Erstellt am 04.04.2013 um 11:02 Uhr von Kölner
@Waldrausch
Sind das echte Fragen?
Was ist mit Ersatzmitgliedern? Gibt es welche?
Wenn die Zahl der ordentlichen BRM sich in der Art und Weise, wie Du es beschrieben hast reduziert hat, dann muss neu gewählt werden - aber dann auch nicht nächstes Jahr wieder, sondern (bei regulärem Verlauf) erst 2018 wieder.
Bis zur Neuwahl (eine unverzügliche Einsetzung eines Wahlvorstandes vorausgesetzt) sind dei restlichen BRM im Amt und können (Beschlussfähigkeit vorausgesetzt) auch wirksam beschliessen.
Erstellt am 04.04.2013 um 15:11 Uhr von mitleser
Lese einmal dringend § 13 BetrVG