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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitarbeiter zum Festangestellter

W
Wuppertal187
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag ich würde gerne wissen ob sich ein Zeitarbeiter der länger als 6 Monate im Betrieb ist in den Betriebsrat wählen lassen darf? Ich weiss ein Zeitarbeiter kann nicht in den Betriebsrat. Das Problem besteht darin daß dieser zum 1.1.18 eine Festanstellung bekommen hat,also würde dieser ja keine 6 Monate betriebsangehörigkeit haben bis zur Wahl .

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

14.01.2018 um 07:36 Uhr

Aber er hat einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit über sechs Monate. Die Zeit der Betriebszugehörigkeit muß hier nicht schon vergangen sein.

K
krambambuli

14.01.2018 um 10:51 Uhr

Ich würde sagen, es kommt nicht darauf an, welches Arbeitsverhältnis er früher hatte, sondern nur, dass er 6 Monate im Betrieb beschäftigt war.

E
Erbsenzähler

15.01.2018 um 08:29 Uhr

Und wenn (es nicht sein sollte wie vorher beschrieben)? Das wäre dann ein sogenannter selbstheilender Mangel. Wenn bis das Verfahren läuft und entschieden ist. Dann ist der Klagegrund weg! Denn dann ist er schon über sechs Monate da! Steht ihrgendwo in den Randnotizen im Fitting.

C
celestro

15.01.2018 um 10:19 Uhr

Also wenn ich es richtig verstehe, ist dieser ZA seit mehr als 6 Monaten im Betrieb und hat jetzt einen "normalen" Arbeitsplatz. Damit ist er wählbar.

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