W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeugnis

A
AnnaB
Mai 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Problem: ein Freund hört im Juni auf zu arbeiten. Sein Vertrag läuft aus. Er hat ein Arbeitszeugnis angefordert und das war ungerechtfertigerweise grottenschlecht. Er bat mehrmals um ein angemessenes Zeugnis und schickte auch seinen Entwurf (eine "zwei") an die Personalabteilung - trotz (2!) Ultimaten bekam er keine Antwort. Er ging zum Arbeitsgericht und reichte "Klage auf Neufassung" ein. Nachdem er und der AG letzten Mittwoch die Vorladung für den Gerichtstermin bekamen, schrieb der AG das Zeugnis um... aber nicht in den wesentlichen Punkten. Der Temin steht. Er kann mit einem Prozessbevollmächtigten erscheinen.

Was würdet Ihr machen: nochmal dem AG schreiben und auffordern sich außergerichtlich zu einigen... so im Sinne von allerallerletzte Chance oder den Termin abwarten?

AnnaB

30506

Community-Antworten (6)

C
celestro

18.05.2025 um 19:01 Uhr

Man kann beides machen ... so wie es einem beliebt. Ich persönlich würde sagen: "der AG kennt den Termin und wenn er sich außergerichtlich einigen wollen würde, wäre es auf mich zugekommen". Daher würde ich vermutlich einfach auf den Termin warten.

C
Catweazle

18.05.2025 um 20:10 Uhr

Ich würde eher warten. Er sollte darauf achten, dass das Datum im letzten Zeugnis identisch ist mit der ersten Fassung.

C
celestro

18.05.2025 um 22:32 Uhr

"Er sollte darauf achten, dass das Datum im letzten Zeugnis identisch ist mit der ersten Fassung."

Warum?

C
Catweazle

18.05.2025 um 23:11 Uhr

Wenn das Zeugnis längere Zeit nach dem Ausscheiden datiert ist merkt der neue Arbeitgeber sofort, dass es eingeklagt wurde. Das ist ein Tipp von einem Arbeitsrichter.

A
AnnaB

18.05.2025 um 23:19 Uhr

... nja. Der AG hat sich "gemeldet". Vergangenen Mittwoch kam die Ladung für den AG- Termin und am Freitag darauf, bekam er ein umformuliertes Arbeitszeugnis per eMail. Aber eben immer noch schlecht. Er will ja gar kein super toll... nur gut.

Ich finde er soll noch einmal schreiben... den Termin hat er und dann kann er vor Gericht auch sagen, dass er es nochmals außergerichtlich versucht hat.

Danke Celestro!

C
celestro

19.05.2025 um 00:05 Uhr

"Wenn das Zeugnis längere Zeit nach dem Ausscheiden datiert ist merkt der neue Arbeitgeber sofort, dass es eingeklagt wurde. Das ist ein Tipp von einem Arbeitsrichter."

Da würde ich mitgehen! Dann hast Du das mMn lediglich etwas falsch verständlich formuliert. Denn der MA geht ja erst im Juni ... wenn sich also JETZT 3 Versionen vom Datum unterscheiden, wäre das völlig irrelevant.

Ihre Antwort