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Umgehung der Frist von einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit

E
Enrico
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

da ich mitbekommen habe, dass dieses Forum richtig informativ ist, habe ich noch eine wichtige Frage: Ich bin seit 01.12.2012 neu in einem Unternehmen eingestellt! Am 14.05.2013 ist nun Betriebsratwahl auf Grund da der alte Betriebsrat geschlossen zurückgetreten ist (Vergrößerung des Unternehmens)! Mir ist nun durch dieses Forum klar geworden, dass man mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen sein muss um sich als Kandidat stellen zu können! Gibt es Ausnahmeregelungen um das halbe Jahr zu umgehen? Was kann ich tun, um mich doch als Kanditat zu stellen und wählbar zu sein?

4.353054

Community-Antworten (54)

N
Nubbel

03.04.2013 um 21:14 Uhr

5 jahre warten

H
Hoppel

03.04.2013 um 21:26 Uhr

@ Enrico

"Gibt es Ausnahmeregelungen um das halbe Jahr zu umgehen?"

Das BetrVG sieht eine Betriebszugehörigkeit von MINDESTENS sechs Monaten vor und die hast Du am Wahltag halt noch nicht erreicht.

Auch scheinst Du bis zum 31.11.12 nicht in einem anderen Betrieb dieses Unternehmens beschäftigt gewesen zu sein.

K
Kölner

03.04.2013 um 22:17 Uhr

@Enrico Warst Du vll. zuvor in einem anderen UN des selben Konzerns beschäftigt?

E
Enrico

03.04.2013 um 22:29 Uhr

Ich war mehrere Jahre im selben Beruf tätig aber leider noch nicht im gleichen Unternehmen! Was mich sehr verunsichert ist, dass Leiharbeiter ab dem 3. Monat bei mind. 101 Mitarbeiter/Wahlberechtigten ein Wahlrecht haben aber diese schon nach dem 3. Monat wieder nicht da sein können! Warum sollte ich dann als Festangestellter nicht anders behandelt werden! Sieht so aus als würde man die Leiharbeit mehr unterstützen zu wollen wie Angestellte die etwas bewegen könnten! Traurig für Deutschland! Leiharbeit vor Festeinstellungen???

N
Nubbel

03.04.2013 um 22:54 Uhr

du hast den unterschied von aktivem und passivem wahlrecht nicht begriffen. und ab 101 mitarbeiter werden die leiharbeitnehmer bei der berechnung der größe des br berücksichtigt, wieder ne andere baustelle

H
Hoppel

03.04.2013 um 23:17 Uhr

@ Enrico

JEDER LEIH-Arbeitnehmer, der voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sein wird, darf bei einer BR-Wahl seine Stimme abgeben.

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und spätestens am Tag vor der ersten Stimmabgabe Arbeitnehmer des Betriebes ist, darf wählen.

Aber WÄHLBAR sind LEIH-AN nicht und wählbar ist halt auch kein AN, der dem Betrieb nicht seit mind. 6 Monaten angehört.

Hast Du Bedenken, dass Dir vor Ablauf der 6 Monate eine Probezeitkündigung in´s Haus flattert und willst Dir durch eine Kandidatur den erweiterten Kündigungsschutz sichern?

W
Watschenbaum

04.04.2013 um 01:39 Uhr

"Hast Du Bedenken, dass Dir vor Ablauf der 6 Monate eine Probezeitkündigung in´s Haus flattert und willst Dir durch eine Kandidatur den erweiterten Kündigungsschutz sichern?"

böser Hoppel............,-)

ich würde folgendes riskieren:

sich einfach zur Wahl stellen und abwarten, was passiert

die meisten BR-Wahlen sind dermassen abenteuerlich, daß diese fehlenden knapp drei Wochen Betriebszugehörigkeit kaum jemanden jucken................

M
Mitleser

04.04.2013 um 03:11 Uhr

Sollte ein BRM gewählt werden, der kein passives Wahlrecht hat kann der AG dieses ggf auch noch später fesstellen lassen. Denn AN mit fehlendem passiven Wahlrecht können nicht rechtswirksam in den BR gewählt werden und somit auch nicht den besonderen Kündigungsschutz erwerben.

M
Mitleser

04.04.2013 um 03:15 Uhr

Kündigungsschutz für Betriebsratswahlbewerber setzt mindestens sechs Monate Tätigkeit im Betrieb voraus

zurück zur ÜbersichtKündigungsschutz für BetriebsratswahlbewerberNach dem Kündigungsschutzgesetz ist die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers zum Betriebsrat vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Damit der Wahlbewerber in den besonderen Kündigungsschutz kommt, ist jedoch zwingend erforderlich, daß er nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes überhaupt wählbar ist. Die Wählbarkeit setzt unter anderem voraus, daß der Wahlbewerber mindestens sechs Monate im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt ist.Das Bundesarbeitsgericht erklärte daher die von einem Arbeitgeber während der Probezeit ausgesprochene Kündigung eines Arztes für wirksam, da dieser erst fünf Monate in dem Sanatoriumsbetrieb beschäftigt war.Urteil des BAG vom 26.09.1996 2 AZR 528/95 RdW 1997, 189

....... http://www.rechtsanwalt.com/urteil-9098-kuendigungsschutz-fuer-betriebsratswahlbewerber-setzt-mindes/

L
Lotte

04.04.2013 um 08:45 Uhr

Hallo Enrico, nur die Gegebenheiten vor Ort können Dich entscheiden lassen, ob Du das Risiko eingehen und Dich einfach zur Wahl stellen willst. Wenn der Wahlvorstand einigermaßen geschult ist, wird er Dich als Kandidaten nicht zulassen, dann kannst Du nichts machen. LG Lotte

E
Enrico

04.04.2013 um 09:11 Uhr

Hallo,

mir geht es mit keiner Silbe um diesen Kündigungsschutz! Ich möchte gern Betriebsratmitglied aus überzeugung werden! Da ich mir gern neue Eigenschaften in meinem Berufsleben aneignen möchte! Gibt es die Variante: Wenn Geschäftsleitung und Wahlvorstand einstimmig der Kanddatur zustimmen? Es liegen ja nur knapp 2 Wochen in der Frist bis ich das halbe Jahr voll habe! Desweiteren ist der alte Betriebsrat auch nur zurückgetreten da die Mitarbeiter mit der Stärke des Betriebsrates nicht einverstanden waren (alt: 5, neu: 9 Mitglieder)! Die Firma ist um gut 100% größer geworden! Kann man auch vl. die Einstellzusage als Datum nehmen? Dann hätte ich das halbe Jahr auch voll! Vielen dank für die vielen Antworten und das große Interesse an meinen Fragen! Ich freu mich über jede Meinung. Viele Grüße von Enrico

L
Lotte

04.04.2013 um 09:47 Uhr

Enrico, ich würde die GF nicht fragen. Ich würde darüber mit niemanden sprechen. Hast Du Dich denn zur Wahl aufstellen lassen? Wenn der WV Dich zulässt, dann ist es doch erstmal okay. Auch GF und WV dürfen das Recht nicht beugen. Entweder Du sprichst nicht drüber und wirst gewählt, dann ist es wahrscheinlich nach zwei Wochen auch nicht mehr anfechtbar. Oder Ihr brecht gemeinsam das Gesetz, was sicher für alle Beteiligten blöder ist und auch in Zukunft zwischen Euch stehen könnte. Es ist blöd, sich mit diesem Wissen trotzdem wählen zu lassen, ich weiß. Aber das musst Du, wenn überhaupt, alleine tragen, finde ich. LG Lotte

E
Enrico

04.04.2013 um 10:41 Uhr

Hallo lotte, ich weiß es ja vom WV das ich nicht wählbar bin! Ich dachte nur das es irgendwo eine Ausnahme gibt die es bei uns in Deutschland ja so oft gibt! Sxheinbar hat man aber BR vergessen! Ich möchte auch nochmals betonen das es mir überhaupt nich um den besonderen Kündigungsschutz geht!

B
BRVLH

04.04.2013 um 12:21 Uhr

Du willst unbedingt in den BR und würdest sogar in kauf nehmen, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Mhh - gegen was würdest du dann als BRM verstoßen wenn du geählt würdest?? Kann deine Argumente nicht ganz nachvollziehen.

M
Mitleser

04.04.2013 um 18:15 Uhr

@Lotte, deine Aussagen und auch der Hinweis auf die 2 Wochenfrist und dass es dann überstanden wäre trifft hier nicht zu und ist somit falsch. Der AG kann auch später noch fesstellen lassen, dass hier ein AN dem zum Wahlzeitpunkt dass passivecWahlrecht fehlte in den BR zu unrecht gewählt wurde. Die Folge wäre dann erst einmal, dass er sofort das Mandat wieder los wäre. Einfach vergleichbar mit den Falll, dass ein leitender Ang fehlerhaft in den BR gewählt worden wäre. Das weitere wären due Fragen gäbe es weitere Folgen für den BR und ggf gefasste Beschlüsse? Auch konnte dieses BRM nie besindere Rechte/ Schütze aus dem zu Unrecht erworbenen Mandat erziehlen. Der WV hätte eine grobe Amtpflichtverletzung begangen, denn dueser Fehler war leicht erkennbar, da man nur in den Kalender schauen musste.

L
Lotte

04.04.2013 um 23:32 Uhr

Hallo mitleser, ich war mir da nicht sicher, deswegen das "wahrscheinlich". Hast Du zu Deiner Behauptung eine Quelle? LG Lotte

B
blackjack

05.04.2013 um 00:04 Uhr

Die fehlende Wählbarkeit eines Kandidaten kann zur Anfechtung der Betriebsratswahl gem. § 19 BetrVG führen. Das Gericht kann auch zu einem späteren Zeitpunkt über die Frage der Wählbarkeit entscheiden, wie § 24 Nr. 4 BetrVG und § 24 Nr. 6 BetrVG zeigen. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt mit Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung.

N
Nubbel

05.04.2013 um 00:12 Uhr

Enrico, ich würde die GF nicht fragen. Ich würde darüber mit niemanden sprechen. Hast Du Dich denn zur Wahl aufstellen lassen? Wenn der WV Dich zulässt, dann ist es doch erstmal okay. Auch GF und WV dürfen das Recht nicht beugen. Entweder Du sprichst nicht drüber und wirst gewählt, dann ist es wahrscheinlich nach zwei Wochen auch nicht mehr anfechtbar. Oder Ihr brecht gemeinsam das Gesetz, was sicher für alle Beteiligten blöder ist und auch in Zukunft zwischen Euch stehen könnte. Es ist blöd, sich mit diesem Wissen trotzdem wählen zu lassen, ich weiß. Aber das musst Du, wenn überhaupt, alleine tragen, finde ich. LG Lotte Antwort 12 Erstellt am 04.04.2013 um 07:47 Uhr von Lotte

welch grandiose aussage: es ist alles erlaubt, wenn keiner den fehler bemerkt

L
Lotte

05.04.2013 um 01:39 Uhr

Hallo blackjack, laut BetrVG erlischt sie nicht, wenn der Mangel behoben wurde. Dazu auch bitte den Däubler mal lesen (RN 32) Also: Man kann zwar auch nach der Frist der Anfechtung noch die Nichtwählbarkeit feststellen, das führt aber weder zur Nichtigkeit der Wahl, noch zum Erlöschen der Mitgliedschaft, wenn der Mangel zum Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung behoben ist. Da ist auch mal der Gesetzestext eindeutig:

BetrVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft

" Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch ... 6. gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor."

LG Lotte

B
blackjack

05.04.2013 um 01:58 Uhr

Liebe Lotte, bitte etwas konzentrierter lesen.;-)

#...und § 24 Nr. 6 BetrVG zeigen.#

S
Snooker

05.04.2013 um 02:53 Uhr

Hmm, eigentlich wollt ich ja gerade ich blackjack´s Horn blasen, bis ich folgenden Rechtsstreit fand. In diesem geht es zwar um den Streit ber Betriebszugehörigkeit, von 6 Mon. mit Leiharbeitbeschäftigung, aber denoch hat dieUrteilsbegründung ab auf Seite 5 Rn 23 ff was von dem was Lotte schrieb. Aber lest selber: http://www.jusmeum.de/urteil/bag/55a4302956230304a394e48cdfd4401402bc86d7e68e80cbafc99d3c2b3b7b03?page=5

N
Nubbel

05.04.2013 um 03:23 Uhr

ja bescheißt, beugt das gesetz, behaltet es für euch und dann geht das schon in ordnung. ich hol den wein, denn jetzt wird ein wunderbares schauspiel beginnen:))

auch wenn Lotte in der Sache recht hat, kann man hier nicht von "übersehen" reden und macht den bewussten betrug nicht ungeschehen

L
Lotte

05.04.2013 um 08:30 Uhr

blackjack, ich bezweifle ja nicht, dass auch nach Frist noch angefochten werden kann. Ich bezweifle das: "Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt mit Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung."

Woher nimmst Du das? Das steht so pauschal nicht im Gesetz und auch der Däubler schreibt das anders.

Übrigens finde ich es interessant, dass Gesetzgebung diesen Mangel als nicht so schwerwiegend betrachtet, dass er nicht geheilt werden könne.

(Das mit dem konzentrieter lesen: sollen wir uns jetzt auch auf solche Ebenen begeben?) LG Lotte

P
pillepalleTR

05.04.2013 um 10:47 Uhr

@Nubbel: sehe ich genauso!

Die, die jetzt bescheißen, sind vermutlich die, die der GF später bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit das BetrVG um die Ohren hauen und/oder mit dem ArbG drohen werden....

Ich hoffe nur, dass der Wahlvorstand den Betrug merkt und Rückgrat hat!

B
blackjack

05.04.2013 um 10:57 Uhr

Lotte, #Ich bezweifle das: "Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt mit Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung."#

Zusatz; Wenn der Kollege, bei der arbeitsgerichtlichen Entscheidung, dem Betrieb immer noch keine 6 Monate angehört. Ansonsten geheilt. So der GK.

L
Lotte

05.04.2013 um 11:08 Uhr

pillepalleTR, hat er doch. Und wieso soll er denn Rückgrat haben? Er soll nur seine Arbeit richtig machen.

Von Enrico kann als Wahlbewerber erstmal nicht erwartet werden, dass er weiß, wann er wählbar ist. Dass er es wusste , schien auf sein Engagement zurückzuführen zu sein "Mir ist nun durch dieses Forum klar geworden..."(dass er es vom WV wusste, schreibt er erst später).

Und noch einmal ganz deutlich: Sich zur Wahl bewerben ist kein Gesetzesverstoß!!!!! Der WV muss seine Arbeit richtig machen! Das hat er hier getan und ist auch gut so (wie ich oben übrigens auch schrieb) "Wenn der Wahlvorstand einigermaßen geschult ist, wird er Dich als Kandidaten nicht zulassen, dann kannst Du nichts machen."

LG Lotte

L
Lotte

05.04.2013 um 11:12 Uhr

blackjack, und Enrico hat am 01.06. sein halbes Jahr voll. Am 14.05. sind die Wahlen....

N
Nubbel

05.04.2013 um 11:18 Uhr

Der WV muss seine Arbeit richtig machen! Das hat er hier getan und ist auch gut so (wie ich oben übrigens auch schrieb) "Wenn der Wahlvorstand einigermaßen geschult ist, wird er Dich als Kandidaten nicht zulassen, dann kannst Du nichts machen." LG Lotte Antwort 26 Erstellt am 05.04.2013 um 09:08 Uhr von Lotte 210808

und weiter unten: wenns keiner merkt, dann sags auch keinem. das ist doch mal ne aussage

B
blckjack

05.04.2013 um 11:29 Uhr

Lotte,

#und Enrico hat am 01.06. sein halbes Jahr voll. Am 14.05. sind die Wahlen....#

Muss ich ihn aber nicht drauf hinweisen. Ich hoffe nur, dass der Wahlvorstand sich nicht darauf einläßt. Hier vertrete ich die Meinung von pille...

S
Snooker

05.04.2013 um 11:51 Uhr

Was bitte ist an den zwei Aussagen verkehrt ?

Antwort bearbeiten

Der WV muss seine Arbeit richtig machen! Das hat er hier getan und ist auch gut so (wie ich oben übrigens auch schrieb) "Wenn der Wahlvorstand einigermaßen geschult ist, wird er Dich als Kandidaten nicht zulassen, dann kannst Du nichts machen." LG Lotte Antwort 26 Erstellt am 05.04.2013 um 09:08 Uhr von Lotte 210808

und weiter unten: wenns keiner merkt, dann sags auch keinem.

Geht hier jeder gleich her wenn ihm 1000 € zu viel überwiesen worden sind und sagt zu seinem Cheffe, Du das geht so aber nicht. Erst mal ist der Gedanke doch da, oh hoffentlich merkt er das nicht. Nichts anders ist es wenn Enrico sich bewirbt und der Wahlvorstand gibt sein ok. Gibt er das ok nicht, ist der Kuchen eh gegessen. Mit der teilweisen Urteilsbegründung zu dem Urteil was ich weiter oben angesprochen habe, sieht man aber auch....nichts ist so wie es ist, und nichts ist so wie es zu sein scheint.

B
BRVLH

05.04.2013 um 11:52 Uhr

"Von Enrico kann als Wahlbewerber erstmal nicht erwartet werden, dass er weiß, wann er wählbar ist. " (Lotte)

Tolle Einstellung, da kommt der Verdacht doch wohl hoch, hauptsache ich bin im BR und hab Kündigungsschutz, was da zu machen ist, ist erst mal scheiss egal. OMG was hier so geschrieben wird.

S
Snooker

05.04.2013 um 11:59 Uhr

BRVLH

Siehe dazu Enricos Aussage selber. Er sagt es gehe ihm nicht darum. Wenn dies trotzdem jemand denkt ist es nicht Enricos Fehler, denn er kann nicht in anderer Leute Kopp rum krabbeln. Er scheint sich für die Sache zu interessieren und das kann sein plus sein.

N
Nubbel

05.04.2013 um 12:01 Uhr

snnoker, dein bemühen in ehren, aber das diskutierst du hier nicht weg. es geht nicht um unwissenheit eines wahlbewerbers. es geht um den rat eines langjährigen freigestellten bestens geschultem brm, welches alles besser weiss aber alles dreht wie man es braucht. man kann doch hier nicht raten: wenn du das gesetz kennst und du willst es trotzdem, mach es und hoffe das es keiner merkt.

L
Lotte

05.04.2013 um 12:06 Uhr

Hallo BRVLH, ich hatte eher den Eindruck, dass hier ein sehr engagierter Kollege an zwei Wochen scheitert und dann vier Jahre warten muss, bis er BRM werden kann.

Und wenn Du alle Beiträge richtig liest, fällt Dir vielleicht auf, dass hier vieles verdreht und anders dargestellt wird als es gemeint ist.

Wieso darf eigentlich jemand im Amt bleiben, der irrtümlich gewählt wurde, wenn der Mangel bei Festellung durch das ArbG behoben wurde? Komisch, dass das Gericht ihn nicht derart abstraft, wie manche das hier anscheinend gerne hätten. LG Lotte

N
Nubbel

05.04.2013 um 12:12 Uhr

wenn man das ignorieren des rotsignals nicht mehr ahnden könnten wenn man innerhalb einer halben stunden danach fünf mal eine grüne ampel überquert hat. was würdest du dem verkehrsteilnehmer dann raten?

K
Kulum

05.04.2013 um 12:41 Uhr

Sich an der roten nicht erwischen zu lassen und zügig fünf grüne überqueren, is doch wohl klar. Das Ausnutzen einer Grauzone ist noch lange kein Rechtsbruch, ganz gleich was unsere Moralapostel hier davon halten

N
Nubbel

05.04.2013 um 12:48 Uhr

was denkst du, werden polizisten dir das auch raten?

B
BRVLH

05.04.2013 um 14:12 Uhr

@Lotte "Und wenn Du alle Beiträge richtig liest,...." hab ich "....fällt Dir vielleicht auf, dass hier vieles verdreht und anders dargestellt wird als es gemeint ist." na dann ist ja gut wenn du genau das verdrehte geradebiegen kannst. Glaskugel???

E
Enrico

05.04.2013 um 14:30 Uhr

Hallo an alle,

zu aller erst möchte ich mich für die rege Beteiligung meiner Fragen hier bedanken! Trotzdem möchte ich hier nochmal die schlechte Interpretation meines Anliegens richtig stellen.

  1. Ich habe mir meine Beiträge nochmal durchgelesen und konnte nicht feststellen das ich vor hab irgend welche Gesetze zu brechen! DANN WÄRE ICH EIN SCHLECHTER KANDIDAT FÜR DEN BETRIEBSRAT!

  2. Mir ist es völlig egal ob man als BRM ein besonderen Kündigungsschutz besitzt oder nicht! Ich bin schon immer für Gleichbehandlung z.B. das thema Frauen und Männer angeht!

  3. Der Wahlvorstand hat am 03.April getagt und festgestellt das mir knapp 14 Tage fehlen um ein halbes Jahr in der Firma zu sein. Deshalb sein Entschluss das ich am 15.05.13 zur Wahl nicht wählbar bin!

Ich habe gedacht, da es eine außerordendliche Wahl ist, gibt es auch Ausnahmeregelungen! Der alte Betriebsrat ist geschlossen im Februar zurückgetreten da die Angestelltensituation durch eine neue Betriebsaufnahme erhöht hat! Der alte BR hätte theoretisch und auch praktisch schon im juni bzw. spätestens im Juli 2012 zurücktreten müssen! Klar wäre da die Wahl auch erst in diesem Jahr gewesen!

Ich hoffe das ich das feuer etwas gelöscht hab was hier entfacht ist! Ich mache mit aller Deutlichkeit nochmals klar das ich wederbgegen ein Gesetz verstoßen will noch auf diesen besonderen Kündigungsschutz scharf bin! Ich habe einfach nur vor ein guter Betriebsrat zu werden! Im übrigen haben mich meine Kollegen gefragt ob ich mich nicht zur Wahl stellen will da sie mir vertrauen! Und das ist doch in solch einer Sache das wichtigste, VERTRAUEN!

Liebe Grüße euer Enrico

N
Nubbel

05.04.2013 um 14:41 Uhr

hallo enrico, das will dir auch keiner unterstellen! zumindest ich nicht.

es geht in dieser diskussion um die ratschläge wissender betriebsräte, die dir in letzter konsequenz geraten haben: wenn es keiner merkt, mach es. und dann auch noch weiße ritter mit passendem urteil um die ecke galoppiert kommen, das diese aussagen rechtfertigen soll.

du hast alles richtig gemacht!

S
Snooker

05.04.2013 um 22:52 Uhr

Wieder zu hause kann ich mich auch noch mal dazu melden. Ich für meinen Teil würde in so einem Fall nie zu jemanden sagen mach es so oder so. Wie Kulum schon richtig andeutete bleibt da doch eine kleine Grauzone. Daher auch mein Tipp sich mal das Urteil an zu schauen das ich gefunden hatte. Und jeder kann wohl lesen das ich gebeten hatte man möge selber urteilen. In sofern nix mit weißem Ritter und so..... auch nix mit versuch in allen ehren und so..... Ich mache hier mein Ding nach meinem Wissen und dafür halten. Nicht mehr und nicht weniger.

K
Kölner

06.04.2013 um 14:22 Uhr

@enrico ... Aber auch hätte Dich der WV tatsächlich Straf- und sanktionsfrei zulassen können.

S
Snooker

06.04.2013 um 14:38 Uhr

@Kölner

.......lööööööööööl, gleich kriegst Du ein hier auf der Mütze. Lotte ich und Kulum haben schon unseren Fett weg gekriegt. :-))))))))

E
Enrico

06.04.2013 um 14:53 Uhr

Hallo, es muss doch auch in dem Falle einer neuen Betriebsaufnahme eine Sonderregelung bzw. rechtlich richtige Maßnahmen geben! Es ist doch absurt das ich ein Unternehmen von anfänglich ca. 200 MA auf ca. 450 MA aufstocken muss wegen der neuen betrieblichen Situation! Da wären ja 70% der neubeschäftigten nicht wählbar! Das blöde ist nur das ich später dazu gekommen bin und die anderen seit Juni schon! Desweiteren muss es doch auch Möglichkeiten geben die 14 tage zu umgehen! Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen wie z.B. Abmahnung etc. ! Werd wohl doch mal einen Anwalt wegen des Themas kosultieren müssen! Da gibt es freiwillige und gute leute die sich solch einer wichtigen Aufgabe stellen wollen und dann lässt man sie nicht! Kann ich einfach nicht nachvollziehen!

N
Nubbel

06.04.2013 um 15:37 Uhr

kölner, klar hätte er das. welche sanktionen sollten gegen den wahlvorstand auch greifen?

nicht nur wahlvorstände, auch betriebsräte können völlig sanktionsfrei fast alles machen.

-man erhöht die wochenarbeitszeit -man verzichtet auf weihnachtsgeld -man "entsendet" betriebsratsmitglieder in aufsichtsräte -man mobbt betriebsratskollegen bis zum rücktritt -man fälscht seminarbesuche und rechnungen -man verschafft sich leitende positionen -man fährt dienstwagen auch privat -man läßt kollegen selektiv über die klinge springen -man unterschreibt namenslisten für sozialpläne

enrico, es gibt fristen. überall im leben ist man manchmal 1 tag zu spät dran. wenn du brm bist und dir gefällt etwas nicht, kannst du auch nicht das betrvg umschreiben lassen. bin gespannt was der anwalt dir sagt.

H
Hoppel

07.04.2013 um 11:52 Uhr

@ Enrico

Und wenn Du Dich noch zehnmal auf den Kopf stellst und mit den Füßen wackelst ... der Wahlvorstand hat korrekt entschieden = zum Zeitpunkt der Wahl bist Du NICHT wählbar. Es gibt eben Stichtagsregelungen die zu akzeptieren sind, ob es Dir passt oder nicht! Da hilft kein Gang zum Anwalt oder sonst wohin.

Könnte man ja auch mal ganz laut über Deine Eignung als BRM nachdenken, da Du schon jetzt auf Teufel komm raus eine gesetzliche Bestimmung zu Deinem Vorteil umgehen willst bzw. die korrekte Entscheidung des WV nicht akzeptierst.

"Da gibt es freiwillige und gute leute die sich solch einer wichtigen Aufgabe stellen wollen und dann lässt man sie nicht!"

Och, werden in Eurem Betrieb andere KollegInnen gezwungen, für den BR kandidieren zu müssen? Glaub ich kaum! Aber glaube mir, der BR wird auch funktionieren und seine Arbeit machen, wenn Du nicht dabei bist. Oder gibt es außer Deiner Person keine anderen guten Leute?

E
Enrico

07.04.2013 um 13:48 Uhr

@ Hoppel

Man sieht richtig das die Beiträge von mir oder anderen nicht richtig gelesen und verstanden werden! Ich habe nie in irgend einer Weise meine Kollegen als Nichtfähig hingestellt und das werd ich auch nicht tun! Ich bin deshalb nur so engagiert da dies schon das zweite mal in meinem leben ist, wie ich abgestraft werde! Bei der ersten BR Wahl bei der alten firma wurde die liste falsch zusammen gestellt da man sich nur auf eine quote verlassen hat! Mir kam das auch so vor als möchte man keine "Ossis" im BR haben! In Bayern sind wir Sachsen leider nicht gern gesehen! Das durfte ich in den letzten 5 vergangenen Jahren auch lernen!

S
Snooker

07.04.2013 um 13:58 Uhr

@Enrico Lass man gut sein. Es gibt halt immer welche die meinen das letzte Wort haben zu müssen oder Oberlehrer zu sein.......sagt ein Wessi im Osten ;-)

H
Hoppel

07.04.2013 um 15:50 Uhr

@ Enrico

Davon, dass Du nun zum zweiten Mal "abgestraft wirst", kann ja wohl überhaupt keine Rede sein. Mach doch bitte nicht das System (BetrVG nebst Wahlordnung) dafür verantwortlich, dass Du Dein Ziel BRM sein zu wollen, bislang nicht erreicht hast.

Hier einen Ost/West oder Sachsen/Bayern Konflikt zu thematisieren, halte ich für völlig daneben!

Willst Du dann auch unterstellen, dass Dich der WV als "wählbar" eingestuft hätte, wenn Du waschechter Bayer wärest?

L
Lotte

07.04.2013 um 16:12 Uhr

Hallo Hoppel, lass es doch mal gut sein. Ich denke Enrico hat es verstanden und es ist völlig unnötig, weiter auf ihn einzudreschen. Was willst Du denn noch erreichen? LG Lotte

N
Nubbel

07.04.2013 um 16:21 Uhr

hier drescht niemand auf niemanden. es geht eher um 210917 210947. jetzt auch noch einen ost-west konflikt zu konstruieren. da wäre im br pädagogisches geschick von nöten.

S
Snooker

07.04.2013 um 19:10 Uhr

......oder aber wäre es bei pädagogischem Geschick vielleicht sogar s das es dann gar nicht zu Ost/ West Konflikten kommt.......soweit mancher überhaupt welche sieht.

E
Enrico

07.04.2013 um 19:15 Uhr

Hallo, es geht mir hier nicht darum ein ost/west konflikt zu konstruieren. In meinem Beruf gibt es nun leider mal 2 Gewerkschaften die sich leider nicht miteinander grün sind. ABER: Die Ziele sind eigendlich fast die gleichen. Was ist denn nun mit Sonderregelungen/Regelungen bei einer neuen Betriebsaufnahme? Gibt es für solche außergewöhnlichen Ereignisse andere Handlungsweisen?

Danke Enrico

P.S.: Den Ost/West Konflikt habe ich in meiner Firma erlebt bei der ich bin letztes Jahr November beschäftigt war. Und das ist keine Hetze sondern nur traurig das es doch nach so vielen Jahren immer noch keine Einigkeit gibt!

H
Hoppel

07.04.2013 um 20:22 Uhr

@ Enrico

Lass doch einfach mal Deine persönlichen Erfahrungen außen vor, die zählen bzgl. der Wählbarkeit oder Nichtwählbarkeit überhaupt nicht. Auch ist es dem Gesetzgeber bzgl. einer BR-Wahl vollkommen egal, ob zwei Gewerkschaften miteinander konkurrieren oder nicht.

Warst DU bis November in einem Betrieb beschäftigt, der von dem jetzigen AG übernommen wurde? Hat es also einen Betriebsübergang gegeben?

Wenn Du diese Fragen mit einem "Nein" beantworten musst, kann man sich hier jegliche weitere Diskussion ersparen.

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