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Stellung eines Prozeßbevollmächtigten im Arbeitsgerichtsprozeß

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumsteilnehmer, welche Stellung hat in einem Arbeitsgerichtsprozeß der vom Betriebsrat aus seiner Mitte gewählte Prozeßbevollmächtigte? Vor allem wenn der BR Vorsitz auch mitmischt... Wer vetrittt dann den BR??

Hat jetzt nichts mit einem Anwalt zu tun-den hat dieser Betriebsrat auch....der sich ansonsten etwas uneins ist....

Viele Grüße von den Betriebsratten

@ an alle...sorry...war vielleicht etwas missverständlich lasst mal den RA außen vor--es geht darum wer den Willen des BR Gremiums nach außen vertritt -der BR Vorsitzende kraft Amtes oder -der Prozessbevollmächtigte, der nur für diesen Prozess vom BR gewählt wurde, und der ansonsten ein ganz normales BR Mitglied ist.

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

28.03.2013 um 17:06 Uhr

Der BR ist frei darin zu beschließen, dass einzelne BR-Mitglieder Aufgaben übernehmen. So gesehen kann der BR auch beschließen, dass sich das BR-Mitglied X mit dem Gerichtsverfahren befasst und nicht der Vorsitzende.

Aber mit verlaub - es ist ein wenig undurchsichtig, wohin Deine Frage führt.

Der BR hat doch einen Anwalt, der ihn vor dem Gericht vertreten soll. Was meinst Du mit "der BRV mischt mit". Spielt er da als Solist oder was?

Oder warum soll er den BR nicht vertreten? Und der Anwalt wird doch wissen, wen er in dieser Frage als Ansprechpartner des BR zu sehen hat.

D
DerAlteHeini

29.03.2013 um 12:19 Uhr

Der § 26 BetrVG ist doch eindeutig.

B
betriebsratten

02.04.2013 um 11:52 Uhr

@alle: Nix eindeutig-wozu bräuchte es dann einen Prozeßbevollmächtigten den der Betriebsrat eindeutig undeinstimmig gewählt hat.

Darum gehts doch gerade.........

Und ja-der BRV ist auch Solist-wir haben 3 Listen die sich nicht immer grün sind

G
gironimo

02.04.2013 um 12:13 Uhr

Wenn der BR meint, er müsse mit der Abwicklung einer Aufgabe (hier Prozess) ein anderes BR-Mitglied beauftragen als den Vorsitzenden, so muss sich dieses BR-Mitgleid auch den nötigen Respekt verschaffen, wenn der Vorsitzende querliegt.

Und dazu gehört z.B. dass man den beauftragten Anwalt auch mitteilt, dass dieses Mitglied des BR in dieser Angelegenheit anzusprechen ist.

Vielleicht erkärst Du Dich mal, was aus Deiner Sicht "nix eindeutig" ist. Wo klemmt es denn? Ich habe den Eindruck, Du erwartest Antworten auf nicht gestellte Fragen.

K
Kulum

02.04.2013 um 13:07 Uhr

Doch eindeutig

Der Betriebsrat wird vorm ArbG durch den Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten.

Die von dir beschriebene Stellung eures "Prozessbevollmächtigten" dürfte wohl Zuschauer sein. Im übrigen, wenn euch euer BRV so quer liegt, dass ihr der Meinung seid, der Lump würde nicht einmal vor Gericht eure Interessen vertreten - wählt euch n neuen. Das ist definitiv effektiver als der Quatsch den ihr da verzapft.

@gironimo

Ich befürchte es wird eben nicht nach Antworten gesucht zu denen bisher die Frage fehlt, das Forum soll irgendwie eine Argumentation zurechtbiegen, die den Unsinn legitimiert.

@betriebsratten

hat die die Antwort von rkoch nicht gefallen? Eine bessere wirst du wohl nicht bekommen. Mir war doch gleich so, als hätte ich die Frage schonmal gesehen

B
betriebsratten

03.04.2013 um 18:17 Uhr

@kulum und alle erst mal vielen Dank Ja die Frage war schon mal im Forum, aber da lief was quer und krankheitsbedingt ist die nach hinten gerutscht-deshalb wieder aufgewärmt. Nun-einfach scheints nicht zu werden. Als BR Vorsitzenden einen anderen wählen erfordert Mehrheiten-die derzeit nicht gegeben sind. Der Prozessbeauftragte nur als Zuschauer---nenene-so sehe ich mich auch nicht. Wenn ich ein Mann wäre hätte ich sicherlich Exxxx in der Hoxx :-)

Alsdann noch mal vielen Dank für die Diskussion

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