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jav Entfristen

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Meik123@web.de
Jun 2022 bearbeitet

Hallo muss eigentlich der jav kollege die br sitzung verlassen wenn es um seine entfristung geht .???Für den Beschluss.

gruß Meik

17506

Community-Antworten (6)

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Muschelschubser

09.06.2022 um 13:38 Uhr

Jetzt musste ich gerade zurückrudern, weil ich gerade mit dem Thema zeitweilige Verhinderung argumentieren wollte. Daher der gelöschte Beitrag. Demnach wäre jemand, der selbst Gegenstand einer Beschlussfassung ist, zeitweilig rechtlich verhindert. Das müsste analog dann auch für die JAV gelten.

Nun ist die JAV aber in der BR-Sitzung gar nicht stimmberechtigt, sondern nur teilnahmeberechtigt. Der Fall ist wohl so selten, dass man lange nach irgendwelchen Regelungen suchen kann.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, würde ich hier dennoch wie bei einem BRM verfahren: Auch ein Betroffenes BRM darf sich ja in eigener Sache äußern, es nur muss halt der Beschluss in dessen Abwesenheit erfolgen. So würde ich hier auch verfahren. Die JAV kann sagen was sie zu sagen hat, und dann zum Beschluss den Raum verlassen. Dann kommt bezüglich der Wirksamkeit des Beschlusses niemand auf dumme Gedanken.

C
celestro

09.06.2022 um 13:53 Uhr

"Auch ein Betroffenes BRM darf sich ja in eigener Sache äußern, es nur muss halt der Beschluss in dessen Abwesenheit erfolgen. So würde ich hier auch verfahren."

Nicht nur für den Beschluss, sondern auch für die Diskussion muss das BRM raus. Und ja ... analog würde ich das auch für das JAV-Mitglied sehen.

§
§§Reiter

09.06.2022 um 13:54 Uhr

Sorry Muschelschubser, aber das ist schlicht falsch. Die JAV ist sehr wohl stimmberechtigt, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen (also Azubis und Jugendliche). Da es sich hier um ein JAV Mitglied handelt, ist es zumindest recht wahrscheinlich, dass er zu den "in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern" gehört. Der Beschluss zu seiner Entfristung wäre dann entsprechend ein Beschluss der "überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betrifft". Wenn es nicht um ihn selbst ginge, wäre er damit stimmberechtigt. Daher wäre "weil ich gerade mit dem Thema zeitweilige Verhinderung argumentieren wollte" durchaus der richtige Ansatz gewesen ;-) Denn es geht hier nun mal um einen Beschluss der das JAV-Mitglied in seiner persönlichen Rechtsstellung betrifft und somit ist es entsprechend verhindert an dieser Beschlussfassung teilzunehmen. (Wenn Eure JAV mehrere Mitglieder hat, sollen sie einfach beschließen jemand anderes zur BR-Sitzung zu entsenden, der darf dann auch mit abstimmen - sofern das betroffene JAV Mitglied auch tatsächlich zu den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern gehört).

M
Muschelschubser

09.06.2022 um 14:09 Uhr

Hallo §§reiter,

Ich sehe mit §60 Abs. 1 die Personengruppe als Gesamtheit angesprochen, also besteht ein Stimmrecht für Beschlüsse die insgesamt überwiegend Personenkreise betreffen, für die die JAV originär zuständig ist.

Hier geht es aber um seine persönlich Angelegenheit. Das ist kein klassisches, allgemeines JAV-Thema, sondern eine personelle Einzelmaßnahme. Hier würde ich den entscheidenden Unterschied sehen.

Ansonsten gebe ich Dir bezüglich des Stimmrechts natürlich Recht, und das ist mir auch bewusst. Ich habe mich lediglich auf den konkreten Fall beziehen wollen, wo ich das Stimmrecht eben nicht sehe. Nach nochmaligem Lesen habe ich das in der Tat unglücklich formuliert.

@celestro

Auszug aus einer Darstellung von ifb: [...] Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert (§ 25 Abs. 1 BetrVG) und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der es betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen. Das betroffene Betriebsratsmitglied ist nicht daran gehindert, in der Sitzung zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen.[...]

Nichts anderes meinte ich damit, leider bin ich aber nicht auf die Abwesenheit während der Beratung eingegangen. Insofern hast Du vollkommen Recht.

§
§§Reiter

09.06.2022 um 14:27 Uhr

Zitat von Muschelschubser: "Das ist kein klassisches, allgemeines JAV-Thema, sondern eine personelle Einzelmaßnahme. Hier würde ich den entscheidenden Unterschied sehen."

Ja, so könnte man argumentieren. ...aber ist ja auch wurscht, abstimmen darf er in diesem Fall so oder so nicht ;-)

R
R.Staunlich

09.06.2022 um 18:11 Uhr

Dieses JAV-Mitglied ist "nur" Jugendlicher, aber nicht in einer Berufsausbildung?

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