Erstellt am 03.04.2013 um 14:11 Uhr von rolfo
Die 25 % aller Wahlberechtigten müssen beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR beantragen, siehe § 23 Abs. 1 BetrVG. ( Verletzung gesetzlicher Pflichten )
Also einfach eine Neuwahl erzwingen könnt ihr nicht.
Der Betriebsrat müsste sich schon selbst auflösen um eine Neuwahl durchzuführen, oder das Arbeitsgericht löst den BR auf.
Erstellt am 03.04.2013 um 14:27 Uhr von Lotte
Hallo Saraah,
angesichts der Zeit, die ein ArbG bräuchte um über Euren Antrag zu entscheiden, ist es sicher einfacher, die Neuwahlen im nächsten Jahr abzuwarten. 2014 wird turnusmäßis neu gewählt.
Bis dahin könntetn Ihr z. B. auf Betriebsversammlung mal einiges hinterfragen, was Euch unverständlich erscheint. Oder Ihr sucht das Gespräch und macht Verbesserungsvorschläge...
LG Lotte
Erstellt am 03.04.2013 um 18:28 Uhr von gironimo
.... oder Du suchst Mitstreiter, mit denen Du im nächsten Jahr zur Wahl antrittst.
Ich sehe es auch so, dass Du bei Justitia nicht in den richtigen Händen bist. Warte, bis der Wahlvorstand ernannt wird und warte auf das Wahlausschreiben.
>Null Kommunikation< heißt dann wohl auch keine Betriebsversammlung. Dazu wäre der BR allerdings verpflichtet. Tut er es nicht, solltet Ihr den BR wenigstens dazu auffordern. Auch die Gewerkschaft könnte Euch unterstützen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Erstellt am 03.04.2013 um 19:59 Uhr von Hoppel
@ All
Ich verstehe es nicht! Hält ein AG die Spielregeln des BetrVG nicht ein, wird in diesem Forum nicht lange rumgezappelt und direkt mit den Möglichkeiten Einigungsstelle, Rechtsanwalt, Arbeitsgericht gewunken ...
Arbeitet ein BR nicht so wie es sein sollte kommt fast ausschließlich die Empfehlung, die nächste BR-Wahl abzuwarten und so weiter und so fort.
In angefragtem Fall kann nicht beurteilt werden, in welchem Ausmaß diesem BR tatsächlich grobe Pflichtverstöße vorgeworfen werden können. Aber wenn tatsächlich massive Pflichtverstöße beweisbar vorliegen sollten, kann es keine Lösung sein, diesen Zustand noch ein weiteres Jahr hinnehmen zu sollen.
Auch täte es manch einem BR mehr als gut, mal einen Schuss vor den Bug zu bekommen, indem ein Antrag auf Auflösung des BR gestellt wird.
@ Riam
Wie vollkommen richtig geschrieben wurde, kann eine Neuwahl nicht so erzwungen werden, wie Du Dir das vorstellst.
Und ob die Pflichtverstöße Eures BR so gravierend sind, dass diese einen Antrag auf Auflösung des BR rechtfertigen würden, kann hier nicht beurteilt werden. Die Hürde ist sehr hoch! Da solltet ihr Euch im Vorfeld erst mal beraten lassen, z.B. durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Erstellt am 03.04.2013 um 20:26 Uhr von Saraah
Hallo Zusammen,
Vielen dank für eure Antworten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sich der Schritt vors Arbeitsgericht 'langwieriger' gestalten als uns lieb ist. Würde es eurer Meinung nach Sinn machen, das Gespräch mit dem br zu suchen und eine Liste vorzulegen mit den Namen der Mitarbeiter die sich für eine Neuwahl aussprechen um in diesem Zuge den br nahe zu legen freiwillig abzutreten?
Wir können diesen br unmöglich noch ein weiteres Jahr gewähren lassen.vielleicht lässt es sich etwas besser nachvollziehen, wenn ich ein paar Details benenne,die unser br so anstellt oder auch nicht:
Für sämtliche Rechtsanliegen wurde der Anwalt in Anspruch genommen der unsere Geschäftsführung vertritt
Anfragen die wir an den br schicken werden nicht bearbeitet/beantwortet
Eine der Mitglieder wurde befördert und ist Vorgesetzte von 6 der Mitarbeiter und ist sehr loyal ihren eigenen Vorgesetzten gegenùber
Der br hat ohne Zustimmung und ohne wissen der Mitarbeiter einem Provisionsmodell/Ziele zugestimmt welches im Februar in Kraft getreten ist und 95% der Mitarbeiter rote Zahlen beschert Hat oder anders formuliert, wir können unsere Ziele nicht mehr erreichen und müssen dadurch auf 50% unserer Gehälter verzichten
Der br hat und mitgeteilt das sie sich jetzt (5 Monate zu spät) diesbezüglich kümmern werden aber nur zum Themen die die Mehrheit betrifft, 'Einzelshicksale' haben Pech und sollen sich einen Anwalt suchen
Lg
Saraah
Erstellt am 03.04.2013 um 20:59 Uhr von Nubbel
stellt sich nur noch die frage wer den gewählt hat?
Erstellt am 03.04.2013 um 21:07 Uhr von Lotte
Hallo Saraah,
meine Erfahrung beim ArbG ist die, dass es ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert, bis es z. B. zum Kammertermin bei einer KüSchKlage kommt.
Ob das bei Eurem ArbG auch so ist, weiß ich natürlich nicht.
Seid Ihr in der Gewerkschaft? Die können Euch sicher beraten und unterstützen. Leider reicht es für eine Amtsenhebung nicht, dass Euer BR blöde Entscheidungen trifft und zum Nachteil der AN Beschlüsse fasst.
Hier sind mal einige grobe Verletzungen aufgeführt:
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/23-verletzung-gesetzlicher-pflichten-32-grobe-pflichtverletzung_idesk_PI10413_HI611908.html
Ein Gespräch mit Eurem BR und die von Dir vorgeschlagenen Liste könnte natürlich bewirken, dass sie eine Neuwahl erwägen oder zumindest mal ihr Handeln in Frage stellen. Aber wenn sie so AG freundlich sind, wie Du beschreibst, könnte die Liste auch beim AG landen.
Blöde Situation! Ich würde wirklich Hilfe bei der Gwererkschaft suchen.
LG Lotte
Erstellt am 03.04.2013 um 21:08 Uhr von Saraah
Leider sind fast alle Mitarbeiter die damals gewählt haben nicht mehr im Unternehmen. Einschließlich mir sind noch 4 da, wobei ich keinen von denen im br gewählt habe...
Erstellt am 03.04.2013 um 21:30 Uhr von Nubbel
wie groß ist eure firma und der br, wenn man es schafft in drei jahren die komplette belegschaft auszutauschen?
Erstellt am 03.04.2013 um 21:46 Uhr von Saraah
Wir sind inzwischen bei 34 wovon 6 noch in der Probezeit sind. Wir wurden gekauft und danach haben viele die Flucht ergriffen....
Erstellt am 03.04.2013 um 21:47 Uhr von Saraah
P.s. Der br besteht aus drei Mitarbeitern
Erstellt am 03.04.2013 um 23:07 Uhr von AlterMann
Hallo Saraah: Auch wenn Du hier sehr bedenkliche Details mitteilst: Ich würde mich trotzdem auf die nächste Wahl konzentrieren. Bei aller Aktivität könnte es sonst passieren, dass Ihr auf den Bauch fallt und der alte BR dann zu allem Unglück auch wieder der neue BR ist.
Besser scheint mir, mit Hilfe der Gewerkschaft ein aktives Netz von Vertrauensleuten aufzubauen, die Kollegen beraten können und zum nächsten Termin gerne gewählt werden. Dafür braucht Ihr die Zeit bis zur Wahl vermutlich sowieso. Oder Ihr seid jetzt schon stärker, als ich das vermute.
Erstellt am 04.04.2013 um 10:32 Uhr von gironimo
Ein mir bekannter Fall:
Klage wegen Amtsenthebung. Nach 6 Wochen erster Termin beim Gericht, der drei Tage zuvor wegen Krankheit abgesagt wird. Neuer Termin wird drei Monate später angesetzt. Der gegnerische Anwalt bittet aber um Terminverlegung. Dieser wird zwei Monate später angesetzt. Zwei Wochen vorher Absage, weil der Richter erkrankt sei. Terminverschiebung bis auf weiteres. Nach 6 Monaten kam die Mitteilung, der Richter sei nunmehr im vorzeitigem Ruhestand und der neue Richter müsse sich nun erst einmal in die Fälle einarbeiten.
Noch bevor ein neuer Termin gesetzt war, wurde die Klage zurückgezogen; es hatten inzwischen Neuwahlen statt gefunden.
Und das mitten in Hessen.....
Erstellt am 05.04.2013 um 10:58 Uhr von Saraah
Vielen Dank euch allen für die hilfreichen Informationen.
Ich habe mich mit einigen Mitarbeitern besprochen und wir werden erst einmal versuchen den BR friedlich darauf hinzuweisen, dass so und soviel % der Belegschaft für eine Neuwahl ist und wir dem BR daher nahelegen, diese Neuwahlen zu ermöglichen.
Falls er sich querstellen sollte, werden wir wohl auf die offizielle Neuwahl warten, denn inzwischen habe ich einige Bedenken ob es Sinn macht das Arbeitsgericht hier einzubeziehen (wenn das ganze wirklich so lange dauert wie einige geschrieben haben :-( )
Vielen Dank nochmal
LG
Saraah