Erstellt am 04.04.2013 um 20:31 Uhr von chappi
Hallo, zu Betriebsversammlungen lädt der BR ein. Also kann auch nur der BR eine Betriebsversammlung absagen oder verschieben. Die GL ist lediglich einzuladen.
Gruß Micha
Erstellt am 04.04.2013 um 21:13 Uhr von mitleser
Und die GL MUSS Rechenschaftsbericht dort abgeben. Kann aber damit jemand beauftragen
Erstellt am 04.04.2013 um 21:18 Uhr von AlterMann
Hey, das ist E U R E Betriebsversammlung. Wenn der Chef mit seinen Leuten sprechen will, kann er eine Mitarbeiterversammlung einberufen.
Erstellt am 05.04.2013 um 08:47 Uhr von Kulum
"Und die GL MUSS Rechenschaftsbericht dort abgeben. Kann aber damit jemand beauftragen"
Sterben muss die, wie wir alle. Aber was du da schreibst, stimmt nichtmal 1x im Jahr. Von einem Rechenschaftsbericht ist nirgends die Rede.
Alter Mann
Nich so ganz. §43 Abs.2 BetrVG. Der AG IST einzuladen und ist berechtigt zu reden. Kann oder will der AG nicht erscheinen - schade drum, aber die Betriebsversammlung findet trotzdem statt.
Erstellt am 05.04.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
Ich würde die Versammlung trotzdem durchführen. Ihr seit ja laut BetrVG verpflichtet dazu.
Einmal verschieben ok - aber wiederholt - nein Danke!