Hallo zusammen, bei uns muss außerhalb des regelmäßigen Wahlperiode gewählt werden. Ist das Urteil schon rechtkräftig wonach die Zeitarbeiter zur Größe des Betriebsrates beitragen? Vielen Dank für Eure Meinungen.
Erstellt am 04.04.2013 um 21:41 Uhr von nicoline Entschieden hat das BAG, am 14.03.13: bei letztinstanzlichen Entscheidungen wird das Urteil mit der Verkündung rechtskräftig.