Hallo zusammen, zuerst mal: Ich kenne das Kündigungsschutzgesetz soweit und auch den Sonderkündigungsschutz von BR Mitgliedern.
Folgende Fallkonstellation:
1: Im Rahmen eines Sozialplanes wird eine Abteilung ausgegliedert, zu der auch ein BR Mitglied gehört. Der hat eine Schlüsselqualifikation, die auch nur in der Abt. einsetzbar ist. Freikündigen eines anderen Arbeitnehmers im verbleibenden Betrieb bringt nicht viel....was würde geschehen?

2: Im Rahmen eines Sozialplans werden Abteilungen "dichtgemacht", die Tätigkeiten werden nicht weiter ausgeübt. Was passiert mit einem BR Mitglied das zu einer solchen Abteilung gehört-und wieder das gleiche Problem mit der Schlüsselqualifikation?
Und weiter gehts.....man könnte denjenigen u.U. noch weiter einsetzen-aber an einem geringer qualifizierten Arbeitsplatz zu erheblich reduziertem Gehalt. Wie weiter?

Gibts evtl auch Urteile zu so was?

Gruss von den Betriebsratten