Erstellt am 02.04.2013 um 10:56 Uhr von gironimo
Besteht denn die Möglichkeit der Versetzung (freier Arbeitsplatz usw)? Werden die Stellen innerbetriebl. ausgeschrieben (§ 93 BetrVG; sie kann sich ja dann auch ganz normal bewerben)?
Natürlich kann die Kollegin zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten auch ein BR hinzuziehen. Ob dies was bringt, kann man aus der Ferne ohne Kenntniss der Details nicht beurteilen. Schon eher erscheint mir wichtig, wie die Geschäftsleitung mit den Fall umgehen will (oft besteht ja zunächst die Tendenz von Geschäftsleitungen den Vorgesetzten zu unterstützen. Da ist Überzeugungsarbeit notwendig). Ihr solltet also das Gespräch abwarten.
Ansonsten: Wenn die Kollegin eine Beschwerde beim BR einreicht und der BR sie für berechtigt hält, stehen Euch (fast) alle Wege offen (siehe auch § 85 BetrVG).
Erstellt am 02.04.2013 um 11:30 Uhr von Lotte
Hallo Geronimo, (da wir hier schon einen sehr aktiven gironimo haben s.o., ist der Nickname etwas ungünstig gewählt)
Der direkte Vorgesetzte sollte sich mal intensivst mit § 82 BetrVG (2) auseinandersetzen. Oder ist er für derartige Gespräche nicht zuständig?
Das er kein Interesse an einem Gespräch zeigt, heißt ja auch, dass sein Klärungsbedarf recht niedrig ist. Über den 82er kann die Kollegin ihn an einen Tisch mit sich und den BR bringen, wenn er für die Beurteilung ihrer Leistungen zuständig ist.
Offene Gespräche helfen bei derartigen Konflikten meist am bestenweiter.
LG Lotte