Erstellt am 08.02.2011 um 15:48 Uhr von pfeilenbogen
Info ja, MB muss nicht sein. Hier käme es auf den Inhalt des ArbV an.
Erstellt am 08.02.2011 um 17:05 Uhr von Saxonia
Hallo,
ich sehe das nicht so wie pfeilenbogen - siehe Fitting-Kommentar BetrVG zu § 99 - die betriebsverfassungsrechtliche Ebene der Versetzung gründet sich auf der realen, tatsächlichen Änderung von Arbeitsplatz bzw. -ort bzw. Tätigkeit.
Es kommt für den BR eben NICHT auf den Arbeitsvertrag an. Der ist für Mitarbeiter und Arbeitgeber wichtig, um die arbeitsvertragliche Rechtsgrundlage für eine Versetzung zu haben.
"... bei einer individualrechtlich zulässigen Versetzung entfällt die Beteiligung des BR nicht..." (RN 121 zu § 99 im Fitting, 24. Aufl. - dort auch alles weitere zum Thema)
Also: Der Arbeitgeber muss den BR nicht nur informieren, sondern zu den Versetzungen rechtzeitig anhören. Ggf. muss er die Stellen sogar vorher intern ausschreiben, wenn der BR das nach § 93 BetrVG beschlossen hat.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 08.02.2011 um 17:32 Uhr von nicoline
Zur Unterstützung von Saxonia:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
§ 99 BetrVG, 3. Versetzung
Rn 100
Die Übertragung einer anderen Abteilung als Abteilungsleiter ist eine Versetzung (BAG 25. 10. 83 – 1 AZR 47/82, zitiert in AiB 89, 215),
***ebenso die Zuweisung einer Verkäuferin an unterschiedliche Substitutenbereiche im Warenhaus (LAG Düsseldorf 28. 1. 87, DB 87, 1439; unzutreffend LAG Köln 26. 10. 84, NZA 85, 258, weil der Versetzungsbegriff von der arbeitsvertraglichen Situation abhängig gemacht wird; allgemein vgl. LAG Bremen 21. 7. 78, DB 78, 2493; Boewer, DB 79, 1035).***
Erstellt am 08.02.2011 um 21:23 Uhr von lanosan
Erstmal danke für eure Antworten !!
So wie ich das BetrVG verstehe, ist das keine Versetzung. Die Tätigkeit, nämlich das Verkaufen, bleibt ja !! Sie müssen nur anstatt zB Schreibwaren, dann Unterwäsche verkaufen. Mir geht es nur darum, dass unser Chef den BR ständig übergeht. Er erwartet von uns aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit !!! Ich meine , er müßte uns wenigstens vorher (!) über solche Personalverschiebungen informieren. Oder sehe ich das falsch ?
Erstellt am 08.02.2011 um 21:50 Uhr von alterBrummbär
Ianson,
siehe § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG, damit der BR prüfen kann ob ein MBR besteht.
Erstellt am 08.02.2011 um 23:20 Uhr von Saxonia
Hallo,
wechseln die Verkäuferinnen ihren Arbeitsplatz? Dann handelt es sich wohl doch um eine Versetzung: räumlich schon mal UND Tätigkeit. Schuhe, Werkzeuge, Schreibwaren, Unterwäsche oder Lebensmittel zu verkaufen ist nicht nur ein Unterschied, sondern verlangt jeweils Fachkenntnisse.
Ihr habt also die Chance, sollte Euer Arbeitgeber mauern, ihn z.B. per einstweiliger Verfügung / Beschlussverfahren zu erziehen :-)
Gruß von Saxonia
Erstellt am 09.02.2011 um 09:36 Uhr von sanifair
Wer behauptet dass es nicht auf den Arbeitsvertrag ankommt der hat wohl noch nie das Gesetz ganz gelesen. Denn auch der Arbeitsvertrag kann entscheident sein. Wie heißt es so schön in § 95 Abs. 3 S. 2 BetrVG:
Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Wenn die hier genannten AN z.B. Springer sind und auch so eingestellt wurden ist es Essig mit dem MBR. Auch bei bei normalen Verkäufern kann das durchaus der Fall sein. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Also immer genau prüfen, denn sonst fährt Saxonias Panzer im Beschlussverfahren ganz schnell an die Mauer!
Erstellt am 10.02.2011 um 01:25 Uhr von Saxonia
@ sanifair -
ja klar. Wir hatten vorher verschiedene Fragen gestellt. Ianosan hat nicht von Springern gesprochen. ALLE Aspekte von Arbeitsverträgen hier im Forum herauszuarbeiten, OHNE alle zugehörigen Arbeits-, Handelsvertreter-, Tarif-, Werks- usw. -Verträge bzw. Betriebsvereinbarungen usw. zu kennen, ist schier unmöglich.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 10.02.2011 um 16:15 Uhr von lanosan
An Alle die mir geantwortet haben !
Ich habe heute mit Verdi telefoniert. Die haben mir gesagt, dass es sich um eine Versetzung handelt , da der Tätigkeitsbereich sich ändert. Und somit hat der BR ein MBR !!!
Ich habe ihn dann angerufen und ihm gesagt, dass wir dringend reden müssen. Einen Termin habe ich erst am 24.2 bekommen. Seine Maßnahme ist schon zum 1.3. geplant. Das wird spannend. -Er hat auch nicht gefragt worum es geht !!!
Gruß von lanosan