Ausscheiden aus dem Betriebsrat
Hallo,
ich möchte aus persönlichen Gründen von meiner Betriebsratstätigkeit zurücktreten. Jetzt meine Frage: ich soll als erstes Ersatzmitglied nach Ausscheiden eines Betriebsrates nachrücken, möchte aber ebenfalls ausscheiden. Welche Form und Fristen muß ich einhalten? Wen muß ich über meinen Rücktritt informieren?
Community-Antworten (6)
08.04.2008 um 19:22 Uhr
Du musst keine Form und Fristen einhalten. BRV informieren und fertig.
08.04.2008 um 19:32 Uhr
Klug wäre es, wenn du erst nachrücken und noch an einer BR-Sitzung teilnehmen würdest und erst anschließend deinen Rücktritt erklärst, denn dann hast du ab diesem Tag 1 Jahr Kündigungsschutz. Kann ja nie schaden...
08.04.2008 um 23:24 Uhr
@Efaienaerbeer, den KüSch hat Honeyboy doch auch wenn er aus dem BR austritt, oder ?
@Honeyboy, wer sagt eigentlich dass du nach deinem Ausscheiden aus dem Betriebsrat automatisch an die erste Stelle der Nachrücker/Ersatzmitgliederliste kommst ? Raus aus dem BR ist raus ist raus.
08.04.2008 um 23:32 Uhr
@honeyboy: wenn du nett bist, schickst du dem brv einen brief: hallo dingsbums, hiermit teile ich mit, dass ich ab sofort keine lust mehr habe, mitzuspielen. schanketön, honeyboy. du erleichterst, quasi als letzte amtshandlung, dem brv ein wenig das leben.
09.04.2008 um 00:01 Uhr
BRV4U, ich glaube Du hast da etwas falsch verstanden. Honeyboy ist erster Nachrücker, würde nun nach Ausscheiden eines BRM ordentliches BRM, will dies aber nicht sondern ausscheiden und dann auch kein Nachrücker mehr sein. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Honeyboy, falls Du noch nie bei einer BR Sitzung warst, würde ich Efawieauchimmers Rat befolgen, ansonsten hast Du ohnehin noch Kündigungsschutz (ein Jahr nach der letzten Teilnahme an BR Sitzung)
09.04.2008 um 00:41 Uhr
Lotte, Honeyboy "möchte aus persönlichen Gründen von meiner BetriebsratTÄTIGKEIT zurücktreten" Habe wohl nicht genug um die Ecke gedacht......
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