Erstellt am 08.04.2008 um 17:22 Uhr von Catweazle
Du musst keine Form und Fristen einhalten. BRV informieren und fertig.
Erstellt am 08.04.2008 um 17:32 Uhr von Efaienaerbeer
Klug wäre es, wenn du erst nachrücken und noch an einer BR-Sitzung teilnehmen würdest und erst anschließend deinen Rücktritt erklärst, denn dann hast du ab diesem Tag 1 Jahr Kündigungsschutz. Kann ja nie schaden...
Erstellt am 08.04.2008 um 21:24 Uhr von BRV4U
@Efaienaerbeer,
den KüSch hat Honeyboy doch auch wenn er aus dem BR austritt, oder ?
@Honeyboy,
wer sagt eigentlich dass du nach deinem Ausscheiden aus dem Betriebsrat automatisch an die erste Stelle der Nachrücker/Ersatzmitgliederliste kommst ? Raus aus dem BR ist raus ist raus.
Erstellt am 08.04.2008 um 21:32 Uhr von betriebliche trübung
@honeyboy: wenn du nett bist, schickst du dem brv einen brief:
hallo dingsbums, hiermit teile ich mit, dass ich ab sofort keine lust mehr habe, mitzuspielen. schanketön, honeyboy.
du erleichterst, quasi als letzte amtshandlung, dem brv ein wenig das leben.
Erstellt am 08.04.2008 um 22:01 Uhr von Lotte
BRV4U,
ich glaube Du hast da etwas falsch verstanden. Honeyboy ist erster Nachrücker, würde nun nach Ausscheiden eines BRM ordentliches BRM, will dies aber nicht sondern ausscheiden und dann auch kein Nachrücker mehr sein.
So habe ich es jedenfalls verstanden.
Honeyboy,
falls Du noch nie bei einer BR Sitzung warst, würde ich Efawieauchimmers Rat befolgen, ansonsten hast Du ohnehin noch Kündigungsschutz (ein Jahr nach der letzten Teilnahme an BR Sitzung)
Erstellt am 08.04.2008 um 22:41 Uhr von BRV4U
Lotte,
Honeyboy "möchte aus persönlichen Gründen von meiner Betriebsrat*TÄTIGKEIT* zurücktreten"
Habe wohl nicht genug um die Ecke gedacht......