Begründete Arbeitsverweigerung?
Wenn in einem Krankenhaus Tätigkeiten nur durch einen ausgebildeten Arzt erfolgen sollen und die Pflegekräfte diese Aufgaben bisher mit übernommen haben....(aus Arztmangel etc.) können sie sich weigern, diese Aufgaben in Zukunft durchzuführen. Den Pflegenden wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen, wegen Arbeitsverweigerung angedroht. Das Verantwortungsbewußtsein und die Fürsorgepflicht den Patienten gegenüber sollten doch überwiegen?
Community-Antworten (11)
03.04.2013 um 12:37 Uhr
wo ist festgelegt, daß diese Tätigkeiten nur durch Ärzte ausgeführt werden sollen (Gesetz, Verordnung.........................?)
und heißt es "muß" oder "soll" oder "in der Regel" oder oder
ist klar festgelegt, wer genau diese Tätigkeiten ausführen muß, kann man natürlich diese Tätigkeit verweigern, wenn man nicht zum berechtigten Personenkreis gehört,
wird man sogar aus Haftungsgründen müssen
es kann keine Arbeitsverweigerung sein, wenn man nicht tut, was man laut Arbeitsvertrag nicht muß bzw. aus anderen Gründen gar nicht darf
03.04.2013 um 14:05 Uhr
Hallo Bücherwurm, unter Umständen käme man in Teufels Küche, würde man Tätigkeiten verweigern, die man bislang stillschweigend erledigt hat. Andererseits könnte man auch in Teufels Küche kommen, weil man sie unberechtigterweise erledigt.
Deine Infos sind etwas dürftig um das zu beurteilen. Da kann von mangelnder Hilfeleistung bis Kompetenzüberschreitung alles möglich sein. Schwierig wird es im Zweifel auch vor Gericht, wenn die Patienten Leidtragende eines Konfliktes zwischen BR und AG werden. LG Lotte
03.04.2013 um 17:56 Uhr
- welche tätigkeiten sind das?
- warum fällt euch das jetzt auf?
- wenn ihr diese tätigkeiten nie machen durftet, trotzdem gemacht habt, sie jetzt nicht mehr machen wollt, kann euch nichts geschehen! stillschweigen über einen zeitraum macht falsches nicht richtig!
- ärztemangel als grund für unerlaubte handlungen, das ist ein starkes stück.
- wie können patienten leidtragende werden, wenn man ihnen zu einer fachlich vorgeschriebenen behandlung verhelfen will?
03.04.2013 um 20:20 Uhr
Arzt erfolgen sollen< klingt nicht nach zwingender Vorschrift. Dennoch sollte man dies nachprüfen.
Bist Du BR? Dann könnte doch der BR einmal beschließen, diesen Punkt von einem Sachverständigen prüfen zu lassen (hier am Besten Fachanwalt).
Ggf. kann auch die Gewerkschaft schon weiter helfen.
03.04.2013 um 20:38 Uhr
@ Lotte
"Schwierig wird es im Zweifel auch vor Gericht, wenn die Patienten Leidtragende eines Konfliktes zwischen BR und AG werden."
Was sollen uns diese Worte sagen?
Auch verstehe ich nicht, warum Du einen BR in´s Spiel bringst. Um den geht es ja nun nicht!
03.04.2013 um 23:16 Uhr
Hoppel, wenn der BR (ich dachte dieses Forum ist für BRM) die KollegInnen auffordern sollte, Handlungen zu unterlassen, die z. B. laut Standard (QM) von Ärzten gemacht werden sollen. (Z. B. Verbandswechsel oder Spritzen) und es dann zum Prozess kommt, dann möchte ich nicht in der Haut des AN stecken, wenn ein Patient nicht versorgt wurde, obwohl das Pflegepersonal es vorher gemacht hat und es kein Gesetz gibt, welches eine derartige Versorgung durch das Pflegepersonal untersagt...
03.04.2013 um 23:27 Uhr
Wenn in einem Krankenhaus Tätigkeiten nur durch einen ausgebildeten Arzt erfolgen sollen und die Pflegekräfte diese Aufgaben bisher mit übernommen haben....(aus Arztmangel etc.) können sie sich weigern, diese Aufgaben in Zukunft durchzuführen. Den Pflegenden wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen, wegen Arbeitsverweigerung angedroht. Das Verantwortungsbewußtsein und die Fürsorgepflicht den Patienten gegenüber sollten doch überwiegen? Erstellt am 03.04.2013 um 10:06 Uhr von Bücherwurm 46080
wenn der BR (ich dachte dieses Forum ist für BRM) die KollegInnen auffordern sollte, Handlungen zu unterlassen, die z. B. laut Standard (QM) von Ärzten gemacht werden sollen. (Z. B. Verbandswechsel oder Spritzen) und es dann zum Prozess kommt, dann möchte ich nicht in der Haut des AN stecken, wenn ein Patient nicht versorgt wurde, obwohl das Pflegepersonal es vorher gemacht hat und es kein Gesetz gibt, welches eine derartige Versorgung durch das Pflegepersonal untersagt... Antwort 6 Erstellt am 03.04.2013 um 21:16 Uhr von Lotte 210716
woher nimmst du nur diese gedanken? da steht nicht mal um welche tätigkeiten es sich handelt. da steht auch nicht: der br hat aufgefordert. halte doch bitte nicht immer alle anderen für komplett verblödet! sorry, ich weiß ich darf laut deiner aussage nicht megr auf fragen antworten wo du schon was geschrieben hast. aber bei solchen aussagen deinerseits kann ich nicht anders.
vielleicht warten wir mal ab was das für tätigkeiten sein sollen.
04.04.2013 um 00:00 Uhr
Lotte, Du tust grad so, als ob hier noch nie Fragen von NICHT BRM gestellt wurden.
Und wenn ein STANDARD vorsieht, dass bestimmte Tätigkeiten von Ärzten vorzunehmen sind, ist dieser STANDARD einzuhalten! Und dieser Standard wird nicht durch QM geschaffen, sondern QM begleitet, berät und bringt solche Standards in eine bestimmte überprüfbare Form.
Bestimmte Standards werden bereits durch Gesetze vorgegeben, andere Standards werden in einem KH durch die (erweiterte) Krankenhausleitung geschaffen.
Und wenn ein BR die KollegInnen auffordert, Standards einzuhalten, wird daraus keine Pflichtverletzung, nur weil die KollegInnen im Vorfeld gegen Standards verstossen haben!
Es ist doch reine Panikmache, hier mit einem Prozess zu winken, in welchem sich eine Pflegekraft ggf. rechtfertigen & vor allen Dingen verantworten müsste, weil sie sich seit Zeitpunkt X an, durch den AG vorgegebene, Standards hält.
Wir reden hier ja wohl nicht über unterlassene Hilfeleistung i.S.d. § 323c StGB.
04.04.2013 um 01:08 Uhr
Hoppel, jetzt geht es Dir besser, gell? ;-))
04.04.2013 um 01:13 Uhr
das lustige ist ja immer, daß der Fragesteller sich nicht mehr meldet, um nötige Ergänzungen mitzuteilen, was aber die Antwortgeber nicht daran hindert, sich gegenseitig abzuwatschen, weil man dies oder das oder jenes so oder so oder so auslegt
04.04.2013 um 01:41 Uhr
@Hoppel Genau mit diesem Prozess würde ich nämlich auch winken. Ob jetzt als normaler AN ODER ALS br ist dabei dann völlig wurscht.
Und zwar nämlich dann, wenn dieses Krankenhaus Tarifgebunden ist. Dann nämlich ihr guten zweifler müssten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Dieser Lohn setzt sich wie wohl überall aus einer Einguppierung und demnach auch nach den so genannten Tätigkeitsbeschreibungen zusammen. Entweder Klage ich mir nu individualrechtlich das Geld soweit es geht rückwirkend nach den Tätigkeiten ein die ich ausgeführt habe, oder aber der BR reicht Klage über Eingruppierung ein. Es ist Spät und ich habe keine Lust dies auseinander zu klabüsern, aber das geht. Also ein bissl selbst anstrengen und das STGB erstmal wieder einstecken bevor es Kaffeeflecken bekommt.
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