Hallo Forumsteilnehmer,
welche Stellung hat in einem Arbeitsgerichtsprozeß der vom Betriebsrat aus seiner Mitte gewählte Prozeßbevollmächtigte? Vor allem wenn der BR Vorsitz auch mitmischt...
Wer vetrittt dann den BR??

Hat jetzt nichts mit einem Anwalt zu tun-den hat dieser Betriebsrat auch....der sich ansonsten etwas uneins ist....

Viele Grüße von den Betriebsratten


@ an alle...sorry...war vielleicht etwas missverständlich
lasst mal den RA außen vor--es geht darum wer den Willen des BR Gremiums nach außen vertritt
-der BR Vorsitzende kraft Amtes oder
-der Prozessbevollmächtigte, der nur für diesen Prozess vom BR gewählt wurde, und der ansonsten ein ganz normales BR Mitglied ist.