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Wenn in einem Krankenhaus Tätigkeiten nur durch einen ausgebildeten Arzt erfolgen sollen und die Pflegekräfte diese Aufgaben bisher mit übernommen haben....(aus Arztmangel etc.) können sie sich weigern, diese Aufgaben in Zukunft durchzuführen.
Den Pflegenden wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen, wegen Arbeitsverweigerung angedroht.
Das Verantwortungsbewußtsein und die Fürsorgepflicht den Patienten gegenüber sollten doch überwiegen?