Wer lädt nach den Neuwahlen zur GBR Sitzung ein
Wir sind ein Betrieb, der mehrere regionale Betriebsräte und dementsprechend einen Gesamtbetriebsrat hat. Nach dem alle regionalen Betriebsräte gewählt haben, wer lädt eigentlich zur ersten GBR Sitzung nach den Neuwahlen ein? Der noch "amtierende" GBR Vorsitzende?
Community-Antworten (2)
09.06.2022 um 16:12 Uhr
laut §51 Asbs. 2 BetrVG: Ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, so hat der Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens oder, soweit ein solcher Betriebsrat nicht besteht, der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs zu der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats einzuladen.
09.06.2022 um 18:14 Uhr
Der "alte" GBR Vorsitzende lädt ein sofern Er wieder von seinem BR als Vertreter entsendet wird. Wenn Er nicht mehr entsendet oder in den BR gewählt wurde, der Stellv. und falls der auch nicht mehr ist dann der BR mit den meisten Wahlberechtigten. Der GBR wird nur einmal bei Gründung Konstituiert und ist dann ein Dauergremium. (mit vielleicht anderen Mitgliedern.)
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