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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung unter Androhung von Konsequenzen - kann uns jemand Tips und Ratschläge geben?

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doedag2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

seit wir einen neuen Standortleiter haben kämpfen wir nur noch mit Problemen. Jetzt haben wir ein weiteres dazubekommen :-( Es soll bei uns ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Abgesehen davon, dass weder eine interen Stellenausschreibung noch eine Info an den BR ging, ist es jetzt so das gezielt MA angesprochen werden ob diese den neuen AP machen würden. Allerdings wird das nicht ganz so höflich formuliert wie ich das jetzt gemacht habe.

Diese gezielt ausgesuchten MA werden erstmal mit einem Verhältnis 4 gegen 1 konfrontiert (4 Bereichsleiter und ein MA). Dann wird ihnen durch die Blume mitgeteilt, dass wenn sie den neuen AP nicht machen wollen, dass sie in Zukunft nicht mehr mit rechnen können bei persönlichen Anliegen (Abteilungswechsel) Unterstützung zu bekommen. Desweiteren sollen sie die Verantwortung übernehmen, wenn daraufhin nicht so geeignete MA diesen Job übernehmen und es dann nicht funktioniert.

Abgesehen davon das letzteres absoluter Schwachsinn ist, was können wir als BR machen? Die MA wissen vorher ja nicht dass sie ein "Jobangebot" bekommen, folglich gehen sie auch ohne Argwohn zum Chef ins Büro. Ist ja nicht so das man nie da oben wäre.

Wir hatten mal ein sehr sehr gutes Betriebsklima. Dieses geht gerade rapide den Bach runter da er sich auch nicht an die BV halten möchte. Zur Zeit ist der BR häufiger bei ihm als an den Arbeitsplätzen. Das sein Verhalten 5 Leuten enorme (Arbeits)zeit und Nerven kostet und der Rest der Belegschaft sich natürlich auch die Zeit nimmt und sich mit den anderen austauscht interessiert ihn nicht.

Er ist nur der Standortleiter, das Problem ist wenn wir uns an die Eigentümer wenden, die in einer anderen Stadt sitzen, treten wir eventuell eine Lawine los deren Ausmaß wir nicht abschätzen können. Denn falls wir uns an diese wenden würden, gäbe es bestimmt ein Gespräch mit unserem Standortleiter. Da dieser Charakterlich ganz übel gestrickt ist wird das für alle danach kein schöneres arbeiten werden. Falls die Eigentümer ihn absägen sind wir Führungslos und das kann fatale Auswirkungen haben.

Zur Vita unseres Standortleiters: In 10 Jahren hatte er 12 Jobs. Das sagt ja schon alles aus. Er wird sich auch nicht mehr ändern. Das ist der Belegschaft auch voll bewußt. Leider war er der einzige Kandidat als Nachfolger unseres alten Leiters nach über 6 Monaten Suche. Sprich einen Nachfolger wird es nicht so schnell geben.

Eigentlich hoffe ich es ja nicht, aber hat vllt. jemand mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und kann uns Tips und Ratschläge geben?

Danke schon mal

4.28606

Community-Antworten (6)

D
doedag2

05.03.2009 um 22:11 Uhr

Der Eigentümer ist juristisch unser Arbeitgeber.

Bevor wir den Schritt mit dem RA machen, müssen wir schon vorher die Eigentümer informieren. Doch davor scheuen wir uns noch, aus oben genannten Gründen. Aber je länger ich darüber nachdenke desto klarer wird mir dass dies wohl der logische nächste Schritt ist. Eine andere Lösung scheint es wohl nicht zu geben.

RW
rainer w

05.03.2009 um 22:26 Uhr

Macht eurem AG klar das er ein Problem hat wenn der Standortleiter sich nicht an die BV´s zwischen BR und AG hält. Und ohne euch kritisieren zu wollen, ist euch bei eurer Wahl zum BR nicht klar gewesen das auch mal Dinge auf euch zukommen werdendie auch unangenehm werden und sich aufs Arbeitsverhältnis zum Vorgesetzten auswirken können? Da müßt ihr drüber stehen. Ihr seit sowohl das Sprachrohr als wie auch das Schutzschild der Belegschaft. Dem BR als Intution bleibt auch noch die Möglichkeit nach § 104 Betrvg vorzugehen. Teilt dies eurem AG höflich aber bestimmt mit.

D
doedag2

05.03.2009 um 22:48 Uhr

@ rainer w

Doch das war uns schon klar das nicht immer die Sonne scheinen wird. Nur ist es halt schwer sich zu einem Schritt zu entscheiden, der im schlimmsten Fall 120 Arbeitsplätze kosten kann. Dies ist leider, in unserem speziellen Fall eine sehr große Wahrscheinlichkeit.

Der 104er würde uns erst nach einem Gespräch mit den Eigentümern und der entsprechenden Reaktion des Standortleiters helfen.

Es geht ja auch nicht alleine darum das der die BV beachtet. Das haben wir im Griff. Denn die MA sind von uns angewiesen weiter nach der BV zu "leben" und sobald er Ärger macht stehen wir bei ihm auf der Matte und erklären es ihm.

Es geht hauptsächlich um sein persönliches Verhalten der Belegschaft gegenüber. Wie jetzt z.B. diese Drohungen falls man der Versetzung nicht zustimmt.

Aber wie geschrieben, es wird uns da wohl nichts anderes übrig bleiben als die Eigentümer zu informieren und ihnen mitzuteilen dass wir nicht mehr mit ihm weiterarbeiten können/wollen.

Trotzdem Danke

RW
rainer w

05.03.2009 um 23:37 Uhr

Versucht doch dem AG im Gespräch einen Deal anzubieten. Ihr verzichtet erst mal auf den 104er wenn der AG den Standortleiter zu einer Schulung Mitarbeiterführung verdonnert. Die sollte für den Vorgesetzten ein Warnschuß. So hättet auch ihr erst mal etwas Zeit gewonnen um für eine weitere evtl. Maßnahme beratschlagen zu können.

D
doedag2

06.03.2009 um 00:32 Uhr

An so etwas haben wir auch schon gedacht. Sind allerdings wieder davon abgekommen, da er Beratungsresistent ist. Ich habe auf einer Veranstaltung ein 3 Stunden Gespräch mit ihm gehabt, wo ich ihm in einfachen, deutlichen Worten mitgeteilt habe wo er dran arbeiten muss und was er ablegen muss. Lernerfolg: Null Wörtlich: "Wenn ich den nächsten Job antrete mache ich das genauso, ich habe meine Linie und die ziehe ich durch"

Aber mir gefällt die Idee trotzdem immer noch. Ich werde es nochmal anbringen. Danke

DAH
Der alte Heini

06.03.2009 um 01:30 Uhr

doedag2 Wenn der Kamerad Beratungsresistenz ist, dann muss er eben lernen. Sich 3 Std. mit so einen Kollegen auseinandersetzen, ist verschenkte Zeit und Kraft.

Der Verhandlungspartner des BR ist der Arbeitgeber, hier der Eigentümer, es sei denn es gibt eine gesondert bevollmächtigte Person. Ihr solltet dem Standortleiter schriftlich mitteilen, dass aufgrund der besonderen Situation im Haus der Betriebsrat künftig nur noch mit dem vom Gesetz vorgegebenen Verhandlungspartner entsprechende Verhandlungen führt, da rechtssicher Vereinbarungen und Absprachen nur mit diesem möglich sind. Weiter sollte der BR darauf hinweisen, das hier der Eigentümer selbst für nicht eingehalten Vereinbarungen und andere Verfehlungen gegenüber dem BR, der Beklagte sein wird. Nun sollte der Betriebsrat sofort den Eigentümer, aufgrund der besonderen Situation, schriftlich auffordern, gem. § 93 BetrVG, Arbeitsplätzen die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs, auszuschreiben. Werden dann künftig bei personellen Einzelmaßnahmen die entsprechenden Ausschreibungen "vergessen", ist dies ein Grund für den BR die Zustimmung nach § 99 Abs.2, Ziffer 5 begründet zu verweigern. Als amtierender BR wirst du ja sicherlich wissen, wie der BR dann weiter vorgehen könnte.

Noch was nettes, möchte der Standortleiter mit dem BR sprechen, so sollte dies künftig nur mit entsprechender Terminabsprache möglich sein.

Noch was nettes, ab sofort sollte jede Verletzung der Rechte des BR durch den Standortleiter mit einer Abmahnung quittiert werden, in der die Verfehlung aufgezeigt und Konsequenzen angedroht werden. Solche Schreiben, mit der Überschrift "Abmahnung", können Menschen mit solch einem Charakter nicht ertragen.

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