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Alkoholverbot

R
Rvioli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , unser AG möchte ein generelles Alköholvebot in der Firma einführen da es ein solches noch nie gab ist meine frage was für Möglichkeiten hat der BR bei der Mitgestaltung da wir es ja nicht ablehnen können soweit ich weiß !?

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Community-Antworten (4)

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petersmaier

28.03.2013 um 16:05 Uhr

Urteil: Az: BAG 1 ABR 11/89

Nicht amtlicher Leitsatz

Dem Betriebsrat steht bei Regelungen hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung eines betrieblichen Alkoholverbots ein Mitbestimmungsrecht zu.

G
gironimo

28.03.2013 um 16:23 Uhr

Ordnung im Betrieb § 87 BetrVG.

Ablehnen sollte man vielleicht nicht. Zu bedenken gibt es doch so einiges. Was ist mit dem Sekt zum Jubiläum oder ähnliche Ausnahmesituationen.

Oder was ist mit den Weinflaschen in der Einkaufstasche, der für die abendliche Party gedacht ist.

Was geschieht bei verstößen gegen die BV.

usw.

E
Enrico

29.03.2013 um 04:45 Uhr

Der BR hat da auch ein Mitspracherecht! Die Frage ist nur warum der AG es jetzt miteinmal durchsetzen will! Arbeitsschutz, Unfallverhütung oder Berufsgenossenschaft! Jeder AN sollte sich doch im klaren sein das es sich nüchtern (0,00%) besser arbeiten lässt!

R
Ravioli

29.03.2013 um 20:42 Uhr

Naja der AG will es weil er trotzig ist da sich Mitarbeiter beschwert haben weil eine neue Sicherheitsunterweisung erstellt wurde in der der Konsum von Alkohol untersagt wird und bisher nur der Verkauf von Alkohol untersagt war ,die besagten MA haben daraufhin verweigert die Anweisung zu unterschreiben

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