Funktion als Stellvertreterin auch nie unterschrieben worden, da der Vertag an die falsche Anschrift geschickt wurde. Den veränderten Lohn hat sie aber bekommen. Was kann und soll ich als BR machen? Ich danke Euch für die Hilfe! Gruß Bardinet

95703

Community-Antworten (3)

P
pitsieben

09.09.2010 um 10:30 Uhr

@ Bardinet, als BR die Füße stillhalten. Die Kollegin kann ab dem 01.08.2011 einen unbefristeten AV einklagen.

A
Angie

09.09.2010 um 11:11 Uhr

Hallo Bardinet, wenn ich das richtig interpretiere hat eine Kollegin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine zusätzliche Befristung als Führungsposition innerhalb des normalen Arbeitsverhältnisses bekommen. Dies ist nicht ungewöhnlich. Es kann für einen langzeiterkrankte Kollegin oder schwangere Kollegin bis zu deren erneuten Arbeitsaufnahme stattfinden. Die Befristung bezieht sich dann nur auf diesen Zeitraum und danach tritt wieder ihr alter Vertrag in Kraft. Den Vertrag sollte Sie unterschreiben und abgeben.

LG Angie

B
Bardinet

09.09.2010 um 11:59 Uhr

Bei dem Grund für die Befristung ist keine andere Person mit einbezogen, sondern es wird so begründet, dass die Kollegin in dieser Funktion recht neu ist und nicht die nötige Erfahrung hat. Ihr soll durch die Befristung die Möglichkeit gegeben werden sich zu entwickeln. Ihr hat der Chef aber gesagt, dass die Zahlen nicht so sind wie sie sein sollten bzw. geplant sind und dementsprechend muß geschaut werden, was mit dem Bereich langfristig passieren wird. Ich habe als BR die Möglichkeit die Zahlen anzuschauen und die sind aus meiner Sicht OK. Gruß Bardinet

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